Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.09

Tod im Netz

In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.

In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.

Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.

posted by Stadler at 10:00  

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  1. Vor dem Problem stehen nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch andere partizipatorische Web-2.0-Seiten. In der Wikipedia ist es zum Beispiel (leider, muss man sagen) schon mehrfach vorgekommen, dass aktive Autoren verstorben sind. Im Normalfall wird der Benutzerzugang dann gesperrt, um Missbrauch zu vermeiden, eine Löschung ist ja aufgrund der Lizenzbestimmungen nicht so einfach möglich. Und in den beiden Fällen, wo es sich um Administratoren handelte, wurden die erweiterten Benutzerrechte zurückgesetzt. Eine Übersicht gibts http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn/Gedenkstätte hier.

    Comment by Felix — 22.09, 2009 @ 10:33

  2. Hier muss einfach jeder selbst Vorsorge treffen. Ich habe in dem üblichen Ordner mit Versicherungsunterlagen, Testament usw. eine Liste aller meiner Internetaccounts mit Benutzernamen, Passwort und URL beigelegt. Das Ding ist fast 2 Seiten lang !

    Comment by Anonymous — 22.09, 2009 @ 15:30

  3. Interessant wird das spätestens dann, wenn dort virtual property angehäuft wird, das auch Geldwert besitzt, so etwa "Land" bei SecondLife oder "Gold" bei WoW. Nach deutschem (!) Erbrecht allerdings vermutlich kein allzu großes Problem, oder?

    Comment by ElGraf — 26.09, 2009 @ 14:20

  4. Inzwischen wurde dieses Problem bereits als Marktlücke erkannt.
    Die Links sind zwar schon älter, aber dennoch interessant. Auch WoW wird hier angesprochen.

    http://www.focus.de/digital/internet/internetdienste-online-leben-nach-dem-tod_aid_383455.html

    http://www.handelsblatt.com/technologie/it-internet/das-online-leben-nach-dem-tod;2213030

    http://www.netzeitung.de/internet/internet/1307017.html

    Comment by Anonymous — 26.09, 2009 @ 19:36

  5. Ach ja, das ganze war übrigens auch prominentes Thema auf der Gikii 2009 Konferenz: http://www.law.ed.ac.uk/ahrc/gikii/prog.asp

    Comment by ElGraf — 4.10, 2009 @ 20:59

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