Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.5.09

Sperrgesetz auch europarechtswidrig?

Thomas Hoeren, einer der bekanntesten IT-Rechtler hat mit Blick auf das Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet europarechtliche Bedenken angemeldet.

Hoeren ist der Ansicht, dass die Bundesregierung nach der Transparenzrichtlinie verpflichtet sei, den Gesetzesentwurf zunächst der Kommission und anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zuzuleiten. Damit dürfte das Gesetz aber nicht, wie es nunmehr gerade praktiziert wird, im nationalen Alleingang und Schnelldurchgang verabschiedet werden.

posted by Stadler at 09:32  

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare

RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

kostenloser Counter