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Das Bundesgesetzblatt ist seit kurzem über den sog. Bürgerzugang vollständig und frei zugänglich im Netz. Bislang gab es lediglich eine Nur-Lese-Version, bei der sich die Dokumente nicht abspeichern ließen.
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
Das Bundesgesetzblatt ist seit kurzem über den sog. Bürgerzugang vollständig und frei zugänglich im Netz. Bislang gab es lediglich eine Nur-Lese-Version, bei der sich die Dokumente nicht abspeichern ließen.
Das war mein erster Gedanke, als ich las, dass die Deutsche Kinderhilfe e.V. eine Gegenkampagne zur Onlinepetition gegen Netzsperren gestartet hat und u.a. vor Fußballstadien Unterschriften pro Netzblockaden sammeln möchte.
Die Dinge sind möglicherweise aber komplizierter. Die deutsche Kinderhilfe e.V. gilt nicht als seriös. Man wirft ihr vor, wirtschaftliche Interessen unter dem Deckmantel des Kinderschutzes zu verfolgen. Außerdem soll der Verein, beste Kontakte u.a. zu Ursula von der Leyen unterhalten oder zumindest unerhalten haben. Weht dieser Wind also aus Richtung des Familienministeriums?
Es dürfte nicht schwer sein, auf der Straße oder vor Fußballstadien Unterschriften zu bekommen, wenn man vorgibt, gegen Kinderpornografie zu kämpfen. Da wird so mancher unwissende Bürger bereitwillig unterschreiben. Solche Unterschriftenlisten kämen Frau von der Leyen freilich wie gerufen, nachdem die öffentliche Meinung zu den Netzsperren gerade zugunsten der Sperrkritiker kippt und die Ministerin zunehmend unter Druck gerät.
In der Politik wird mit allen Mitteln gekämpft und sei es auf dem Rücken missbrauchter Kinder. Politik und Geschäft unter dem Deckmantel der guten Tat. Die Kombination könnte stimmig sein.
Das Bundesgesetzblatt ist seit kurzem über den sog. Bürgerzugang vollständig und frei zugänglich im Netz. Bislang gab es lediglich eine Nur-Lese-Version, bei der sich die Dokumente nicht abspeichern ließen.
Man wird mich jetzt wieder einen Verschwörungstheoretiker nennen, aber den Hinweis auf diesen Artikel bei Telepolis, wonach Deutschland in einem Ranking von „elektronischen Polizeistaaten“ weltweit bereits Platz 10 einnimmt, kann ich mir nicht verkneifen.
Denn mir erscheint das stimmig, ebenso wie der Umstand, dass England, USA und Frankreich noch vor uns gelistet sind.
Dass die (elektronische) Überwachung voranschreitet und die Bürgerrechte einen zunehmend schweren Stand haben, wird durch eine Fülle von grundrechtsbeschränkenden Gesetzesvorhaben der letzten gut 10 Jahre belegt, wie Großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Ausweise, BKA-Gesetz und aktuell die Netzsperren. Wäre ein Teil dieser Gesetze nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, dann lägen wir ohnehin mit USA und dem UK gleichauf.
Gerade in diesem Land sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es keine demokratischen Überwachungsstaaten gibt. Das Grundgesetz sieht nur deshalb noch nicht wie Wolfgang Schäubles Arbeitsexemplar aus, weil das Verfassungsgericht die Fahne des freiheitlichen Rechtssaates noch hochhält.
Man wird mich jetzt wieder einen Verschwörungstheoretiker nennen, aber den Hinweis auf diesen Artikel bei Telepolis, wonach Deutschland in einem Ranking von „elektronischen Polizeistaaten“ weltweit bereits Platz 10 einnimmt, kann ich mir nicht verkneifen.
Denn mir erscheint das stimmig, ebenso wie der Umstand, dass England, USA und Frankreich noch vor uns gelistet sind.
Dass die (elektronische) Überwachung voranschreitet und die Bürgerrechte einen zunehmend schweren Stand haben, wird durch eine Fülle von grundrechtsbeschränkenden Gesetzesvorhaben der letzten gut 10 Jahre belegt, wie Großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Ausweise, BKA-Gesetz und aktuell die Netzsperren. Wäre ein Teil dieser Gesetze nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, dann lägen wir ohnehin mit USA und dem UK gleichauf.
Gerade in diesem Land sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es keine demokratischen Überwachungsstaaten gibt. Das Grundgesetz sieht nur deshalb noch nicht wie Wolfgang Schäubles Arbeitsexemplar aus, weil das Verfassungsgericht die Fahne des freiheitlichen Rechtssaates noch hochhält.
Jörg-Olaf Schäfers erklärt auf netzpolitik.org wie der arglose Internetnutzer durch Linkverkürzer wie TinyURL oder mittels des sog.Prefetching ungewollt auf Seiten landen könnte, die auf der Sperrliste des BKA stehen.
Ach ja, Frau von der Leyen, das ist was Technisches. Ruhig mal lesen.
Das Landgericht München I hat dem Kameramann des Films „Das Boot“ mit Urteil vom 07.05.2009 (Az.: 7 O 17694/08) einen Anspruch auf Auskunft über die Verwertung des Films seit dem Jahr 2002 zugesprochen.
Der Kameramann macht geltend, dass mit dem Film über die Jahre hinweg Erlöse erzielt wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen.
Der Anspruch des Kameramanns stützt sich auf das im Jahr 2002 neu in Kraft getretene Urhebervertragsrecht, wonach der (Mit-)Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat und ihm auch eine weitere Beteiligung zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzungn des Werks steht (§ 32a UrhG).
Quelle: Kostenlose Urteile
Das Bundesverfassungsgericht hat in der anhängigen Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung einen Fragenkatalog mit 13 Einzelfragen an verschiedene Sachverständige, mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Sehr interessant.
Einige der großen Flagschiffe der deutschen Presselandschaft warten gerade mit äußerst kritischen Kommentaren zu dem Vorhaben, Zugangssperren für kinderpornografische Websites zu errichten, auf. Zwei davon finden sich auch in den Printausgaben wieder. Man hat bei der Süddeutschen, der Frankfurter Rundschau und Zeit Online verstanden, dass sich kritische und ernsthaft besorgte Bürger gegen ein in hohem Maße fragwürdiges Gesetzesvorhaben stemmen.
Vermutlich hatten die federführenden Politiker, die das Thema Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, nicht mit soviel Widerstand gerechnet und wohl auch nicht damit, dass immer mehr Menschen, die sich mit den Zusammenhängen und Hintergünden befassen, anfangen zu verstehen.
Dass Bürgerbeteiligung über das Web funktioniert macht Mut. Populisten wie von der Leyen und zu Guttenberg muss es Angst machen.
Update: es wäre sträflich, hier das kleine Flagschiff taz unerwähnt zu lassen, allein schon wegen des Titels „Blogosphäre gegen Guttenzwerg„.
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen beanstandet in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes als verfassungswidrig.
Der Journlistenverband kritisiert vor allem, dass dem Bundesamt ermöglicht werden soll, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten und damit auch die Kommunikation mit Journalisten zu überwachen.
An dem Gesetz wird außerdem kritisiert, dass die Möglichkeit einer anlasslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens geschaffen werden soll.