Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.9.09

OLG Karlsruhe zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 01.09.09 (Az. 6 W 47/09) entschieden, dass eine Bereitstellung eines neuen Films zum Download im Wege des Filesharing in der ersten Verkaufsphase des Films eine Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß darstellt.

Diese Entscheidung bestätigt die Tendenz der meisten Gerichte, möglichst bald ein gewerbliches Ausmaß anzunehmen. Für die Annahme von Filesharing in privatem Ausmaß bleibt damit wenig Raum. Diese Rechtsprechungslinie entspricht freilich nicht der Lebenswirklichkeit, denn gerade das Austauschen von neuen Filmen und neuen Musikdateien entspricht dem typischen Verhalten eines privaten Tauschbörsennutzers.

Wenn man das so sehen will, wie viele Gerichte es derzeit tun, hätte man ehrlicherweise auf das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes gänzlich verzichten sollen. Denn wer sich einen neuen Kinofilm über ein Filesharingnetzwerk besorgt – und regelmäßig dann anschließend auch zum Download durch andere zur Verfrügung stellt – macht sich möglicherwiese strafbar und handelt auch zivilrechtswidrig. Dennoch bleibt es im Regelfall typischer privater Konsum. Mit dem Wortsinn des Rechtsbegriffs des gewerblichen Ausmaßes ist die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Köln nicht vereinbar. Und eine Auslegung, die dazu führt, dass es praktisch kaum mehr ein privates Ausmaß gibt, ist auch mit dem Sinn und Zweck der Norm nicht in Einklang zu bringen.

Positiv anzumerken bleibt, dass das OLG Karlsruhe IP-Adressen als Verkehrsdaten betrachtet. Immerhin.

posted by Stadler at 21:40  

24.9.09

eco kritisiert intransparentes Verfahren des BKA bei der Vorbereitung des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisiert die Vorbereitung der Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes durch das BKA als intransparent und rechtsstaatswidrig.

Das Bundeskriminalamt erarbeitet nach Ansicht des Verbandes ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, die man zudem nicht offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen erörtern will, sondern als Verschlusssache behandelt.

Offenbar hat das BKA zudem betroffene Provider für den 02.10.09 nach Wiesbaden eingeladen, damit die ISPs dort eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben.
Quelle: Pressemitteilung von eco vom 24.09.09

posted by Stadler at 17:35  

24.9.09

Französisches Verfassungsgericht soll Three Strikes Out erneut prüfen

Nachdem die französische Nationalversammlung erneut eine leicht modifiziertes Gesetz zur Einführung der sog. Three Strikes Out Regelung verabschiedet hatte, soll nochmals das französische Verfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte die im Frühjahr verabschiedete Variante bereits für verfassungswidrig erklärt.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 14:52  

24.9.09

Sony Music mahnt jetzt auch Blogs ab

Sony Music mahnt jetzt offenbar auch Blogs ab, die (nur)auf HipHop Mixtapes verlinken. U.a. wird hierbei die Verletzung der Urheberrechte an Tracks des deutschen Rappers Curse beanstandet.

Was in tatsächlicher Hinsicht dazu zu sagen ist, kann man bei dei den blog.rebellen nachlesen. Die Musikindustrie schießt weiter auf ihr eigenes Tor.

Rechtlich wird es sehr stark darauf ankommen, ob man den Bloggern Verschulden unterstellen kann. Bei Links auf Quellen wie Rapidshare ist zu befürchten, dass die Gerichte Fahrlässigkeit annehmen, weil der Linksetzer damit rechnen muss, dass das Material dort unter Verstoß gegen das Urheberrecht eingestellt worden ist. Ansonsten bleibt nur die Störerhaftung und darüber gibt es keinen Schadensersatz. Insgesamt bleibt aber die Frage, ob durch den Link überhaupt etwas öffentlich zugänglich gemacht wird, oder das Werk nicht ohnehin schon öffentlich zugänglich war. Die rechtlichen Fragen rund um die Linkhaftung sind nach wie vor nicht wirklich abschließend geklärt und der Gesetzgeber drückt sich bislang um eine Regelung.

Update: Offenbar hatten MTV und das eigene Label von Curse auch auf das Mixtape verlinkt!

posted by Stadler at 14:10  

24.9.09

Google Book Settlement soll grundlegend überarbeitet werden

Nach einer Pressemitteilung des Bundesjustizminsteriums vom 24.09.09 soll das sog. Google Book Settlement grundlegend überarbeitet werden. Wie genau die neue Fassung aussehen wird und welchen Bedenken und Einwänden von Verlagen, Autoren und nationalen Regierungen Google im Einzelnen nachkommen wird, ergibt sich aus der Pressemitteilung des BMJ allerdings nicht.

Amerikanische Verlage klagen derzeit in New York gegen Google. Die Bundesregierung hat in diesem Prozess einen eigenen Schriftsatz eingereicht.

posted by Stadler at 13:45  

24.9.09

Der überwachte Bürger

Heribert Prantl schreibt heute in der Süddeutschen in seinem gewohnten Stil mit drastischen Worten gegen die deutliche Zunahme der Zahl der (angeordneten) TK-Überwachungen an.

Eine Passage des Kommentars halte ich für besonders bedenkenswert:
„Die rechtsstaatliche Kontrolle der Kommunikationsüberwachung funktioniert nicht. Sie funktioniert auch deswegen nicht, weil der Richter, der die Aktionen genehmigt, keinen Einfluss mehr darauf hat, was aus diesen Aktionen wird. Damit ist er nicht mehr befasst. Der Ermittlungsrichter ist in Deutschland eine Art Unterschriftenautomat. Er verteilt Eintrittskarten für Vorstellungen, die er nicht kennt. Das ist ein Systemfehler.“

Prantl spricht das an, was jeder Strafverteidiger aus seiner täglichen Praxis kennt. Eine einzige richterliche Anordnung, der zumeist nur eine rudimentäre Prüfung vorausgeht, bewirkt, dass monatelang überwacht werden kann. Tausende von Telefonaten werden mitgeschnitten und darunter sind zwangsläufig auch die Gespräche einer großen Vielzahl völlig unbeteiligter Menschen. Die Strafrechtspflege nimmt dies mit großem Gleichmut hin, obwohl man im Grunde weiß, dass die Telefonüberwachung in sehr vielen Fällen ineffektiv ist und häufig nicht die entscheidenden Erkenntnisse liefert. Aber viele Strafverfolger wollen immer alle Mittel ausschöpfen, koste es was es wolle.

Prantl hat daher Recht, wenn er fordert, dass eine richterliche Kontrolle in der Form erforderlich wäre, dass der Richter den Fortgang der angeordneten Überwachung kontinuierlich überprüft und ggf. die Aktion auch wieder beendet, wenn sich keine greifbaren Erkenntnisse ergeben.

Die Zunahme der Telefonüberwachungen ist Teil eines allgemeinen Trends. Der Bürger wird vom Staat zunehmend stärker kontrolliert und überwacht, sein Grundrechtsschutz wird sukzessive reduziert. Es gibt in Deutschland keine relevante politische Kraft die sich dagegen stemmt. Das Bundesverfassungsgericht hat viel verhindert, aber das Gericht allein wird die Demontage unserer Freiheitsrechte auf Dauer auch nicht aufhalten können.

posted by Stadler at 09:58  

23.9.09

Neue Filesharing-Abmahnungen von Sony Music

Habe wieder mal zwei Abmahnungen einer Münchener Kanzlei auf dem Tisch, die im Auftrag von Sony Music diesmal u.a. das Angebot von Werken der Künstlerin Annett Louisan über Filesharing-Netzwerke abmahnt.

Es wird wie immer behauptet, dass der Anschlussinhaber als Störer haftet, obwohl dies mittlerweile auch in der Rechtsprechung höchst umstritten ist und sogar so getan, als würde diese Haftung auch für Schadensersatzansprüche gelten.

In Deutschland haben im Laufe der Jahre vor allem zwei Anwaltskanzleien bestens mit diesen Abmahnungen verdient, während sich die großen Labels wie hier Sony Music sukzessive ihren Ruf ruinierten, ohne, dass dieses juristische Vorgehen erkennbare Effekte erzielt hätte. Ob die Musikindustrie eigentlich irgendwann zur Vernunft kommt? Es sieht irgendwie nicht danach aus.

posted by Stadler at 18:13  

23.9.09

Seltsamer Tenor des Landgerichts Köln

Habe gerade eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor mir, durch die meiner Mandantin wettbewerbswidrige Äußerungen über einen Mitbewerber untersagt werden.

Das Gericht macht sich keineswegs die Mühe, einen konkreten Verbotsausspruch zu formulieren, sondern tenoriert wie folgt: „…es zu unterlassen (…) sich wie nachfolgend wiedergegeben zu äußern:„. Und was nachfolgt, ist die vollständige Kopie einer halbseitigen eidesstattlichen Versicherung, in der, neben jeder Menge Prosa, im Fließtext in indirekter Rede auch einige angebliche Aussagen meiner Mandantin geschildert werden.

Die Mandantin fragt mich nicht ganz zu Unrecht, was ihr das Gericht denn jetzt genau verboten hat.

Davon, dass für die Entscheidungsformel das Bestimmtheitsgebot gilt und speziell bei einer Unterlassung auch der Gegenstand des Verbots deutlich bezeichnet sein muss, hat man in Köln wohl noch nichts gehört. Die Mandantin soll sich stattdessen aus einem halbseitigen Fließtext selbst dasjenige raussuchen, was sie unterlassen muss.

posted by Stadler at 10:50  

23.9.09

Ein lautes Yeah schallt durch einen müden Wahlkampf

Was man einst eine Spontanversammlung nannte, heißt jetzt Flashmob und das Thema hat es heute sogar auf die Titelseite der Süddeutschen (Print) geschafft.

Die Entwicklung ist erstaunlich, weil immer mehr Menschen die virtuelle Welt verlassen und sich in diesen Wahlkampf einmischen. Und wenn man sich die inhaltliche Leere des Fernsehwahlkampfs so anschaut, dann ist es höchste Zeit mit ein paar lauten Yeahs der Leblosigkeit einer Angela Merkel etwas Dynamik entgegenzusetzen. Besonders eindrucksvoll wurde das letzte Woche in Hamburg umgesetzt.

Dass das politische Establisment diesen demokratischen Akt der Meinungskundgabe als Störung von Wahlkampfveranstaltungen betrachtet, ist so naheliegend, wie es falsch ist. Es muss manche beunruhigen, dass sich Menschen bewegen, die man bislang für unpolitisch gehalten hat und die mit einem einzigen „Yeah“ mehr transportieren als eine ganze Wahlkampfrede von Merkel und Steinmeier zusammen.

posted by Stadler at 08:00  

22.9.09

Eminem verklagt Apple

Der Musikverlag des Rappers Eminem hat Apple vor einem US-Gericht verklagt, wegen angeblich urheberrechtswidriger Nutzung von Tracks des Rappers im ITunes Store. Apple beruft sich darauf, die Rechte von der Plattenfirma Eminems erworben zu haben, während der Musikverlag des Hip Hop Künstlers behauptet, die Plattenfirma sei nicht befugt gewesen, Rechte für eine Onlinenutzung über ITunes einzuräumen. Es ist durchaus ungewöhnlich, dass dieser Streit vor Gericht ausgetragen wird.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 20:45  
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