Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.5.09

OLG Zweibrücken: Keine proaktive Überwachungspflicht des Forenbetreibers

Eine erfreuliche und gut begründete Entscheidung kommt vom OLG Zweibrücken (Urt. v. 14.05.09 – Az.: 4 U 139/08). Danach trift den Betreiber einer Internet-Community für Fotointeressierte, die Beiträge und auch Fotos in das Forum posten können, keine vorbeugende Pflicht, das Forum auf Urheberrechtsverstöße zu überwachen.
Quelle: RA Hoesmann

posted by Stadler at 14:58  

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