Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.1.10

Die Nacktscanner und Schäubles Geschwätz von gestern

Ende Oktober 2008 hat der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Vorhaben zur Einführung von „Nacktscannern“ an Flughäfen noch heftig als Unfug kritisiert und mitteilen lassen: „Da kann ich Ihnen mit aller Klarheit sagen, dass wir diesen Unfug nicht mitmachen„. Ein gutes Superwahljahr später lässt sein Nachfolger im Amt des Innenministeriums Thomas de Maizière wissen, dass er „Körperscanner“ durchaus für möglich hält und befürwortet.

Unabhängig von der Nackscanner-Thematik, sollten manche Politiker öfter an ihr Geschwätz von gestern erinnert und auch daran gemessen werden.

posted by Stadler at 09:30  

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90’er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15  

14.12.09

Links auf Wikileaks strafbar?

Rechtsanwalt Markus Kompa stellt in seinem Blog die Frage: „Darf man auf Wikileaks linken?“.

Es geht ihm konkret um die Verlinkung von geheimen Dokumenten zur sog. Kundus-Affaire der Bundeswehr, die Wikileaks kürzlich publiziert hatte. Hierbei unterstellt Kompa, dass es sich wegen des Vermerks „VS“ (Verschlusssache) um ein Staatsgeheimnis handeln würde,weshalb auch die Verlinkung auf Wikileaks eine Straftat nach §§ 94 ff StGB (Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen) darstellen könnte. Kompa gelangt zu dem Ergebnis, dass bereits die Veröffentlichung bei Wikileaks dazu führt, dass es sich nicht mehr um ein Geheminis handelt und deshalb verlinkt werden darf. Das ist sicher richtig.

Man sollte trotzdem ergänzend darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung von behördlichen Dokumenten, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind, in den wenigsten Fällen eine Strafbarkeit nach § 94 ff. StGB nach sich zieht, was man in Deutschland spätestens seit der Spiegel-Affäre weiß.

Die Definition von Staatsgeheimnissen in § 93 StGB ist relativ eng:

Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik ist wohl kaum gegeben, wenn die Hintergründe des Luftangriffs von Kundus öffentlich bekannt gemacht werden. Abgesehen davon, waren die äußeren Fakten, aufgrund eigener Ermittlungen der ISAF und der Nato, den Bündnispartnern ohnehin bereits bekannt. Für die Bundesregierung ging es lediglich darum, die Motive des Luftangriffs und den Umfang der Kenntnis politischer Entscheidungsträger zu verschleiern. Dieses illegitime politische Interesse schützt das Strafgesetzbuch nicht.

posted by Stadler at 13:50  

11.12.09

Der europäische Präventivstaat

Wir leben in einer Ära des vermeintlich wohlwollenden Staates, der seine Bürger an die Hand nimmt und für ihre Sicherheit sorgt.

Diesen Staat hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder in seine Schranken gewiesen. Aber wie lange noch? Die ploitischen Lösungen werden immer stärker auf europäischer Ebene gesucht und gefunden. Der Einfluss des Verfassungsgerichts schwindet, während EU-weit die Haltung, dass der Bürger zu bevormunden und zu kontrollieren sei, zunimmt und stärker ausgeprägt zu sein scheint als hierzulande. Und der EuGH wird dem deutlich weniger entgegenzusetzen haben, als das BVerfG.

Der Artikel von Erich Moechel über den Bauplan für den europäischen Präventivstaat beschreibt, was der Rat der EU konkret vorhat.

Wir Bürger müssen die vorhandenen Ansätze für eine neue Bürgerrechtsbewegung ausbauen und dabei für eine europaweite Vernetzung sorgen. Es ist Zeit, eine stärkere Gegenöffentlichkeit zu schaffen.

posted by Stadler at 14:00  

8.12.09

Die Talsohle der IT

Auf den sog. IT-Gipfel ist Verlass, zumindest soweit es um seltsame und fragwürdige Ankündigungen geht.

Die Bundesregierung plant offenbar eine Art verpflichtenden Virenschutz für alle Bürger. In der Berichterstattung liest man dazu dann Aussagen wie, Internetzugangsanbieter hätten ohnehin längst die technische Möglichkeit, vireninfizierte Rechner bei ihren Kunden durch Analyse des Netzwerkverkehrs auszumachen.

Analyse des Netzwerkverkehrs? Darunter kann man sich allerlei vorstellen, bis hin zur Überprüfung sämtlicher durchgeleiteter Inhalte. Die Frage, ob die Provider den Netzwerkverkehr nach geltendem Recht überhaupt analysieren und überprüfen dürfen und wenn ja in welchem Umfang, stellt man einmal mehr nicht.

Diese Entwicklung entfernt sich jedenfalls, selbst man dem Staat in diesem Fall keine Überwachungsbestrebungen unterstellen möchte, immer stärker von dem ursprünglichen Konzept, das auf der Vorstellung von Netzneutralität basierte. Danach waren Provider TK-Dienstleister, die Daten übermittelten und für Netzzugang sorgten. Nicht mehr und nicht weniger.

Der allgemeine Trend ist nunmehr aber der, Provider immer stärker in die Kontrolle von Inhalten und die Bekämpfung „unerwünschter Inhalte“ einzubinden. Und dieser Grundansatz stellt das verbindene Element dar, zwischen dem Zugangserschwerungsgesetz, dem Three-Strikes-Out Modell und dem neu vorgestellten Schutzkonzept. Es geht weg von der Vorstellung eines Providers, der eine bloße TK-Dienstleistung erbringt, hin zur Rolle eines Blockwarts und verlängerten Arms des Staates. Die Verbände spielen bereitwillig mit.

Der sog. IT-Gipfel nimmt hierbei die Funktion einer Lobbyistenveranstaltung ein, auf der sich die Vertreter der Politik und der großen Unternehmen gegenseitig die Bälle zuspielen, während man gemeinsam der Öffentlichkeit vorgaukelt, dieses Land nach vorne zu bringen. Kleinere und mittlere IT-Unternehmen bleiben hierbei leider auf der Strecke, vom Bürger ganz zu schweigen.

Das einzig Tröstliche ist, dass bislang fast keine der Ankündigungen, die auf dieser mit Steuergeldern finanzierten Lobbyisten-Show in den letzten Jahren gemacht worden ist, in die Tat umgesetzt wurde. Man muss daher auch eher von Talsohle sprechen als von Gipfel.

posted by Stadler at 17:10  

8.12.09

Leutheusser gegen Schnarrenberger

Leutheusser vs. Schnarrenberger titelt die Süddeutsche heute. Wenn das Bundesverfassungsgericht nächste Woche über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt, sitzt die Justizministerin nämlich zwischen den Stühlen. Sie ist einerseits eine der Bescherdeführerinnen, müsste als Bundesministerin aber andererseits den Beschwerdegegner Bundesrepublik vertreten. Ob sie persönlich erscheint und auf welcher Seite sie dann Platz nehmen wird, ist unklar.

Dieser Umstand liefert Heribert Prantl jedenfalls eine schöne Vorlage für seinen Artikel (SZ vom 08.12.09, S. 1), in dem er u.a. mutmaßt, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwei Hüte mitnimmt oder einen Wendemantel. Ob das Ganze gar als Symbol für die innere Zerrissenheit der FDP in Fragen der Bürgerrechte taugt, die man unlängst im Zusammenhang mit dem Swift-Abkommen wieder beobachten konnte, fragt Prantl leider nicht.

posted by Stadler at 08:00  

7.12.09

Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen

Ilse Aigner von der CSU ist Landwirtschaftsministerin und manchmal offenbar auch Verbraucherschutzministerin. In Talk-Shows ist mir aufgefallen, dass es ihr schwer fällt, einen korrekten deutschen Satz zu formulieren, aber das gehört nicht hierher und steht augenscheinlich einer Berufung zur Bundesministerin auch nicht im Wege. Dass eine Landwirtschaftsministerin am IT-Gipfel der Bundesregierung teilnimmt, muss daran liegen, dass die Melkmaschinen mittlerweile auch softwaregestützt arbeiten. Aber zu den Melkmaschinen hat sich Ilse Aigner leider nicht geäußert, sondern zum Onlinebetrug. Da ist der Laie erstaunt und der Fachmann wundert sich.

Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.

Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.

Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.

Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.

posted by Stadler at 21:45  

10.7.09

Gehts noch?

Es gibt da so eine Plattform, die sich CDU-POLITIK.DE nennt. Vermutlich handelt es sich doch um eine Satire-Site, aber ich bin mir noch unschlüssig. Denn dort wirft man der SPD vor, Justizministerin Zypries würde umfassende Zensurmaßnahmen planen. Kann eigentlich nur Spaß sein, wenn es von Anhängern einer Partei kommt, die so lupenreine Demokraten wie Schäuble und von der Leyen in ihren Reihen hat.

Die Site hat übrigens auch noch ein lustiges Impressum. Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme steht dort zu lesen. Ist doch klar.

posted by Stadler at 19:51  

7.7.09

Piraten in Bedrängnis

Die Piratenpartei hat sich selbst in Bedrängnis gebracht. Bodo Thiesen, der für die Partei für den Bundestag kandidiert und beim Bundesparteitag auch mit einer Parteifunktion bedacht worden ist, ist vor einigen Jahren mit Äußerungen aufgefallen, in denen er den Holocaust verharmlost und den deutschen Angriff auf Polen 1939 gerechtfertigt hat.

Ein lesenswerter Beitrag zum Thema findet sich bei texte auf cornflakespackungen.

Es ist nicht sachgerecht, die Piratenpartei jetzt in die rechte Ecke zu stellen und sie als unwählbar zu bezeichnen, wie es in manchen Blogs vorschnell und etwas unreflektiert geschieht. Gerade junge Parteien hatten solche Probleme öfter und auch in den großen Parteien gab es immer wieder vereinzelt extremistisches Gedankengut.

Andererseits scheint die Piratenpartei das Thema offiziell ignorieren zu wollen, was nicht nur an die Aussitzermentalität etablierter Parteien erinnert, sondern reichlich naiv ist. Auf der Parteiwebsite findet sich zu dem Thema jedenfalls weiterhin nichts.

Möglicherweise hat man bei den Piraten die Dynamik des Webs ebenso wenig verstanden, wie bei SPD und CDU. Das wäre freilich fatal für eine Partei, deren Klientel die Generation der „Digital Natives“ ist.

Das Problem ist nicht, dass es einen Bodo Thiesen bei den Piraten gibt, sondern wie die Partei gerade damit umgeht.

posted by Stadler at 09:25  

5.7.09

Steinmeier wirft FDP Verrat ihrer liberalen Traditionen vor

Der Wahlkampf treibt seltsame Blüten und Frank-Walter Steinmeier spielt immer wieder eine unfreiwillig komische Rolle.

Dass die FDP öfter mit ihren liberalen Positionen, beispielsweise bei der Zustimmung zum großen Lauschangriff, gebrochen hat, ist völlig zutreffend und man sollte immer wieder daran erinnern. Aber muss gerade der SPD-Spitzenkandidat hier die dicke Lippe riskieren? Im Glashaus derart mit Steinen zu werfen, war selten eine gute Idee. Mit wessen Stimmen wurden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlineüberwachung, das Luftsicherheitsgesetz, das BKA-Gesetz und gerade eben das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen? Dass Steinmeier jetzt den Bürgerrechtler gibt, taugt nicht einmal als Treppenwitz.

posted by Stadler at 20:10  
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