Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.8.09

Angriff auf die Freiheit

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat mit „Corpus Delicti“ Anfang des Jahres ein beeindruckendes Werk der Gegenwartsliteratur veröffentlicht, in dem sie eine „Gesundheitsdiktatur“ skizziert, in der die Menschen durch einen vermeintlich wohlwollenden Staat bevormundet und unterdrückt werden. Jeder Bürger muss sich in dieser Gesellschaft den angeblich vernünftigen Regeln der „Methode“ fügen.

Zusammen mit ihrem Schriftstellerkollegen Ilja Trojanow veröffentlicht Juli Zeh in diesen Tagen unter dem Titel „Angriff auf die Freiheit“ eine 180-seitige politische Schrift zum Thema innere Sicherheit und Einschränkung der Grundrechte. Die Zeit veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe einen Vorabdruck dieses Werks, das sehr anschaulich erklärt, warum gerade auch der normale Bürger von den immer neuen Gesetzen, die angeblich seinem Schutz dienen, betroffen ist und wie das Netz der staatlichen Überwachung und Bevormundung seine Bürger immer stärker umspannt.

posted by Stadler at 12:48  

3 Comments

  1. Ich habe den Artikel gestern schon verschlungen. Das ein Buch rauskommt wusste ich aber noch nicht. Danke! *vorbestell*

    Comment by Ranjit — 8.08, 2009 @ 18:58

  2. Ich finde es sehr gut dass endlich mal jemand die Bürger darauf aufmerksam macht was da eigentlich passiert, was alles auf die Terrorismus geschoben wird. ABER: Mich würde an erster Stelle interessieren was wir "Normalos" dagegen tun können.

    Lole

    Comment by Anonymous — 12.08, 2009 @ 19:43

  3. Leider ist gleich auf der ersten Seite ein ziemlich peinlicher Fehler:

    "Sie rufen noch die eine oder andere Webseite auf – die Kripo weiß, welche, wenn sie möchte, und kann das auch in sechs Monaten noch überprüfen."

    Das stimmt leider (oder Gottseidank) nicht! Einzelne Webseitenaufrufe unterliegen nicht der Vorratsdatenspeicherung. In § 113a TKG stehen zwar alle möglichen Scheußlichkeiten drin, es heißt aber dort auch: "8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden."

    Dabei hatten die beiden doch (laut Juli Zehs ZEIT-Interview im April) extra jemanden für Recherche angestellt. Und unter http://juli-zeh.de/Angriff-auf-die-Freiheit/Angriff-auf-die-Freiheit-Links.pdf gibt es einen umfangreichen Anmerkungsapparat online, der allerdings die fragliche Behauptung nicht näher belegt.

    Comment by gusson — 17.08, 2009 @ 19:47

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