Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.5.09

Vom Bock zum Gärtner: BKA verweigert Einsicht in Sperrverträge

Das Bundeskriminalamt hat einen Antrag auf Einsicht in die zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern abgeschlossenen Verträge zur Blockade kinderpornografischer Websites abgelehnt.

Der Auskunftsanspruch stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die Ablehnung wird vom BKA damit begründet, dass eine Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden würde und das geistige Eigentum des BKA und der Provider an den Vertragstexten (sic!) einer Auskunft entgegensteht.

Der Versuch, etwas mehr Transparenz in das undurchsichtige Treiben des BKA zu bringen, gefährdet also die öffentliche Sicherheit? Oder dient die öffentliche Sicherheit dem BKA nicht eher als Vorwand dafür, sein eigenes rechtswidriges Tun zu kaschieren?

Das Gusto-Stück der Argumentation ist freilich der Hinweis auf das geistige Eigentum des BKA und seiner Vertragspartner. Ein wirklicher Leckerbissen.
Aber beim BKA hat der Bock längst die Rolle des Gärtners übernommen, weshalb man sich über nichts mehr wundern sollte. Man kann als rechtsstaatlich gesinnter Bürger vor solchen Behörden wirklich Angst bekommen.

Deshalb ist es auch höchste Zeit, dass die Verwaltungsgerichte dem BKA die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes mal erklären.

posted by Stadler at 10:01  

5 Comments

  1. Wer vom BKA (das K steht doch für kriminell, oder?) ernsthaft erwartet, dass es sich an Gesetze hält, wird leider immer wieder enttäuscht. Immerhin ist das BKA auch derjenige Bundesgeheimdienst, dessen Mitarbeiter vor Gericht(!) beim Lügen ertappt wurde, und sich dann mit dringenden Terminen aus der Affäre zu ziehen versucht hat. Da überrascht es mich nicht, dass das BKA mit eigenartigen ‚Argumenten‘ den Einblick in die geheimen (und meines Erachtens verfassungswidrigen) Zensurverträge verweigert.

    Comment by Andre Heinrichs — 11.05, 2009 @ 10:50

  2. Sie meinen den Esel und schlagen den Sack.
    Lassen Sie Herrn Schäuble die Luft aus den Reifen oder knüppeln Sie die Koalition. Dort sitzen die Verantwortlichen!
    Das BKA ist (bestenfalls) eine Bundesbehörde und zu eigenständigen Rechtsgeschäften (ausserhalb des übertragenen Aufgabenbereiches)nicht befugt!

    Comment by oldman — 11.05, 2009 @ 13:41

  3. @oldman: Ich würde die Rolle des BKA bei den Netzsperren nicht unterschätzen. Das BKA drängt die Politik zu diesem Vorhaben und füttert die Politik mit fragwürdigen Zahlen.

    Comment by Pavement — 11.05, 2009 @ 14:13

  4. Wie sieht es eigentlich hier mit der Pflicht zur Gewaltenteilung aus?

    Das BKA entscheidet wer gesperrt wird, setzt diese Entscheidung direkt um, und untersteht dabei anscheinend keiner weiteren Kontrolle – es ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion.

    Hallo Karlsruhe? Ich hätte da mal eine Frage…

    Comment by jnievele — 11.05, 2009 @ 20:25

  5. ich habe eine sinngleiche Anfrage ans BKA gestellt, warte auf die Ablehnung und suche nen Anwalt, der dann mitspielt …

    Comment by Siegfried Schlosser — 11.05, 2009 @ 23:40

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