Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.2.10

Regierungsentwurf zur Änderung des TMG

Mit einem Gesetzesentwurf vom 15.02.2010 plant die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2007/65/EG) vom 11. Dezember 2007, die bereits bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen.

Die insoweit relevante Änderung besteht in der Ausweitung des Anbietersbegriffs des § 2 Abs. 1 TMG. Diensteanbieter von audiovisuellen Mediendiensten ist danach jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert.

Die geplante Gesetzesänderung halte ich aus zweierlei Gründen für kritisch. Die AVMD-RL definiert den audiovisuellen Mediendienst nämlich als:

Dienstleistung deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/21/EG ist. Bei diesen audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich entweder um Fernsehprogramme gemäß der Definition unter Buchstabe e des vorliegenden Artikels oder um audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gemäß der Definition unter Buchstabe g des vorliegenden Artikels; und/oder die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation.

Damit dürften die audiovisuellen Mediendienste – mit Ausnahme der kommerziellen Kommunikation – dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff unterfallen und deshalb der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Es stellt sich aber ganz generell die Frage nach dem Umsetzungsbedarf. Denn die derzeitigen Anbieterdefinitionen des Telemediengesetzes und damit auch des Rundfunkstaatsvertrags decken audiovisuelle Mediendienste im Sinne der Richtlinie bereits zwanglos ab, weshalb mit Blick auf die beabsichtigte Erweiterung der Begriffsbestimmung jedenfalls kein Umsetzungsbedarf besteht.

posted by Stadler at 22:00  

8.9.09

Bußgeld wegen Verstoß gegen Impressumspflicht

Der Verstoß gegen die „Impressumspflichten“ des § 5 Telemediengesetz oder § 55 RStV stellt eine Ordungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld belegt ist.

Telemedicus berichtet darüber, dass die für Bayern zuständige Behörde, die Regierung von Mittelfranken, Verstöße tatsächlich auch verfolgt und im letzten Jahr einer zweistelligen Anzahl von Verstößen nachgegangen sei.

posted by Stadler at 10:00  

17.6.09

Impressumspflicht bei Twitter?

Der Kollege Henning Krieg beschäftigt sich erneut mit der Frage einer Impressumspflicht für Twitter Accounts. Lesenswert, auch wenn man seine Auffassung nicht teilen muss. Meine abweichende Ansicht kann man hier nachlesen.

posted by Stadler at 20:55  

27.5.09

OLG Zweibrücken: Keine proaktive Überwachungspflicht des Forenbetreibers

Eine erfreuliche und gut begründete Entscheidung kommt vom OLG Zweibrücken (Urt. v. 14.05.09 – Az.: 4 U 139/08). Danach trift den Betreiber einer Internet-Community für Fotointeressierte, die Beiträge und auch Fotos in das Forum posten können, keine vorbeugende Pflicht, das Forum auf Urheberrechtsverstöße zu überwachen.
Quelle: RA Hoesmann

posted by Stadler at 14:58  

19.3.09

Schäuble kann Kritiker des BSI-Gesetzes nicht ernst nehmen

Wolfgang Schäuble kann die Bedenken gegen das geplante BSI-Gesetz nicht ernst nehmen. Das denke ich mir zu Herrn Schäuble auch gelegentlich.

Dass man im BSI-Gesetz völlig systemwidrig eine Änderung des TMG versteckt hat, scheint gar nicht mehr Thema zu sein.

posted by Stadler at 16:38  

5.3.09

BT-Anhörung zur Änderung des Telemediengesetzes

Gestern fand im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der FDP zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) statt.

Die dazugehörigen Dokumente, insbesondere die Stellungnahmen von Verbänden und Fachleuten sind über den Server des Bundestags abrufbar.

Den Gesetzesvorschlag der FDP kann man unter dem Strich allerdings nicht als gelungen bezeichenen. Siehe auch meine kritischen Anmerkungen zum FDP-Entwurf.

posted by Stadler at 10:46  

16.2.09

Bundesregierung plant anlasslose Aufzeichnung des Surfverhaltens

Das Editorial von Patrick Breyer in der neuen Ausgabe der MultiMedia und Recht (MMR, 2009, 73) beschäftigt sich mit der geplanten Neuregelung des § 15 Abs. 9 TMG, worüber ich hier bereits am 14.01.09 berichtet habe.

Breyer ist der Anicht, dass diese Vorschrift zumindest so ausgelegt werden kann, dass sämtliche Anbieter von Internetdiensten, also Beispiele nennt er u.a. Google und Amazon, die Berechtigung erhalten, das Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen. Darin sieht Breyer faktisch eine neue Ermächtigung für eine Vorratsdatenspeicherung. Als besonders bedenklich stuft der Autor ein, dass die Daten nach §§ 15 Abs. 5 S. 4, 14 Abs. 2 TMG an Polizeibehörden, Geheimdienste und die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.

Breyer kritisiert zu Recht, dass dieser Vorstoß auch systematisch verfehlt ist, weil er nicht in ein Gesetz zum BSI gehört. Dies nährt freilich den Verdacht, dass eine gravierende Änderung des TMG bewusst in einem Gesetz versteckt wird, in dem man Derartiges nicht unbedingt vermuten würde.

Wenn die Bundesregierung nach diversen Datenskandalen einerseits laut und medienwirksam den besseren Schutz der Daten der Bürger propagiert, andererseits aber heimlich still und leise die Möglichkeit der Internetanbieter Nutzerdaten zu erheben, ausweiten will, dann kann jeder daraus seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.

posted by Stadler at 09:28  

9.2.09

OLG Düsseldorf: Verstoß gegen Impressumspflicht bei Website

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 04.11.2008
– I-20 U 125/08)
zur Impressumspflicht bei Telemedien, stellt eine nur während der Dauer der Bearbeitung der Impressumsseite technisch bedingte Unerreichbarkeit noch keinen Verstoß gegen die von § 5 TMG geforderte ständige Verfügbarkeit dar.

Ist im Impressum der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin allerdings nicht mit volständigem Namen (Vor- und Nachname) benannnt, stellt dies nach Ansicht des OLG Düsseldorf einen erheblichen Verstoß dar, der zugleich einen UWG-Verstoß begründet.

posted by Stadler at 10:07  

6.2.09

Impressumspflicht für Blogs?

Nachdem bei Bloggern Unsicherheit darüber herrscht, ob sie ein Impressum brauchen und es sogar (angebliche) Richter gibt, die meinen, anonym bloggen zu können, bin ich in einem Beitrag auf unserer Kanzleiwebsite der Frage der Impressumspflicht einfach mal nachgegangen.
Impressumspflicht für Blogs? (AFS-Rechtsanwälte)

posted by Stadler at 14:51  

5.2.09

Post von den Kollegen Massenabmahnern

Habe wieder mal einen dieser Filesharing-Fälle auf dem Tisch und auf der Gegenseite die einschlägig bekannte Kanzlei SBR Schindler Boltze, die den Pornofilmhersteller Gedast vertritt.

Manchmal verliert man wirklich die Lust, wenn man auf konkrete Einwendungen hin wieder nur fünf Seiten Textbaustein vorgesetzt bekommt.

Mir war z.B. neu, dass man nach den Grundsätzen der Störerhaftung – Unterlassungserklärung war schon abgegeben – auch Schadensersatz verlangen kann. War da nicht mal was mit Verschulden?

Dieser Fall ist insoweit anders, als die Mandantschaft ein Hotel betreibt und offenbar einer der Hotelgäste über den zur Verfügung gestellten DSL-Zugang kleine Filmchen aus einer Tauschbörse auf sein Notebook geladen hat. Hier stellt sich mit Blick auf Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche endlich mal die Frage, ob die Mandantin sich auf § 8 TMG berufen kann. Schließlich vermittelt sie nur den Zugang zum Netz. Und was kommt darauf für eine Antwort der Kollegen SBR? Wieder nur Textbaustein Nr. 17 zur Störerhaftung.

posted by Stadler at 13:04  
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