Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.5.09

OLG Frankfurt: Handel mit Gebrauchtsoftware

Mit Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern. Konkret ging es um die Weitergabe von nicht benötigten Lizenzen, die im Rahmen einer Volumenlizenz direkt von Microsoft bezogen worden sind.

Die Verfügungsklägerin ist Herstellerin und Inhaberin der Urheberrechte des Computerprogramms „Microsoft Windows XP Professional“. Sie stattet ihre Programme mit einem sog. Echtheitszertifikat (COA – certificate of authenticity) aus, das auch die für die Programminstallation nötige Seriennummer (product key) enthält. Mit dieser Seriennummer ist der Download des Programms und seine Aktivierung möglich.
Ihren Großkunden gestattet die Verfügungsklägerin im Rahmen von sog. Volumen-Lizenzverträgen, das Programm zu vervielfältigten und die Vervielfältigung zu verkaufen. Hat der Großkunde zu viele Lizenzen bzw. COAs erworben, veräußert er die nicht benötigten COAs an Händler zum Weiterverkauf.
Auf diese Weise erwarb auch der Verfügungsbeklagte die streitbefangenen COAs und bot diese auf der Handelsplattform eBay seinerseits zum Kauf an.

Die Verfügungsbeklagte hat sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann Erschöpfung aber nur an einem körperlichen Werkexemplar eintreten, nicht aber an Rechten bzw. Urkunden, die Rechte verkörpern. Die COAs ermöglichen aber nur den Download und die Freischaltung der dazugehörigen Software. Deshalb handele es sich bei den COAS nicht um körperliche Werkexemplare, sondern nur um Lizenzrechte.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09
Quelle: Pressemitteilung

posted by Stadler at 16:44  

20.5.09

Mithilfe des BKA und des Bundestags die Netzsperren umgehen

Der Blogger Fefe hat wieder einmal etwas kurioses ausgegraben. Wer nach einem alternativen und öffentlichen Domain-Name-Server sucht, um die evtl. bald anstehenden und vom BKA koordinierten DNS-Sperren zu umgehen, muss seinen Blick nicht in die Ferne schweifen lassen.

Denn gleich beim BKA und beim Bundestag wird man fündig. Wenn das kein Stück aus dem Tollhaus ist, das hier gegeben wird.
Quelle: Fefes Blog

posted by Stadler at 15:15  

20.5.09

Haftung des Admin-C

Die Power-Point-Folien meines Vortrags vom 15.05.09 auf dem 9. @kit-Kongress in Nürnberg „Die Haftung des Admin-C“ sind jetzt online abrufbar.

Wie sich der aktuellen Ausgabe der MMR (MMR 2009, 336) entnehmen lässt, ist auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.02.09 mittlerweile rechtskräftig, weshalb der BGH wieder nicht mit dieser Rechtsfrage befasst wird und die bestehende Rechtsunsicherheit aufgrund der divergierenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung fortbesteht.

posted by Stadler at 14:49  

20.5.09

Joschka und die Bunte

Die Berichterstattung der Bunten über einen Hauskauf Joschka Fischers kurz nach dem Ende seiner Amtszeit war nach Ansicht des BGH (Urteil vom 19. Mai 2009 – VI ZR 160/08) zulässig. Der Beitrag sei von einem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gedeckt und geeignet, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.05.09 (Nr. 110/2009)

posted by Stadler at 13:30  

20.5.09

Also was nun?

Wieviel Prozent der Deutschen unterstützen eigentlich das Vorhaben der Bundesregierung den Zugang zu kinderpornografischen Websites zu erschweren? 92 % Zustimmung hatte eine Umfrage von Infratest dimap vor ein paar Tagen ermittelt.

Eine neue Umfrage, ebenfalls von Infratest durchgeführt, ergab nun, dass 90 % der Deutschen Netzsperren ablehnen, wie Zeit-Online berichtet.

Über das tatsächliche Meinungsbild sagen beide Umfragen vermutlich wenig aus, dafür besagen sie aber viel über die manipulative Kraft von Meinungsumfragen und, dass man das Ergebnis praktisch schon durch die Fragestellung vorgeben kann. Deshalb halte ich es mit Churchill (der das angeblich nie gesagt hat) und glaube nur der Umfrage, die ich selbst gefälscht habe.

posted by Stadler at 12:58  

20.5.09

BGH: Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie

Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Streitfrage im Zusammenhang mit der Bemessung des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie entschieden.

Der Verletzter kann danach von dem Schaden, den er zu erstatten hat, Ersatzzahlungen, die er an seine Vertragspartner zu leisten hatte, weil diese ebenfalls in Anspruch genommen worden sind, nicht abzuziehen.

Der BGH führt u.a. ferner aus, dass eine Vertragsstrafe auf im Zeitpunkt des Vertragsstrafeversprechens bereits entstandene Schadensersatzansprüche nicht anzurechnen ist.
BGH, Urt. v. 26. März 2009 – I ZR 44/06

posted by Stadler at 09:36  

19.5.09

AK Zensur: Löschen statt verstecken

Die neue Pressemitteilung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur bringt die Sperrdiskussion mit der Überschrift „Löschen statt verstecken“ auf den Punkt.

posted by Stadler at 12:06  

19.5.09

Empfehlungen der Kommission zur RFID-Technologie

Die EU Kommission hat zu dem Themenbereich RFID und Datenschutz eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten ausgesprochen.

Danach soll bei der Verwendung von RFID-Chips ein striktes Opt-In-Verfahren gelten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Grundsätze der Kommission lauten:

– Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind.

– Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können.

– Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren.

– Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 12.05.09

posted by Stadler at 10:02  

19.5.09

Politiker-Stopp

Eine Site voller Witz und Wahrhaftigkeit: politiker-stopp.de

posted by Stadler at 00:10  

18.5.09

Politiker-Stopp

Eine Site voller Witz und Wahrhaftigkeit: politiker-stopp.de

posted by Stadler at 23:10  
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