Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.09

„Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer“: Möbeldiscounter zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt

Mit Urteil vom 06.02.2009 hat das Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.

Das Oberlandesgericht Köln hat damit die Berufung des Möbelhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es im Urteil des OLG, der Möbeldiscounter habe durch die Werbung mit dem ovalen Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Bereits der Text „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ wecke Assoziationen zur allgemein bekannten Marke der Klägerin „Deutschland sucht den Superstar“. Verstärkt werde dies durch die graphische Gestaltung; in beiden Logos finden sich die ovale Form, der blaue Hintergrund und die Lichteffekte am Rand.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 13.02.09

posted by Stadler at 13:39  

Ein Kommentar

  1. Mich würde mal interessieren, inwieweit die Verwendung des Markenzeichens „Deutschland sucht den Superstar“ auch bei nicht-kommerziellen Inhalten von Relevanz ist. Beispiel: http://www.affzockt.de/?p=846

    Comment by Sau-Bär — 14.05, 2009 @ 17:34

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