Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.8.09

Freiheit und Sicherheit gleichzeitig

Im Sommerinterview des ZDF verspricht Guido Westerwelle den Bürgern Freiheit und Sicherheit.

Das darf man als erste Ankündigung dahingehend verstehen, dass die FDP in der Regierungsverantwortung das tun wird, was sie immer getan hat, nämlich auch bürgerrechtsfeindliche Gesetze wie den großen Lauschangriff mitzutragen. Liberale Positionen hat man stets nur in der Opposition vertreten. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein.

Wer in Deutschland wirklich liberal wählen möchte, hat es schwer. Die FDP ist insoweit keine Option, denn sie ist eines mit Sicherheit nicht, nämlich liberal.

posted by Stadler at 10:35  

8.8.09

Guttenberg lässt Gesetz von internationaler Großkanzlei schreiben

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat das „Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes“ nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vollständig von der Anwaltskanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Offenbar wurde der Entwurf der Kanzlei auch mehr oder weniger unverändert übernommen.

Auch wenn die Gesetzgebung an sich Sache des Parlaments ist, entspricht es der Üblichkeit, dass ein erheblicher Teil der Gesetzesentwürfe von der Ministerialbürokratie verfasst werden. Dass man sich dafür auch externer Unterstützung bedient, ist zwar nicht neu, scheint aber in letzter Zeit zuzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer eigentlich die Fäden zieht, die Ziele definiert und die Entscheidungen trifft. Dass die Hypo Real Estate gerettet wurde, weil Josef Ackermann und andere Top-Akteure der Finanzwirtschaft der Bundesregierung eingeredet haben, dass andernfalls der Zusamenbruch des europäischen Bankensystems bevorgestanden hätte, passt in Zeiten der Finanzkrise ebenso ins Bild, wie dieses Vorgehen des Wirtschaftsministeriums.

Jeder Jurastudent hat die sog. Wesentlichkeitstheorie vermittelt bekommen, die als Ausfluss des Demokratieprinzips besagt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Die tatsächliche Situation könnte von der staatsrechtlichen Theorie gar nicht weiter entfernt sein. Denn der Bundestag entscheidet eigenständig vielfach gar nichts mehr, sondern nickt nur noch das ab, was ihm die Bundesregierung vorsetzt. Und die reicht offenbar in manchen Fällen eins zu eins das durch, was externe Berater ihr präsentieren. Irgendwie stelle ich mir parlamentarische Demokratie anders vor.

posted by Stadler at 21:35  

8.8.09

Angriff auf die Freiheit

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat mit „Corpus Delicti“ Anfang des Jahres ein beeindruckendes Werk der Gegenwartsliteratur veröffentlicht, in dem sie eine „Gesundheitsdiktatur“ skizziert, in der die Menschen durch einen vermeintlich wohlwollenden Staat bevormundet und unterdrückt werden. Jeder Bürger muss sich in dieser Gesellschaft den angeblich vernünftigen Regeln der „Methode“ fügen.

Zusammen mit ihrem Schriftstellerkollegen Ilja Trojanow veröffentlicht Juli Zeh in diesen Tagen unter dem Titel „Angriff auf die Freiheit“ eine 180-seitige politische Schrift zum Thema innere Sicherheit und Einschränkung der Grundrechte. Die Zeit veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe einen Vorabdruck dieses Werks, das sehr anschaulich erklärt, warum gerade auch der normale Bürger von den immer neuen Gesetzen, die angeblich seinem Schutz dienen, betroffen ist und wie das Netz der staatlichen Überwachung und Bevormundung seine Bürger immer stärker umspannt.

posted by Stadler at 12:48  

7.8.09

Der Anwaltsdiscounter für Prekariatsjuristen

„Willkommen bei Deutschlands neuem Anwaltsdiscounter“ kann man auf „anwalt18euro.de“ lesen. Aber es handelt sich keineswegs um den Aldi unter den Anwälten, sondern um einen Fair Trade Anbieter, wie Kollege Sevriens recherchiert hat.

posted by Stadler at 16:40  

7.8.09

Der Anwaltsdiscounter für Prekariatsjuristen

„Willkommen bei Deutschlands neuem Anwaltsdiscounter“ kann man auf „anwalt18euro.de“ lesen. Aber es handelt sich keineswegs um den Aldi unter den Anwälten, sondern um einen Fair Trade Anbieter, wie Kollege Sevriens recherchiert hat.

posted by Stadler at 15:40  

7.8.09

Der Fall Tauss und § 184b Abs. 5 des Strafgesetzbuchs

Im Beck-Blog gibt es wieder einmal eine sehr interessante Diskussion zum Fall Tauss. Prof. Henning Ernst Müller wirft die Frage auf, ob man aus der Einstellungsverfügung gegen Ursula von der Leyen, die Journalisten kinderpornografisches Material vorgeführt hatte, nicht auch Schlussfolgerungen für den Fall Tauss ziehen könne.

posted by Stadler at 13:54  

7.8.09

Aufsatz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Rechtsanwalt Stefan Schmidt erläutert in einem Aufsatz für das AnwaltZertifikatOnline die Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts, die leider erst mit Wirkung zum 11. Juni 2010 in Kraft treten wird. Lesenswert!

posted by Stadler at 09:40  

6.8.09

Diskussion um Netzsperren geht weiter

Es ist interessant zu beobachten, dass die Diskussion über das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz weiter geht und zunehmend auch in den Printmedien geführt wird.

Die Süddeutsche hatte heute – auch im Feuilleton der gedruckten Ausgabe – einen guten Beitrag, dessen Titel „Simple Lösungen für ein komplexes Problem“ bereits zu zusammenfasst, wie die Diskussion von Seiten der Politik geführt wird und wie schwer es ist, demgegenüber mit Sachargumenten die wirklichen Hintergründe und Fakten darzustellen. Das im Artikel zitierte, lesenswerte Interview mit dem Strafverteidiger Udo Vetter gibt es online in voller Länge.

Und auch die Frankfurter Rundschau hat heute einen Artikel zum Thema gedruckt.

posted by Stadler at 16:30  

6.8.09

Die USA sollen ICANN stärker und dauerhaft kontrollieren

Das fordern nach einem Bericht von Heise zumindest demokratische amerikanische Kongress-Abgeordnete. Warum allerdings die US-Regierung die Internetverwaltung auf Dauer überwachen soll, dürfte für den Rest der Welt nicht wirklich verständlich sein. Mal sehen, was z.B. die EU dazu meint. Eine Aufsichtsbehörde für ICANN sollte vernünftigerweise unter dem Dach der UN angesiedelt sein.

posted by Stadler at 15:30  

6.8.09

BGH: Telekom hat Konkurrenten bei Preselection gezielt behindert

Der BGH hatte über die Frage einer wettbewerbswidrigen Behinderung eines Mitbewerbers durch die Deutsche Telekom bei der Voreinstellung (Preselection) eines anderen Verbindungsnetzbetreibers zu entscheiden. Das Urteil vom 05.02.2009 (Az.: I ZR 119/06) ist heute im Volltext veröffentlicht worden.

Ein Kunde der Klägerin wollte den Preselectionvertrag mit ihr zunächst kündigen und im Rahmen eines Haustürgeschäfts zu einem anderen Verbindungsnetzbetreiber (Starcom) wechseln. Der Kunde hat das Haustürgeschäft mit Starcom aber dann widerrufen und den Teilnehmernetzbetreiber (die Telekom) angewiesen, den alten Zustand wiederherszustellen. Das hat die Telekom aber nicht getan, sondern den Kunden auf sich umgestellt, was der Kunde aber eine ganze Zeit lang nicht bemerkte.

Der BGH hat die Telekom wegen wettbewerbswidriger Behinderung der Klägerin (nach dem UWG alter Fassung) verurteilt.

Zu diesem Sachverhalt kann ich anmerken, dass wir vor ca. 5 Jahren eine ganz ähnliche Erfahrung mit der Telekom im Zuge eines Kanzleiumzugs gemacht haben. Nach dem Umzug war die bis dahin geschaltete und ungekündigte Preselection mit Arcor nicht mehr aktiv. Vielmehr waren wir erstaunt, dass nunmehr Rechnungen der Telekom über Verbindungsentgelte kamen, obwohl mit der Telekom kein Vertragsverhältnis bestanden hat. Zumindest im damaligen Zeitpunkt dürfte dies daher Geschäftspolitik der Telekom gewesen sein.

posted by Stadler at 13:45  
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