Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.8.09

a.i.d.a. geht gerichtlich gegen Eintrag in bay. Verfassungsschutzbericht vor

Darüber, dass das Antifaschistische Informations- und Dokumentationsarchiv (a.i.d.a.) ohne nähere Begründung im aktuellen Verfassungsschutzberichts des Freistaats Bayern als linksextremistisch eingestuft wird, hatte ich bereits vor einiger Zeit berichtet.

Der Verein wehrt sich nunmehr auch vor dem Verwaltungsgericht München gegen diesen Eintrag, wie die Süddeutsche berichet.

Der Verfassungsschutz hat nunmehr laut des Presseberichts als Begründung u.a. auf Verurteilungen des Vereinsvorsitzenden zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 DM, die 19 und 23 Jahre (!) zurückliegen, sowie darauf, dass er im Jahr 1994 an einer Wahlparty der PDS teilgenommen haben soll.

Passen Sie also gut auf, wenn Sie vorhaben sollten, am 27.09.2009 auf eine Wahparty der Linkspartei zu gehen.

posted by Stadler at 12:10  

6.8.09

a.i.d.a. geht gerichtlich gegen Eintrag in bay. Verfassungsschutzbericht vor

Darüber, dass das Antifaschistische Informations- und Dokumentationsarchiv (a.i.d.a.) ohne nähere Begründung im aktuellen Verfassungsschutzberichts des Freistaats Bayern als linksextremistisch eingestuft wird, hatte ich bereits vor einiger Zeit berichtet.

Der Verein wehrt sich nunmehr auch vor dem Verwaltungsgericht München gegen diesen Eintrag, wie die Süddeutsche berichet.

Der Verfassungsschutz hat nunmehr laut des Presseberichts als Begründung u.a. auf Verurteilungen des Vereinsvorsitzenden zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 DM, die 19 und 23 Jahre (!) zurückliegen, sowie darauf, dass er im Jahr 1994 an einer Wahlparty der PDS teilgenommen haben soll.

Passen Sie also gut auf, wenn Sie vorhaben sollten, am 27.09.2009 auf eine Wahparty der Linkspartei zu gehen.

posted by Stadler at 11:10  

5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

posted by Stadler at 22:10  

5.8.09

Ute Vogt bedauert Zustimmung der SPD zum Sperrgesetz

Die Landesvorsitzende der SPD Baden-Württembergs Ute Vogt bedauert in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt hat.

Vogt sagte u.a.: „Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind – und inwieweit eben nicht.“

Auf die Frage, warum die Fraktion überhaupt zugestimmt habe antwortete Ute Vogt: „Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.“

Es könnte sein, dass langsam immer mehr Leuten in der SPD dämmert, dass diese Entscheidung sachlich falsch war und die Wahlchancen der Partei zusätzlich verschlechtert hat. Die Netzgemeinde nimmt nämlich gerade der SPD ihren Kurs übel, weil man von dieser Partei einfach mehr erwartet hatte. Dass man damit vermutlich dauerhaft einige hundertausend Wähler vergrault hat – die Netizens vergessen nicht so schnell wie Bildleser – dürfte der Parteispitze nach wie vor aber nicht ganz bewusst sein.

posted by Stadler at 18:12  

5.8.09

BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater nicht irreführend

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 220/06) über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Bezeichnung Vorsorge- und Versicherungsberater für Mitarbeiter einer Versicherung zulässig ist.

Der BGH hat dies bejaht und weist darauf, dass es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt und diese Bezeichnung auch nicht zu einer wettbewerbsrechtlich relvanten Irreführung des Verkehrs führt, weshalb diese Bezeichnung nicht untersagt werden kann.

posted by Stadler at 13:44  

5.8.09

Die Verschwörungstheorien um das Zugangserschwerungsgesetz

Wenn eine der renommierten Zeitungen mit einer haarsträubenden Verschwörungstheorie aufwartet, wie gestern im Fall der Süddeutschen geschehen, verursacht das ein riesiges Echo und viele Leute scheinen das auch noch für bare Münze zu nehmen. Derselbe Inhalt in einem Blog – Fefe hat es erwartungsgemäß dennoch freudig aufgegriffen – hätte bei den meisten nur ein müdes Gähnen verursacht.

Was Prantl in der SZ zum Thema Diskontinuität verzapft wird in der staatsrechtlichen Literatur praktisch nicht vertreten und weshalb zu Guttenberg von der Leyen – mitten im Wahlkampf – ärgern sollte, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn ihr unbedingt eine plausible (Verschwörungs-)Theorie hören wollt, dann nehmt diese hier:
Bei der Bundesregierung ist durchgesickert, dass Köhler das Zugangserschwerungsgesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht unterzeichnen will. Weil man sich diese Blöße vor der Wahl nicht geben und den Kritikern den Triumph nicht gönnen will, verzögert man die Vorlage an den Bundespräsidenten mit fadenscheiniger Begründung bis zum Oktober. Wie klingt das?

posted by Stadler at 10:35  

4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

posted by Stadler at 19:11  

4.8.09

BGH: Hohe Sorgfaltsanforderung wenn fremde Software zum Download ins Netz gestellt wird

Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 239/06) darüber zu befinden, welcher Sorgfaltsmaßstab für die Frage des Verschuldens anzulegen ist, wenn ein fremdes Computerprogramm zum Download ins Netz gestellt wird. Der BGH führt wörtlich aus:

„Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (…). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn – wie hier – ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download bereitgestelltes Computerprogramm jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann. Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.“

posted by Stadler at 18:00  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit „Service Center TKÜ“ einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 16:57  

4.8.09

Lesetipp: Die Musikindustrie im Wandel

Sascha Blach hat in dem Musikmagazin Zillo einen interessanten Hintergrundartikel über Ursachen und Chancen der Krise der Musikindustrie verfasst. Lesen!

posted by Stadler at 13:49  
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