Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.9.09

LG Köln untersagt den Republikanern Bezugnahme auf Horst Schlämmer in Wahlspot

Das Landgericht Köln hat – was ich für durchaus fragwürdig halte – nach einer Meldung von heute den Republikanern nun tatsächlich untersagt, in einem Wahlwerbespot auf Hape Kerkelings Figur „Horst Schlämmer“ Bezug zu nehmen.

Letztlich werden sich die rechten Republikaner über die kostenlose Medienberichterstattung freuen und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch und ggf. anschließend auch Berufung einlegen.

Das Landgericht Köln fällt neben dem Landgericht Hamburg leider öfter durch eine presse- und meinungsfeindliche Rechtsprechung auf.

Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare zum Thema rechte Parteien kommen: Die Republikaner sind mir zutiefst zuwider, aber die Meinungsfreiheit und das Parteienprivileg gelten uneingeschränkt auch für diese Partei.

posted by Stadler at 11:15  

Keine Kommentare

  1. Es ist umso seltsamer, da mit Horst Schlämmer ja versucht wird, sich satirisch in den öffentlichen Wahlkampf einzuklinken. Dass dann von anderen Teilnehmern etwas zurückkommt, war anscheinend nicht erwartet… Auch wenn es verständlich ist, dass man nicht mit den Republikanern in Verbindung gebracht werden will, und diese die Figur Horst Schlämmers nicht gerade besonders gewitzt in Szene zu setzen versuchten, scheint die Auffassung, dass man nur selber witzig sein darf, paradox und nicht wirklich humorvoll.

    Comment by Anonymous — 15.09, 2009 @ 17:01

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