Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

posted by Stadler at 22:10  

4 Comments

  1. Sie hat wohl recht, was aber ihre Genossinnen nicht daran gehindert hat, auf abgeordnetenwatch zu behaupten, man habe dem Gesetz ja zustimmen müssen, weil die schon existierenden Verträge noch viel weniger rechtsstaatlich gewesen wären.

    Comment by Anonymous — 6.08, 2009 @ 00:54

  2. Die Argumentation ist nicht immer so ganz stringent, um es vorsichtig zu formulieren. Weder bei den Genossen noch bei Frau von der Leyen.

    Comment by Pavement — 6.08, 2009 @ 10:54

  3. Zypries hat Recht. Websperren können nicht auf Vertragsbasis aktiviert werden!
    Denn diese Verträge sind nichts als illegale Zensurverträge des BKA und von den allzu zensurbereiten Deutschen Internetserviceprovidern übereilt unterschrieben worden..!
    Unter der Adresse:

    http://www.providerzensur.de

    gibt es eine Auflistung der zensurfreundlichsten Deutschen Internet-Zensurprovider.
    Gegen diese illegalen demokratie- gefährdenden und bestimmt bald auch Meinungsfreiheitsfeindlichen Zensurverträge der Serviceprovider sollte von Juristen schnellstens etwas unternommen werden!

    Comment by Anonymous — 6.08, 2009 @ 23:53

  4. Wer kann eigentlich wo gegen diese Verträge klagen?
    Konkret: Kann hier, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, jeder Providerkunde direkt beim BVerfG Verfassungsbeschwerde gegen das BKA erheben, weil das BKA durch die rechtswidrigen Verträge die Rechte aller Providerkunden in unvorhersehbarer Weise beeinträchtigt?

    Comment by Anonymous — 7.08, 2009 @ 08:59

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