Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.5.09

Joschka und die Bunte

Die Berichterstattung der Bunten über einen Hauskauf Joschka Fischers kurz nach dem Ende seiner Amtszeit war nach Ansicht des BGH (Urteil vom 19. Mai 2009 – VI ZR 160/08) zulässig. Der Beitrag sei von einem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gedeckt und geeignet, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.05.09 (Nr. 110/2009)

posted by Stadler at 13:30  

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