Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.09

Rechtsanwalt sucht Abmahnungen für „Forschungsprojekt“ und prangert Abmahnende an

Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein „Forschungsprojekt“ sammelt und darum bittet, ihm, gegen Kostenerstattung von EUR 2,50, die Abmahnungen zuzuschicken. Was für ein Forschungsprojekt das ist, steht dort nicht.

Wenn man weiter liest fällt auf, dass eine Reihe von Nutzern seinem Wunsch auch nachkommen. Der Kollege Feil veröffentlicht dann in seinem Blog die Information, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Abmahnungen verschicken, z.T. auch unter Nennung, des sie vertretenden Anwalts. In welchem Kontext das geschieht, wird nicht erläutert.

Etwas merkwürdig diese Forschung. Wenn man dann auf die Website des Kollegen Feil geht, findet man dort eine Gegnerliste und anschließend eine Liste von Personen und Firmen, über die Rechtsanwalt Feil schreibt, er hätte aus anderen Quellen davon erfahren, dass diese Personen abmahnen.

Ein Anwalt bezeichnet also Menschen und Unternehmen online als Abmahner, ohne irgendeinen Hintergrund zu nennen. Dies dient augenfällig einem Werbzweck und hat mit Forschung bestimmt nichts zu tun.

Wenn Sie mich jetzt abmahnen wollen Herr Kollege Feil, um sich selbst in ihre eigene Liste eintragen zu können, würde mich das natürlich freuen.

posted by Stadler at 19:17  

4 Comments

  1. Eine übles Geschmäckle bekommt die Sache vor allem, wenn der ja angeblich der „Forschung“ verschriebene Kollege mitten in der Liste der Abmahnungen unter der Überschrift „Sofort-Kontakt und Sofort-Beratung“ seine Dienste anbietet.

    Naja, wer sowas nötig hat…

    Comment by Peter — 16.02, 2009 @ 22:45

  2. Am 16.2.09 veröffentlicht der „Forscher“ Feil z. B. folgenden Eintrag:

    „…In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um fehlerhafte Werbung mit Testergebnissen .

    Uns wundert, dass bei der Abmahntätigkeit bisher offensichtlich rechtswidrige AGB-Formulierungen ungeahndet geblieben sind. Hier wäre ein Ansatzpunkt für eine Gegenabmahnung.“

    Aha. Soll sich jetzt vielleicht jemand bei dem forschenden Rechtsanwalt melden und ihn mit einer Gegenabmahnung beauftragen?

    Könnte ja sein, dass dies mit dem obigen Eintrag beabsichtigt war.

    Wäre interessant zu wissen, wie letztendlich ein Gericht die etwaige Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Gegenabmahnung beurteilen würde.

    Vielleicht teilt Herr Feil dies ja im Rahmen seines Forschungsporojektes noch mit.

    Comment by Anonymous — 17.02, 2009 @ 09:40

  3. Rechtsanwalt Feil dürfte damit wohl gegen die Standesregeln verstoßen. Es ist ihm verboten zur Mandatsgewinnung Leute ungefragt auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Wüsste ich von dem Vorgang würde ich es der entsprechenden Anwaltskammer mitteilen, denn solch ein Verhalten wirft ein schlechtes Licht auf die Anwaltschaft. Waren früher Abmahnanwälte verpönt könnten durch solche Aktionen nun auch die Anwälte als zwielichtig betrachtet werden die eigentlich Abgemahnten helfen sollen!

    Comment by Anonymous — 9.05, 2009 @ 21:13

  4. iowaairs.org

    Internet-Law » Rechtsanwalt sucht Abmahnungen für “Forschungsprojekt” und prangert Abmahnende an

    Trackback by iowaairs.org — 20.09, 2014 @ 20:20

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