Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.09

BGH kippt meinungsfeindliche Rechtsprechung der Hamburger Gerichte

Der BGH hat, wie schon häufiger, bei kritischen, z.T. auch spekualtiven Äußerungen den Umfang des von der Meinungsfreiheit gedeckten Werturteils weit gezogen. Er lässt einzelne Elemente tatsächlicher Behauptungen zu, wenn sich eine Äußerung in ihrem Gesamtkontext als wertend einstufen lässt, wobei der BGH im konkreten Fall besonders betont, dass die Äußerung zu einem Sachthema von erheblichem öffentlichen Interesse erfolgt ist und nicht die Herabsetzung der Person des Klägers im Vordergrund gestanden hat.

Die Aussage: „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (als Vorsitzender des Vorstands) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ wurde vom Landgericht Hamburg und auch vom Oberlandesgericht noch als unzulässige Tatsachenbehauptung beanstandet. Diese Urteile hat der BGH aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Speziell die hanseatischen Gerichte fallen immer wieder durch eine Rechtsprechung auf, die nicht unbedingt als meinungsfreundlich gelten kann, weshalb gerade bei vermeintlichen Ehrverletzungen der Gang nach Hamburg mittlerweile üblich ist. Bleibt zu hoffen, dass sich speziell das Landgericht Hamburg in diesem Kontext in Zukunft stärker der Bedeutung von Art. 5 GG bewusst wird.
Urteil des BGH vom 22. September 2009 (Az.: VI ZR 19/08)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 191/2009

posted by Stadler at 16:55  

22.9.09

Markenverletzung durch Google AdWords: Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google AdWords Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte euroapweit. Der BGH hatte – wie Gerichte aus anderen Mitgliedsstaaten auch – diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

In drei anderen Vorlageverfahren des französischen Cour de Cassation, die zusammengefasst worden sind, hat der EuGH die Frage zu klären, ob Google (France) die Rechte der Markeninhaber als Anbieter der AdWords-Werbung verletzt. Hierzu liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.09.09 (Rechtssachen: C?236/08, C?237/08 und C?238/08) vor, der eine Markenrechtsverletzung durch Google (u.a. wegen fehlender Verwechslungsgefahr) und auch eine Mitwirkung an einer Markenverletzung Dritter (insbesondere des Werbenden) verneint.

Der EuGH ist bei seiner nun zu treffenden Entscheidung zwar nicht an die Schlussanträge gebunden, folgt ihnen dennoch in aller Regel.

posted by Stadler at 13:30  

22.9.09

Juli Zeh und Slut: corpus delicti

Die Schriftstellerin Juli Zeh (Jahrgang 1974) positioniert sich politisch und unterscheidet sich damit von vielen Autoren ihrer Generation. Vor wenigen Wochen hat sie zusammen mit Ilija Trojanow das von ihr selbst als politische Kampfschrift bezeichnete Werk „Angriff auf die Freiheit“ veröffentlicht, in dem sie leidenschaftlich, polemisch und pointiert die fortschreitende Demontage der Freiheitsrechte durch den Staat anprangert.

Ihr im Frühjahr erschienenes literarisches Werk „Corpus Delicti„, das eine Gesundheitsdiktatur skizziert, in der ein wohlmeinender und vermeintlich vernünftiger und unfehlbarer Staat alles Ungesunde verbietet und das Individuum zu diesem Zwecke lückenlos überwacht. Das Werk, das als eine Art Fortsetzung von Huxleys „Brave New World“ verstanden werden kann, ist von der Autorin zusammen mit der Rockband Slut vertont worden. Diese „Schallnovelle“ ist soeben auf CD erschienen. Juli Zeh spricht in diesem Hörspiel die Stimme der Protagonistin Mia Holl selbst, Slut-Sänger Chris Neuburger hat ihrem Bruder Moritz Holl seine Sprechstimme geliehen.

Das Schlüsselkapitel des Romans „Wie die Frage lautet„, mit einem beeindruckenden Plädoyer für Selbstbestimmung und gegen staatliche Bevormundung, gibt es zum nachhören als MP3-Hörprobe beim Verlag. Die dazugehörige Musik von Slut kann man sich in Teilen über die MySpace-Seite der Band anhören.

Es lohnt sich aber in jedem Fall diese Schallnovelle als Gesamtwerk am Stück zu hören, zumal das Intro nicht dem Buch entstammt und speziell auf den Hörer ausgerichtet ist.

Die CD bietet die Möglichkeit eines der wichtigsten Werke der Gegenwartsliteratur noch einmal anders zu erleben, vertont von einer der wirklich guten deutschen Bands. Slut und Juli Zeh bringen ihre Schallnovelle auch gemeinsam auf die Bühne, die Tournee beginnt diese Woche.

posted by Stadler at 12:00  

22.9.09

Tod im Netz

In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.

In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.

Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.

posted by Stadler at 10:00  

22.9.09

Tod im Netz

In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.

In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.

Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.

posted by Stadler at 09:00  

21.9.09

Fehlerhafte Kriminalstatistik und ihr Einfluss auf die öffentliche Diskussion

Im Beck Blog berichtet Prof. Henning Ernst Müller in einem sehr interessanten Beitrag über Fehler der Kriminalitätsstatistik 2008 und ihren Einfluss auf die politische Diskussion.

Unabhängig von den Aspekten die Müller beleuchtet, sollte man sich immer den grundlegenden Schwächen und Unzulänglichkeiten der deutschen Kriminalitätsstatistik bewusst sein.

Die Erhebung heißt aus gutem Grund „Polizeiliche Kriminalstatisitk“. Erfasst werden nämlich nur Verdachtsfälle, die bei der Polizei eingehen, unabhängig davon, ob sich hieraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entwickelt, ob es zur Anklage oder gar zu einer Verurteilung kommt. Auch Verfahren die eingestellt werden und sogar solche die später vor Gericht mit einem Freispruch enden, verbleiben in der Statistik.

Das war zum Beispiel auch der Grund dafür, dass diejenigen, die das Zugangserschwerungsgesetz durchsetzen wollten, in der Diskussion immer einen sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie behaupten konnten. Denn Ende 2007 fand die sog. Operation Himmel statt, die angeblich 12.000 Verdachtsfälle zu Tage gefördert hatte, die auch Eingang in die Statisitk gefunden haben. Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Operation Himmel, war freilich kar, dass die Staatsanwaltschaften die Mehrzahl der Verfahren mangels Tatverdacht einstellen mussten und allenfalls eine Hand voll Fälle übrig geblieben ist, die weiter verfolgt worden sind. Man hatte es nicht mit 12.000, sondern wohl nur mit einer zweistelligen Zahl von Straftaten zu tun. Das wussten natürlich auch BKA und Bundesregierung. Gleichwohl hat man sich – wider besseren Wissen – auf das überholte Zahlenmaterial berufen, um die Netzsperren durchzusetzen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die deutsche Kriminalitätsstatisitk nur über einen sehr begrenzten Erkenntniswert verfügt und stets kritisch und mit Vorsicht zu betrachten ist. Das scheinen auch viele Journalisten nicht erkannt zu haben oder immer wieder aus den Augen zu verlieren.

posted by Stadler at 11:50  

20.9.09

Informationsunterdrückung durch Suchmaschinen

Wikileaks hat eine Liste von Domains und URL’s veröffentlicht, die von der Suchmaschine Lycos blockiert werden und dadurch in den Suchergebnissen nicht mehr erscheinen. Darunter findet man auch Inhalte von FAZ, Heise und Stiftung Warentest!

Das lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die zentrale Rolle der Suchmaschinen für das Auffinden von Inhalten im Web und zeigt, welche Macht die Suchmaschinenbetreiber haben. Denn was über Suchmaschinen nicht gefunden werden kann, ist praktisch nicht existent im Netz.

Deshalb muss auch diese Diskussion geführt werden, wenn man über die Sperrung, Blockade oder Filterung von Inhalten spricht, die aus verschiedenen Gründen von unterschiedlichsten Interessengruppen als unerwünscht betrachtet werden. Die Unterdrückung von Informationen ist per se bedenklich und die Liste von Lycos zeigt, was auch gegen staatliche Sperrlisten ins Feld zu führen sein wird. Es finden sich dort leider immer auch – und zwar nicht nur in einem vernachlässigenswürdigen Umfang – legale und nützliche Inhalte. Derartige Blockaden beeinträchtigen daher immer auch das Recht des Bürgers sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

posted by Stadler at 17:00  

18.9.09

Welche Parteien wollen das Internet stärker regulieren?

„Wen wählen?“, eine neue Plattform zur Bundestagswahl geht u.a. der Frage nach, welche Parteien das Internet stärker regulieren wollen. Sehr interessant sind auch die z.T. veröffentlichten Begründungen der Bundestagskandidaten.

Ich frage mich gelegentlich, ob manche wirklich glauben, dass das bereits jetzt stärker als die reale Welt regulierte Internet einen rechtsfreien Raum darstellt. Da klafft – Unwissenheit hin oder her – eine erhebliche Lücke zwischen Vorstellung und Realität. Und derartige Fehlvorstellungen fördern eine vernünftige Gesetzgebung sicherlich nicht.

posted by Stadler at 15:00  

18.9.09

BGH: Betriebsbeobachtung

Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07) kann das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Konkurrenten zwar eine unlautere Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG darstellen. Die bloße Beobachtung eines Mitbewerbers von einer öffentlichen Straße aus, erfüllt diese Voraussetzungen aber noch nicht.

Im konkreten Fall hatte die Beklagte das Betriebsgelände der Klägerin durch einen Mitarbeiter von einem auf öffentlicher Straße stehenden PKW aus beobachten lassen. Der Mitarbeiter der Beklagten hatte sich dabei Notizen über An- und Abfahrten von Fahrzeugen und damit verbundene Tätigkeiten auf dem Gelände gemacht. Das OLG Celle sah darin, im Gegensatz zum BGH, einen Wettbewerbsverstoß.

posted by Stadler at 09:48  

17.9.09

OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Ideen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 28.08.2009 (Az. 6 U 225/08) entschieden, was im Grundsatz selbstverständlich ist, nämlich, dass Ideen nicht dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und zwar auch dann nicht, wenn sie die Grundlage für die Schaffung eines Werkes darstellen. Geschützt ist vielmehr nur das Werk in seiner äußeren Gestalt und die Idee nur insofern, als sie sich im Werk verkörpert.
Quelle: MIR

posted by Stadler at 17:39  
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