Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.9.09

Schäuble will Geheimdienste nicht mehr, Bürger bekanntlich zunehmend mehr kontrollieren

Manchmal fehlen mir die Worte, bei Herrn Schäuble ist es dafür eher die rechtsstaatliche Gesinnung die fehlt.

Wir brauchen dringend wieder einen Staat im Staat und dafür ist der BND doch wie geschaffen. Parlamentarische Kontrolle ist dabei natürlich eher störend.

posted by Stadler at 15:12  

17.9.09

Das Bürgerrechtsvakuum

Für immer mehr Menschen rücken die Freiheitsrechte wieder stärker in den Vordergrund, weil nicht länger zu übersehen ist, dass der Staat die Grundrechte Stück für Stück beschneidet und abbaut. Hiergegen entwickelt sich aus dem Netz heraus eine neue digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich unter anderem gegen Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung und Onlineüberwachung richtet. Gleichzeitig hat die Piratenpartei einen atemberaubenden Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Der Grund für diese Entwicklung ist sehr einfach. Keine, aber wirklich gar keine der etablierten Parteien setzt sich konsequent für den Schutz und den Erhalt der Freiheitsrechte ein. Immer mehr Bürger erkennen deshalb die Notwendigkeit, selbst für den Erhalt ihrer Rechte kämpfen zu müssen, sich zu engagieren, zu vernetzen und zu organisieren.

Wer bei der Verteidigung seiner Bürgerrechte vielleicht noch auf FDP oder Grüne hofft, muss sich mit den Fakten der Vergangenheit vertraut machen und erkennen, dass auch diese Parteien Bürgerrechtspolitik immer nur in der Opposition betreiben. Die FDP hat den sog. Großen Lauschangriff – der später vom Bundesverfassungsgericht weitgehend wieder kassiert wurde – in der Regierung Kohl aktiv mitgetragen. Der Große Lauschangriff stellte in den 90´er Jahren einen Dammbruch dar und markierte den Auftakt zu einer ganzen Reihe freiheitsfeindlicher Gesetzesvorhaben (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, ePass, Ausweitung der Rasterfahndung, KFZ-Kennzeichen-Erfassung) der darauffolgenden Jahre. Viele dieser Gesetzesvorhaben wurden schließlich von den Grünen in der Regierung Schröder mitbeschlossen und mitgetragen. Die Grünen hatten als Koalitionspartner dem Hardliner auf dem Posten des Innenministers, Otto Schily, praktisch nichts entgegenzusetzen. Von Widerstand war nichts zu spüren. Es gibt deshalb keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass es bei einer Regierungsbeteiligung von FDP und/oder Grünen nach diesen Wahlen anders laufen wird.

Beim Thema des Schutzes der Bürgerrechte muss man vielmehr von einem Totalversagen aller im Bundestag vertretenen Parteien sprechen. Wir beobachten eine tiefgreifende Krise der parlamentarischen Demokratie weshalb es wenig erstaunlich ist, wenn manche im Zusammenhang mit der Netzbewegung sogar schon vom Aufkommen einer neuen APO sprechen.

Die etablierten Parteien haben in den letzten Jahren allesamt gegen die Bürgerrechte agiert und dadurch ein Vakuum erzeugt, in das neue Parteien und Bewegungen stoßen werden. Eine wachsende Zahl von Bürgern fühlt sich von den etablierten Parteien gar nicht mehr vertreten, was auch mit einer tiefgreifenden Kluft im Denken zu tun hat. Und diese Bürger artikulieren sich mehr und mehr und ihr Medium ist das Netz.

Für diejenigen, denen ihre Freiheitsrechte so wichtig sind, dass sie ihre Wahlentscheidung daran ausrichten, gibt es, zumindest im etablierten Spektrum, keinerlei wählbare Parteien. Es ist deshalb als zwangsläufig zu betrachten, dass eine Partei wie die Piraten so starken Zulauf erhält.

Aber gegen die Piraten sind (noch) erhebliche Vorbehalte angebracht. Bei keiner der maßgeblichen Netzinitiativen der letzten zehn Jahre – von Freedom For Links bis hin zum AK Zensur – sind die Piraten irgendwie aufgefallen. Sie haben bislang in der dgitalen Bürgerrechtsbewegung keine nennenswerten Akzente gesetzt. Vieles ist bei ihnen derzeit noch holprig, schlecht durchdacht und wirkt reichlich naiv. Die Spötter sagen sogar, die Trolls aus dem Heise-Forum hätten jetzt eine eigene Partei gegründet. Aber der immer wieder gegen sie erhobene Vorwurf, sie hätten nur ein Thema, zieht meines Erachtens nicht. Denn Freiheit mag nicht alles sein, aber ohne Freiheit ist alles nichts.

posted by Stadler at 14:00  

17.9.09

FDP will Zugangserschwerungsgesetz stoppen

Die FDP kündigt für den Fall einer Regierungsbeteiligung an, zügig das Zugangserschwerungsgesetz zu stoppen. Das sagte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der RP.

Da ich Frau Leutheusser-Schnarrenberger für eine der letzten wirklichen Liberalen in der FDP halte, möchte ich ihr keine Lüge unterstellen. Man darf aber daran erinnern, dass es auch ihr seinerzeit nicht gelungen ist, das Gesetz über den großen Lauschangriff – das später vom Verfassungsgericht weitgehend wieder kassiert wurde – zu verhindern und sie deshalb aus Protest vom Amt der Justizministerin zurückgetreten ist. Vielleicht sollte sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deshalb schon mal mental auf den nächsten Rücktritt vorbereiten.

posted by Stadler at 10:25  

17.9.09

Opt-Out-Day

Die Piratenpartei ruft unter dem Motto „OptOutDay“ am heutigen Tag dazu auf, bei seinem Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden und dieses aufzufordern den eigenen Namne aus dort geführten offenen Listen zu streichen, um die Weitergabe personenbezogener Daten, wie zum Beispiel Adresse oder Geburtsdatum an Dritte zu unterbinden.

posted by Stadler at 10:00  

16.9.09

Ghostwriter-Vereinbarung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, dass eine sog. Ghostwriter-Vereinbarung auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Betracht kommt, zumindest außerhalb des Hochschulbereichs.

Bei einer Ghostwriter-Vereinbarung verpflichtet sich der wirkliche Urheber dazu, seine eigene Urheberschaft zu verschweigen und gestattet seinem Auftraggeber das Werk als eigenes zu veröffentlichen.

Das halte ich im wissenschaftlichen Bereich für verwerflich, weil man sich dadurch wissenschaftliches Renommee einfach erkaufen kann. Deshalb liegt die Annahme einer Sittenwidrigkeit meines Erachtens nahe.

Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom vom 01.09.2009 (Az.: 11 U 51/08) allerdings, zumindest für Fälle außerhalb des klassichen universitären Wissenschaftsbetriebs anders beurteilt.

Quelle: kanzlei.biz

posted by Stadler at 18:00  

16.9.09

Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern

Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.

posted by Stadler at 17:45  

16.9.09

Auskunftsanspruch gegen Provider

Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.

In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.

posted by Stadler at 13:30  

16.9.09

Die falschen Propheten der Mediendemokratie

Gestern gegen 23 Uhr habe ich dann noch mal kurz den Fernseher eingeschaltet, das ZDF-Wahlforum lief schon drei Stunden. Und dann kam noch das Thema Netzsperren auf. Es wurden ruckelige Videos von Internetusern eingespielt, die Fragen stellten. Das Thema ist von der Co-Moderatorin schlecht eingeleitet worden und so bekam Ursula von der Leyen sogleich ihre Plattform. Wie immer bei diesem Thema setzte sie auf die emotionale Komponente, denn Fakten gibt es keine, die ihre Haltung untermauern könnten. Frau von der Leyen erklärt, dass Kinder vor laufenden Kameras vergewaltigt würden und diese Filme im Netz frei verfügbar seien und sie genau hiergegen vorgehen würde. Dem Einwand, diese Inhalte doch besser gleich vor Ort löschen zu lassen, begegnete sie einmal mehr mit der – längst widerlegten – Behauptung, dass es eine Reihe von Ländern gäbe, in denen Kinderpornografie nicht geächtet sei und man deshalb vor Ort nichts machen könne. Sigmar Gabriel hatte nichts Besseres zu tun, als ihr ausdrücklich zuzustimmen.

Wer wissen will, warum diese Form der Mediendemokratie nicht funktionieren kann, dem hat eine Sendung wie das Wahlforum die Antwort gegeben. Viele Themen und Probleme sind zu komplex für derartige Veranstaltungen, weil man Hintergründe und Zusammenhänge erklären müsste und keiner der Gäste dafür die Zeit bekommt. Und deshalb schlägt dort immer wieder die Stunde der wahlkämpfenden Heuchler und Demagogen. Für Frau von der Leyen ist problemlos möglich, mit einem Thema wie Netzsperren, für die es bei Lichte betrachtet nicht ein vernünftiges Sachargument gibt, zu punkten und Applaus zu bekommen. Wer sich tatsächlich informieren will, braucht derartige Sendungen erst gar nicht einzuschalten.

Ich habe mich gefragt, wie man Frau von der Leyen in solch einer Situation hätte widersprechen müssen. Cem Özdemir hat es kurz versucht, aber er kam nicht richtig zum Zug. Ich denke, man hätte die Ministerin auffordern müssen, konkret drei Staaten zu benennen, in den Kinderpornografie nicht strafbar ist und die in der Vergangenheit tatsächlich bereits damit aufgefallen sind, dass bei ihnen solche Inhalte gehostet werden. Frau von der Leyen hätte solche Staaten nämlich nicht benennen können, weil es sie nicht gibt. Früher hatte sie insoweit gerne Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage falsch war und sie sich sogar bei der indischen Botschaft entschuldigen musste.

In so einer Runde wäre es vermutlich auch sinnvoll gewesen, nochmals deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben ungeeignet ist auch nur ein einziges Kind zu schützen, sondern, dass der Staat ganz im Gegenteil Wegweiser für Pädophile aufstellt, die ihnen das Auffinden solcher Inhalte noch erleichtert. Aber niemand hat Frau von der Leyen wirklich widersprochen, die Moderatoren wollten das offenbar auch gar nicht zulassen.

Dem Saalpublikum dürfte deshalb, wie vielen Menschen da draußen, auch nicht bewusst gewesen sein, dass sie mit Ursula von der Leyen einer falschen Prophetin Beifall gespendet haben.

posted by Stadler at 08:00  

15.9.09

Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

JurPC hat heute einen Aufsatz von Markus Lang mit dem Titel „Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen Auszug aus einer Monographie des Autors. Markus Lang zieht insoweit anhand des BDSG sehr enge Grenzen. Lesenswert!

posted by Stadler at 22:50  

15.9.09

LG Köln untersagt den Republikanern Bezugnahme auf Horst Schlämmer in Wahlspot

Das Landgericht Köln hat – was ich für durchaus fragwürdig halte – nach einer Meldung von heute den Republikanern nun tatsächlich untersagt, in einem Wahlwerbespot auf Hape Kerkelings Figur „Horst Schlämmer“ Bezug zu nehmen.

Letztlich werden sich die rechten Republikaner über die kostenlose Medienberichterstattung freuen und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch und ggf. anschließend auch Berufung einlegen.

Das Landgericht Köln fällt neben dem Landgericht Hamburg leider öfter durch eine presse- und meinungsfeindliche Rechtsprechung auf.

Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare zum Thema rechte Parteien kommen: Die Republikaner sind mir zutiefst zuwider, aber die Meinungsfreiheit und das Parteienprivileg gelten uneingeschränkt auch für diese Partei.

posted by Stadler at 11:15  
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