Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.09

Tod im Netz

In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.

In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.

Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.

posted by Stadler at 09:00  

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