Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel „Politischer Missbrauch des Missbrauchs“ exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur – ich mag den Namen eigentlich nicht – bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

posted by Stadler at 21:52  

18.5.09

Sperrbefürworter wollen mit Meinungsumfragen punkten

Die Befürworter des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet wollen jetzt mit Meinungsumfragen punkten, weil die veröffentlichte Meinung das Thema mittlerweile durchaus kritisch beleuchtet und man offenbar befürchtet, die Meinungshoheit, die doch so eindeutig schien, zu verlieren.

Wenn das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap 1000 Leute anruft und eine einseitig formulierte Frage stellt, ist es nicht verwunderlich, wenn 92 % der Menschen sagen, dass sie für die Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet sind. 90 % der Deutschen haben sich mit dem Thema nie vorher befasst, also 900 der angerufenen Personen. Und jeder, der die Hintergründe nicht kennt, wird spontan natürlich sagen, dass es sinnvoll ist, gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen.

Wie würde sich das Ergebnis wohl verändern, wenn man die Befragten nur fünf Minuten lang schlagwortartig mit den wesentlichen Fakten konfrontiert und man ihnen erklärt, dass beim Vorhaben der Bundesregierung
-keine Inhalte gesperrt werden, sondern die fraglichen Inhalte nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin unverändert online und grundsätzlich für jeden frei zugänglich sind,
-dass ein erheblicher Teil dieser Inhalte auf Servern in Europa und Nordamerika liegen, wo ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täter und eine tatsächliche Entfernung der Inhalte möglich ist,
-dass die skandinavischen Sperrbemühungen über Jahre hinweg keinen messbaren Rückgang von kinderpornografischen Inhalten im Netz bewirkt haben,
-dass sich auf ausländischen Sperrlisten nur zu einem ganz geringen Teil kinderpornografische Inhalte befinden, mithin also überwiegend andere, z.T. völlig legale Inhalte beeinträchtigt werden,
-dass das Stopp-Schild-Vorhaben der Bundesregierung die Gefahr beinhaltet, dass völlig unbeteiligte Internetnutzer einer Strafverfolgung ausgesetzt werden und
-dass der Großteil der Fachleute dem Sperrungsvorhaben kritisch bis ablehnend gegenübersteht, weil es technisch wirkungslos und juristisch fragwürdig ist.

Wie würde sich das Umfragergebnis wohl verändern, würden die Menschen diese Fakten und Hintergründe nur im Ansatz kennen?

Die Sperrbefürworter betreiben eine Desinformationskampagne, mit der vor allem die Union Wahlkampf macht. Dem kann nur durch eine Aufklärung über die Fakten entgegengetreten werden.

Es ist deshalb wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass es den wahlkämpfenden Politikern nicht um den Schutz der Kinder geht. Dieses Gesetzesvorhaben ist ungeeignet, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Netz auch nur geringfügig einzudämmen, eignet sich andererseits aber hervorragend dafür, den Menschen, die die Hintergründe nicht kennen, genau das Gegenteil zu suggerieren.
Update: Und weil ein Troll gemeint hat, die Site der deutschen Kinderhilfe hacken zu müssen, dient das den Demagogen der Kinderschutzinitiative als Grundlage dafür, die Sperrgegner pauschal zu diffamieren. Hier wird erneut Politik mit allen Mitteln gemacht.

posted by Stadler at 14:00  

18.5.09

Verlag fordert Unterlassung elektronischer Leseplätze in Uni-Bibliothek und unterliegt

Das Landgericht Frankfurt ((AZ 2-06 O 172/09)hat einen Antrag des Eugen Ulmer Verlags auf Unterlassung elektronischer Leseplätze in der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt zurückgewiesen.

Der Verlag wollte der TU Darmstadt verbieten, seine Veröffentlichungen den Benutzern der Uni-Bibliothek auch elektronisch (kostenlos) zur Verfügung zu stellen.

In der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher auf einen USB-Stick zu speichern, sahen das gericht allerdings einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Verlags.

Die (ablehnende) Entscheidung dürfte sich auf § 52a UrhG stützen.

Die Ungleichbehandlung von elektronischer Kopie und herkömmlicher Fotokopie (auf Papier) ist zwar schwer nachvollziehbar, sie ist aber eine Folge der gesetzlichen Regelung (§ 53 Abs. 1 S. 2 UrhG), die auf den Einfluss der Urheberrechtslobby zurückgeht. Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, wie die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen durch die Verlagslobby beschränkt wird.
Quelle: Frankfurter Rundschau

posted by Stadler at 12:45  

15.5.09

Provider räumt Sperrung von Website nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamts ein

In dem hier kürzlich geschilderten Fall, in dem von einer Sperrung einer satirischen Website auf Druck des BMI berichtet wurde, hat sich der Sachverhalt bestätigt. Der Provider hat eingeräumt, die Site auf eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamts hin gesperrt zu haben. Der ISP begründet dies mit einem angeblich offensichtlichen Rechtsverstoß.

Um es deutlich zu sagen. Diese Site enthält keinen offensichtlichen Rechtsverstoß, sondern eine zulässige, kritische Meinungsäußerung. Aber ist dem Provider dieser Rechtsirrtum anzulasten?

Die Maßnahme der Bundesverwaltung wirkt wie eine echte (Vor-)Zensur, denn sie verhindert die weitere Verbreitung dieser satirischen Publikation.

posted by Stadler at 00:23  

14.5.09

Unheilige Allianzen beim Thema Netzsperren

In der PR-Schlacht um die Kinderporno-Sperrung haben sich nunmehr offenbar u.a. der Videothekenverband IVD und der Kinderschutzbund zusammengetan, wie das Handelsblatt meldet, um gemeinsam zwar die Sperrpläne zu unterstützen, aber Änderungen am Gesetzesentwurf zu fordern.

Der Schulterschluss des Kinderschutzbundes mit einem Verband, dessen Mitglieder maßgeblich vom Vertrieb von Pornofilmen leben, ist bizarr und zeigt aber auch, dass es, wie das Handelsblatt zurecht schreibt, um PR geht und nicht um die Sache.

Die Sperrgegner dürfen das gleichwohl als Erfolg verbuchen, denn der öffentliche Druck zeigt Wirkung. Das Votum von 80.000 besorgten Bürgern wiegt schwer.

posted by Stadler at 19:35  

13.5.09

Öffentliche Anhörung des Kinderpornosperrgesetzes

Es wird nun also doch eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem umstrittenen Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen geben und zwar am 27.05.09.

Nachdem die Opposition ohnehin eine öffentliche Anhörung verlangt hatte, kann die SPD-Fraktion dieses „Zugeständnis“ jetzt sogar noch als eigene Leistung verkaufen. Es ist eben gerade auch noch Wahlkampf.

Dass diese Anhörung von den Fraktionen der Union und der SPD als ergebnisoffen betrachet wird, darf dennoch bezweifelt werden. Aber immerhin haben die Petition und auch die zunehmend kritische Berichterstattung vieler Medien Wirkung gezeigt und den politischen Druck erhöht, was manche in dieser Form vielleicht nicht erwartet hatten.

posted by Stadler at 17:18  

13.5.09

BMI hat angeblich Kündigung einer Domain mit satirischer Site veranlasst

Das Bundesministerium des Inneren hat angeblich die Kündigung einer Domain veranlasst, über die eine Website – einen Screenshot gibt es noch – abrufbar war, auf der das BMI in satirischer Art und Weise durch den Kakao gezogen worden ist. Manchmal fehlen mir die Worte. Art. 5 GG wird mit Füßen getreten.
Quelle: Fefes Blog

posted by Stadler at 12:50  

13.5.09

Sperrgesetz auch europarechtswidrig?

Thomas Hoeren, einer der bekanntesten IT-Rechtler hat mit Blick auf das Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet europarechtliche Bedenken angemeldet.

Hoeren ist der Ansicht, dass die Bundesregierung nach der Transparenzrichtlinie verpflichtet sei, den Gesetzesentwurf zunächst der Kommission und anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zuzuleiten. Damit dürfte das Gesetz aber nicht, wie es nunmehr gerade praktiziert wird, im nationalen Alleingang und Schnelldurchgang verabschiedet werden.

posted by Stadler at 09:32  

12.5.09

Bayern ändert Versammlungsgesetz

Nicht ganz freiwillig, muss der Freistaat Bayern sein Versammlungsgesetz wieder liberaler gestalten, nachdem die vorherige Verschärfung vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war.

Dagegen konnte sich die bayerische FDP mit der Forderung nach Abschaffung der präventiven Onlinedurchsuchung offenbar nicht durchsetzen. Da muss wohl wieder jemand auf eigene Rechnung nach Karlsruhe marschieren. Es ist ein Trauerspiel.
Quelle: dpa-Meldung via Bayerischer Landtag

posted by Stadler at 21:44  

12.5.09

Bayern ändert Versammlungsgesetz

Nicht ganz freiwillig, muss der Freistaat Bayern sein Versammlungsgesetz wieder liberaler gestalten, nachdem die vorherige Verschärfung vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war.

Dagegen konnte sich die bayerische FDP mit der Forderung nach Abschaffung der präventiven Onlinedurchsuchung offenbar nicht durchsetzen. Da muss wohl wieder jemand auf eigene Rechnung nach Karlsruhe marschieren. Es ist ein Trauerspiel.
Quelle: dpa-Meldung via Bayerischer Landtag

posted by Stadler at 20:44  
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