Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.
Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.
Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.
posted by Stadler at 16:30
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Auf Twitter – wo auch sonst – gab es gerade die Diskussion, ob das Twittern direkt aus dem Gerichtssaal gegen § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstößt. Die Vorschrift verbietet Ton-, Film- und Rundfunkaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen.
Andererseits dürfen öffentliche Gerichtsverhandlungen von Journalisten und interessierten Bürgern besucht werden, die sich sich dort Notizen machen und anschließend über die Verhandlung berichten dürfen. Das ist in jedem Fall unstreitig. In dieser traditionellen Variante findet freilich keine Liveberichterstattung statt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war gerade in den letzten Jahren von der Tendenz geprägt, das Verbot des § 169. S 2 GVG eher eng zu interpretieren und das öffentliche Informationsinteresse stärker zu gewichten. Rechtsdogmatisch betrachtet ist auch der Grundsatz zu beachten, dass Ausnahmevorschriften – und eine solche ist § 169 S. 2 GVG – eng auszulegen sind. Eine Textberichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal z.B. via Twitter stellt keine Ton- oder Filmaufnahme dar, Twitter ist kein Rundfunkmedium.
Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass eine Live-Berichterstattung via Twitter nicht gegen § 169 S. 2 GVG verstößt. Die Frage ist freilich bisher nicht diskutiert worden und damit letztlich noch offen.
posted by Stadler at 11:30
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Der Macher des vielbeachteten Videos „Du bist Terrorist“, Alexander Lehmann, hat mit „Rette Deine Freiheit“ ein neues Projekt vorgestellt, das sich im Schwerpunkt mit den Netzsperren beschäftigt.
Mit feiner Ironie legt sein Film die politische Heuchelei schonungslos offen. Bitte verlinkt dieses großartige Video weiter.
posted by Stadler at 10:45
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Hape Kerkeling will die Republikaner angeblich gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, weil die Rechtspartei in einem Wahlwerbespot auf die Figur Horst Schlämmer Bezug genommen hat. Das meldet die Bild Zeitung.
In dem Spot heißt es u.a.: „Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 % würden auch uns gut stehen“
Vermutlich wird das den Republikanern nur etwas mehr Aufmerksamkeit verschaffen, während die prozessualen Aussichten auf eine Unterlassung eher gering sein dürften. Deshalb: Lass es Hape.
posted by Stadler at 08:25
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Auch wenn die Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 12.09.2009 in Berlin von zumindest einem Übergriff der Polizei überschattet wurde, fällt meine Nachbetrachtung positiv aus.
Die Besucherzahlen werden vielleicht nicht die Erwartung von allen erfüllt haben, aber sie dürften ordentlich gewesen sein. Die Angaben schwankten zwischen 10.000 und 25.000. Die Stimmung auf dem Potsdamer Platz war eigentlich sehr entspannt und es gab einige begeisternde Reden zu belauschen, zum Beispiel die von Franziska Heine vom AK Zensur.
Besonders erfreulich finde ich, dass auch die Hauptnachrichtensendungen berichtet haben, denn es ist wichtig, das Thema in die Wohnzimmer derjenigen zu tragen, die sich bislang nicht mit dem Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter beschäftigt haben und dennen möglicherweise entgangen ist, dass die Bürgerrechte schleichend immer weiter beschränkt werden, weil der Staat schweibchenweise seine Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse ausbaut.
posted by Stadler at 08:55
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Meine Nachbetrachtung auf die Demonstration „Freiheit statt Angst“ sollte eigentlich anders ausfallen. Aber das Video eines grundlosen Übergriffs der Polizei gegen einen Radfahrer stört das Bild der gelungenen, friedlichen Demo gewaltig. Das Video lässt nicht erkennen, dass der Radfahrer den oder die Beamten provoziert hätte. Erkennbar ist jedenfalls, dass ein Polizist den Radfahrer von hinten packt, nachdem der gerade sein Rad beiseite schieben wollte. Anschließend eskaliert die Situation etwas. Provoziert hat den Beamten offenbar, dass sich der Radfahrer etwas notiert hatte.
Das Video ist leider bei YouTube mittlerweile mit dem Vermerk versehen: „Dieses Video bzw. diese Gruppe enthält möglicherweise Inhalte, die für einige Nutzer unangemessen sein können, und wurde daher von der YouTube-Community gemeldet.“
Im law blog ist es noch abrufbar. Seht selbt. Der CCC sucht übrigens noch nach Zeugen für den Vorfall.
Denn dieser Fall von Polizeigewalt gehört, wie Markus Beckedahl zutreffend anmerkt, vor den Berliner Innenausschuss und sollte strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Beamten haben.
Update: Bei der Berliner Polizei herrschte nach meiner Einschätzung eine erhöhte Anspannung, nachdem der Demonstrationszug wieder am Potsdamer Platz angekommen war. Vom Stand des AK Zensur aus, konnte ich einen Vorfall beobachten, dessen Entstehung ich leider nicht mitbekommen habe. Ein einzelner Demonstrant wurde „isoliert“ und ca. 20 Beamte umringten ihn, bis man man ihn schließlich vom Platz zerrte.
posted by Stadler at 00:50
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Nachdem Herr Burda im Netz kein Geld verdient, müssen sich seine Zeitschriften wegen des Bildmaterials dort eben auch kostenlos bedienen. Das leuchtet mir ein.
Burda v. Stil in Berlin (IP Notitz)
the internet is for free (Pudri Blog)
posted by Stadler at 17:49
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Lese gerade, dass Twitter seine Nutzungsbedingungen geändert hat und in der Tat, im Blog des Anbieters wird das erläutert.
Ein guter Anlass, mal einen Blick in die Terms Of Service von Twitter zu werfen. Denn ganz ehrlich, wer hat sie schon genau gelesen?
Wie nicht anders zu erwarten, handelt es sich um US-typische, aus Sicht des deutschen Rechts mitunter fragwürdige, Klauseln.
Außerdem meint man, ausschließlich die Geltung von kalifornischem Recht und als Gerichtsstand San Francisco vereinbaren zu können. Mal sehen, wann jemand Twitter in Deutschland verklagt.
Ich frage mich auch, wie man sich denn vorstellt, dass die geänderten Nutzungsbedingungen überhaupt mit den Twitter-Nutzern (wirksam) vereinbart werden. Ich habe jedenfalls von Twitter keinen Hinweis auf die neuen Nutzungsbedingungen erhalten, geschweige denn, diesen zugestimmt.
posted by Stadler at 16:40
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Wenn Sommerloch, Wahlkampf und eine Portion Borniertheit zusammenkommen, dann kann das in solche Interviews münden, wie Justizministerin Zypries der taz gerade eines gegeben hat.
Die Ministerin läuft zu ungeahnter Form auf und erklärt der Piratenpartei sogar die Zukunft des Internets:
„Die technische Entwicklung geht mit Rasanz voran, wer weiß, ob wir nicht in fünf Jahren eine neue Generation des Internets haben. Vielleicht hat dann jeder Mensch eine individuelle IP-Adresse, die so unverwechselbar ist wie seine Telefonnummer? Was hieße das denn für die Anonymität des Netzes? Aber von solchen Entwicklungen wissen viele Piraten offenbar gar nichts – jedenfalls diskutieren sie nicht darüber.
(…)
Nun, wenn sich das Internet so entwickelte, hätten wir zum Beispiel viele Probleme bei der Verfolgung von Straftaten im Internet nicht mehr, weil die IP-Adresse wie ein Fingerabdruck zum Aufspüren von Kriminellen genutzt werden könnte. Wahrscheinlich gefällt das den Piraten nicht.“
In Bed With Schäuble? Zu solchen Überwachungsfantasien fällt mir nur ihr Parteifreund Helmut Schmidt ein. „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.“
Ach ja Frau Zypries, was sind denn jetzt nochmal Browser?
posted by Stadler at 15:50
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Demonstrationsaufrufe sind eigentlich nicht meine Sache, aber dieser Hinweis muss (nochmals) sein.
Am kommenden Samstag findet in Berlin (15 Uhr, Potsdamer Platz) die Demonstration „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn“ statt. Die Veranstalter hoffen auf die bislang größte Bürgerrechtsdemo überhaupt und ich hoffe, dass wir uns in Berlin sehen, z.B. am Stand des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur.
Details zum Ablauf, zu den Rednern und dem musikalischen Rahmenprogramm (Bands, DJ’s) findet man in der Pressemappe beim AK Vorrat.
posted by Stadler at 14:07
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