Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.5.09

Vom Bock zum Gärtner: BKA verweigert Einsicht in Sperrverträge

Das Bundeskriminalamt hat einen Antrag auf Einsicht in die zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern abgeschlossenen Verträge zur Blockade kinderpornografischer Websites abgelehnt.

Der Auskunftsanspruch stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die Ablehnung wird vom BKA damit begründet, dass eine Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden würde und das geistige Eigentum des BKA und der Provider an den Vertragstexten (sic!) einer Auskunft entgegensteht.

Der Versuch, etwas mehr Transparenz in das undurchsichtige Treiben des BKA zu bringen, gefährdet also die öffentliche Sicherheit? Oder dient die öffentliche Sicherheit dem BKA nicht eher als Vorwand dafür, sein eigenes rechtswidriges Tun zu kaschieren?

Das Gusto-Stück der Argumentation ist freilich der Hinweis auf das geistige Eigentum des BKA und seiner Vertragspartner. Ein wirklicher Leckerbissen.
Aber beim BKA hat der Bock längst die Rolle des Gärtners übernommen, weshalb man sich über nichts mehr wundern sollte. Man kann als rechtsstaatlich gesinnter Bürger vor solchen Behörden wirklich Angst bekommen.

Deshalb ist es auch höchste Zeit, dass die Verwaltungsgerichte dem BKA die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes mal erklären.

posted by Stadler at 10:01  

9.5.09

Ahnungslos aber betroffen


ist unser Bundeswirtschaftsminister, wenn es um das Thema Netzsperren geht. Liegt ihm die Ignoranz und Informationsresistenz im blauen Blut?

posted by Stadler at 11:02  

9.5.09

Ahnungslos aber betroffen


ist unser Bundeswirtschaftsminister, wenn es um das Thema Netzsperren geht. Liegt ihm die Ignoranz und Informationsresistenz im blauen Blut?

posted by Stadler at 10:02  

8.5.09

Die Uneinsichtigkeit der Ursula von der Leyen

Die Online-Petition gegen Netzsperren wird von immer mehr Menschen unterzeichnet. Dennoch zeigt sich Familienministerin von der Leyen unbeeindruckt. Das Hamburger Abendblatt zitiert sie mit den Worten: „Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. (…) Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder„.

Frau von der Leyen argumentiert emontional, was in Wahlkampfzeiten nicht ungewöhnlich ist, aber sie argumentiert vor allen Dingen falsch.

Die Ministerin will mit ihren Aussagen erneut den Eindruck erwecken, man würde an jeder Ecke des Internet auf Kinderpornografie stoßen und dem könne durch Zugangsblockaden der Provider entgegengetreten werden. Beides ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr das Gegenteil.

Man hat nämlich mit der naheliegenden Möglichkeit zu rechnen, dass das geplante Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Websites die Zahl der Zugriffe auf derartige Inhalte sogar noch erhöhen wird, anstatt sie zu verhindern. Genau diesen Effekt hatten nämlich die ersten in Deutschland praktizierten Sperrungsanordungen im Jahre 2002 zur Folge. Die Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtete Provider in NRW dazu, zwei Neonazi-Sites zu sperren, die in Nordamerika gehostet wurden. Dadurch haben die bis dahin in Deutschland wenig bekannten Sites einen deutlichen Bekanntheitsschub erfahren, die Zugriffe sind sprunghaft angestiegen. Einen ähnlichen Effekt wird auch die nunmehr geplante Verwendung von Sperrlisten auslösen. Die Sperrlisten sämtlicher Staaten, die derartige Zugangsblockaden bereits praktizieren, sind im Internet veröffentlicht. Dasselbe wird auch mit der deutschen Sperrliste innerhalb kürzester Zeit passieren.

Dadurch werden Neugierige angelockt und den Pädophilen wird eine „Top-List“, die direkt vom BKA erstellt worden ist, als Surfvorlage frei Haus geliefert. Das Risiko in die Fänge des BKA zu geraten, ist aus Sicht der Pädophilen gering. Denn wer im Netz regelmäßig solche Inhalte aufruft, ist nicht so naiv, hierfür den Domain-Name-Server eines großen deutschen Providers zu benutzen, sondern trägt stattdessen in seinen Browser einfach einen alternativen Name-Server ein. Die eigentlichen Täter kann man so weder abhalten noch ermitteln. Stattdessen erzeugt man künstlich zusätzliche Zugriffe, die es ohne Sperrlisten nicht geben würde und fördert die Verbreitung von Kinderpornografie damit sogar noch.

Wenn sich die Bundesregierung ernsthaft mit den Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern befasst hätte, dann wäre ihr auch nicht entgangen, dass die schwedische Polizei mittlerweile ernüchtert feststellen musste, dass die Sperren dort zu keinem erkennbaren Rückgang von Straftaten der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geführt haben.

Wer die Kinder schützen will, muss sich deshalb gegen das Vorhaben von Netzsperren aussprechen und seinen Blick auf wirkungsvolle Maßnahmen richten. Frau von der Leyen hat sich möglicherweise nur verrannt. Aber das wird sie gerade in Wahlkampfzeiten niemals zugeben. Und aus diesem Grund steht zu befürchten, dass ein sinnloses Gesetz, das nicht dem Schutz der Kinder dient, dafür aber die Gefahr beinhaltet, die Rechte Unbeteiligter zu beeinträchtigen, in Kraft treten kann. Und aus diesem Grund steht mein Name auf der Liste der Mitzeichner der Online-Petition.

posted by Stadler at 16:05  

8.5.09

Paintball und Netzsperren

Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden will die Bundesregierung das Schießen mit Farbpistolen verbieten, während sich bei großkalibrigen Waffen nicht viel ändern wird.

Das weist deutliche Parallelen zum Gesetzesentwurf zur Sperrung von kinderpornografischen Websites auf. In beiden Fällen propagiert die Politik nämlich nicht das, was naheliegend und notwendig wäre, sondern setzt stattdessen auf eine geradezu lächerliche Symbolpolitik, die zur Lösung der Probleme ungeeignet, im Fall der Netzsperren sogar kontraproduktiv ist.

Wer glaubt, mit einem Verbot von Farbpatronen Amokläufe verhindern zu können, muss auch glauben, mit Sperrlisten die Verbreitung von Kinderpornografie eindämmen zu können. Das ist schon irgendwie konsequent und in sich schlüssig.

Zum Thema Waffenrecht hat Heribert Prantl einen schönen Kommentar in der Süddeutschen geschrieben und beim Thema Netzsperren darf man immer noch auf einen Sieg der Vernunft hoffen, zumal immer mehr Menschen bewusst wird, wie falsch die Haltung der Bundesregierung und Bundestagsmehrheit in Wahrheit ist.

posted by Stadler at 12:40  

7.5.09

DNS-Sperren mit Legosteinen erklärt

Das Sperrungsvorhaben mit Legosteinen erklärt. Kann man es so auch informationsresistenten Unionspolitikern erklären? Vielleicht. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Schönes Video auf YouTube

posted by Stadler at 21:24  

7.5.09

TKG-Verfassungsbeschwerde: Identifizierung des Internetnutzers ist Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis

Der Beschwerdeführer der TKG-Verfassungsbeschwerde erläutert in einem neuen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht, weshalb das Fernmeldegeheimnis auch die Anonymität der Kommunizierenden und ihrer Kommunikationskennungen (z.B. E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gewährleisten muss.

Der Schriftsatz setzt sich insbesondere mit einem fragwürdigen Beschluss des OVG Münster vom 17.02.2009 (Az. 13 B 33/09) auseinander, den ich hier auch bereits besprochen habe.

posted by Stadler at 13:15  

7.5.09

Rechtliche Anmerkungen zur Creative Commons Null

Der Kollege Ingo Schöttler befasst sich in einem kurzen Aufsatz für das AnwaltszertifikatOnline mit den rechtlichen Besonderheiten der neuen Creative Commons Lizenz Null (CC0). Lesenswert!

posted by Stadler at 12:09  

7.5.09

Provider „SpaceNet“ gründet das Forum „Provider gegen Kindermissbrauch im Internet“

Der Internet Service Provider SpaceNet kündigt in einer Pressemitteilung vom 07.05.09 die Gründung eines Forums „Provider gegen Kindermissbrauch im Internet“ an.

Aus der Pressemitteilung:

„München, 7. Mai 2009. Internetprovider wie die Münchener SpaceNet AG halten die von der Regierung geplante Sperrung von Internetseiten für wirkungslos, um Kinderpornographie im Netz zu bekämpfen. Aus diesem Grund schließen sie sich in einem Forum zusammen, um die Exekutive
wirkungsvoll zu unterstützen – finanziell und mit Expertenwissen.

Das Sperren von Internetseiten ist eine sinnlose Maßnahme gegen Kinderpornographie und eine riskante dazu: Die gewöhnlich gut organisierten Täter umgehen die Sperren. Sie bleiben unerkannt,unverfolgt und setzen ihr Tun unbehelligt fort. Unterdessen werden Bürgerrechte durch die pauschale Sperrung von Internetseiten ausgehöhlt.

Dies ist die Meinung vieler Internetprovider, die sich aus diesem Grund nicht als ausführende Organe vor den Karren der Regierung spannen lassen wollen, die solche Seiten einfach sperren lassen will. Sie suchen jetzt effektivere Wege, um Kindern wirkungsvoll zu helfen. Dafür wurde nun das Forum „Provider gegen Kindermissbrauch im Internet“ gegründet, unter Federführung der Münchener SpaceNet AG.“

posted by Stadler at 11:00  

7.5.09

1. Lesung des Kinderporno-Sperrgesetzes

Die Zusammenfassung auf dem Server des Bundestages klingt besser, als das Debattenniveau tatsächlich war.

Man kann sich den Irrsinn aber auch in Wort und Bild nochmals zu Gemüte führen.

posted by Stadler at 00:04  
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