Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.8.09

Der Fall Tauss und § 184b Abs. 5 des Strafgesetzbuchs

Im Beck-Blog gibt es wieder einmal eine sehr interessante Diskussion zum Fall Tauss. Prof. Henning Ernst Müller wirft die Frage auf, ob man aus der Einstellungsverfügung gegen Ursula von der Leyen, die Journalisten kinderpornografisches Material vorgeführt hatte, nicht auch Schlussfolgerungen für den Fall Tauss ziehen könne.

posted by Stadler at 13:54  

5 Comments

  1. Das wurde anderenorts schon vor Wochen diskutiert… ;-)

    Prägen Staatsanwältinnen jetzt die Rechtssprechung bzw. -auffassung?

    Comment by Anonymous — 7.08, 2009 @ 19:25

  2. Ist mir nicht entgangen. Die Diskussion steht aber möglicherweise erst am Anfang.

    Staatsanwälte zeigen hier allenfalls mit welch unterschiedlichen Maßstäben man derartige Ermittlungsverfahren betreiben kann.

    Die Staatsanwälte haben aber eine interessante Rechtsfrage aufgeworfen, die die Gerichte (möglicherweise) beantworten müssen.

    Comment by Pavement — 8.08, 2009 @ 12:58

  3. War auch nicht bös gemeint. :-)

    Nur schade, dass diese Frage vermutlich in BW, nicht aber in Berlin geklärt werden wird.

    Ob die Auffassung der Berliner Staatsanwältin nicht auch politische Hintergründe hat, bleibt offen.

    Comment by Anonymous — 8.08, 2009 @ 13:07

  4. Dem SPIEGEL wurde offenbar ein interner Ermittlungsbericht zugespielt; ob die Karlsruher Staatsanwaltschaft da mal "in eigener Sache" ermitteln wird?

    (Siehe auch Beitrag im "alternativen Petitionsforum".)

    Comment by Ursula von den Laien — 8.08, 2009 @ 18:38

  5. Dieser interne Ermittlungsbericht – der polizeiliche Abschlussbericht – ist Bestandteil der Ermittlungsakte. Das Mitteilen amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens im Wortlaut, bevor diese in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind, ist nach § 353d Nr. 3 StGB strarbar! Wenn ein Polizeibeamter diesen Abschlussbericht dem Spiegel im Wortlaut übermittelt hat, dann hat er sich strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft müsste in diesem Fall gegen die ermittelnden Beamten ein Ermittlungsverfahren einleiten.

    Comment by Pavement — 12.08, 2009 @ 10:14

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