Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.09

Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern

Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.

posted by Stadler at 17:45  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.