Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.3.10

Prozessberichterstattung ist kein Stalking

Der Berliner Medienanwalt Dr. Christian Schertz ist beim Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Autor und Blogger Rolf Schälike (buskeismus.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, kritisch über Prozesse zu berichten, als „Stalker“ nach dem Gewaltschutzgesetz qualifizieren zu lassen. Das Landgericht hat die Berufung des Anwalts gegen ein Urteil des AG Berlin Charlottenburg zurückgewiesen.

Dieses Verfahren entbehrt nicht einer gewissen Absurdität. Schertz stört sich daran, dass er von Schälike namentlich genannt wird und wollte deshalb u.a. erreichen, dass sich Schälike ihm nicht mehr nähern darf, was darauf hinaus gelaufen wäre, dass Rolf Schälike als Zuhörer keine Prozesse mehr hätte verfolgen dürfen, in denen Schertz als Anwalt auftritt.

Über den Prozess und eine weitere denkwürdige Randnotiz berichtet Stefan Niggemeier. Rechtsanwalt Schertz habe ihm gegenüber, so Niggemeier, angekündigt, jeden Satz in seinem Text auf sachliche Fehler zu prüfen und gegebenenfalls dagegen juristisch vorzugehen.

Weil derartige Einschüchterungsversuche, gerade gegenüber wichtigen und meinungsbildenden Autoren wie Niggemeier, faktisch die Meinungs- und Informationsfreiheit beeinträchtigen, habe ich mich entschlossen, den Kollegen Dr. Schertz hier ebenfalls beim Namen zu nennen. Denn ein solches Verhalten bedarf offener und öffentlicher Kritik.

posted by Stadler at 13:36  

18.3.10

Der BGH und das Hamburger Landrecht

Dass der BGH in schöner Regelmäßigkeit meinungsfeindliche Urteile der Hamburger Gerichte aufhebt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Eine dieser Entscheidungen des BGH, über die ich bereits vor einigen Wochen berichtet hatte, ist jetzt im Volltext online.

Es geht um die Zulässigkeit von sogenannten Dossiers bei SpiegelOnline, in denen die wegen Mordes an Walter Sedlmayr verurteilten Täter namentlich genannt und auch bildlich dargestellt sind.

Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2010 (VI ZR 243/08) erneut ausgeführt, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlerhaft vorgenommen haben.

posted by Stadler at 11:10  

15.3.10

Der Internetpranger – Made In USA

Die Onlineausgaben amerikanischer Zeitungen haben einen neuen Trafficbringer entdeckt, wie die FAZ berichtet. Man stellt Galerien mit Polizeifotos von Menschen ins Netz, die in den letzten 24 Stunden verhaftet worden sind.

Was man hierzulande noch als eine schwere Form der Persönlichkeitsrechtsverletzung betrachten würde und mit Blick auf die Polizei, die die Fotos weitergibt, auch als eine Menschenrechtsverletzung, scheint dort irgendwie niemanden zu stören, außer vielleicht die Betroffenen selbst. Bei solchen Berichten fällt mir immer Juli Zehs Satz „Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur“ ein. Und dieses Mittelalter hat jetzt eben auch ein digitales Antlitz.

posted by Stadler at 08:14  

11.2.10

Nacktscanner und der Saunabesuch

Der Journalist und Blogger Jeff Jarvis – den ich persönlich für stark überschätzt halte – macht sich über den deutschen Datenschutz und unsere Vorstellung von „Privacy“ lustig und versteht nicht, wie man nackt in eine Sauna gehen, gleichzeitig aber gegen Nacktscanner sein kann.

Und ich verstehe nicht, wie man angezogen in eine Sauna gehen aber mit Körperscannern keinerlei Probleme haben kann. In dem einen Fall geht es um Prüderie und in dem anderen Fall um die Verteidigung von Grundrechten. Das hat aber insofern etwas miteinander zu tun, als sowohl der Saunabesuch ohne Badehose wie auch die Ablehnung von Nacktscannern eine liberale Haltung zum Ausdruck bringen.

posted by Stadler at 19:25  

9.2.10

BGH hebt meinungsfeindliche Hamburger Rechtsprechung erneut auf

Der Bundesgerichtshof hat das meinungsfeindliche „Hamburger Landrecht“ erneut korrigiert und Entscheidungen des OLG Hamburg (1. Instanz: LG Hamburg) aufgehoben, durch die SpiegelOnline die Nennung der als Täter wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedelmayr verurteilten Personen in einem Dossier mit Altmeldungen untersagt worden war.

Bereits mit Urteilen vom 15.12.2009 hatte der BGH in einem parallelen Fall die namentliche Nennung der Sedlmayr-Mörder in Onlinearchiven des Deutschlandradios für zulässig erachtet und anderslautende Urteile der hanseatischen Gerichte aufgehoben.

Urteile des BGH vom 9. Februar 2010 (Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010

posted by Stadler at 18:25  

8.2.10

LG Köln: Zulässigkeit der Verwendung von Google Street View

Das Landgericht Köln hatte sich mit Urteil vom 13.01.2010 (28 O 578/09) mit Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Google Street View zu befassen. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses, die Beklagte betreibt ein Internetportal „Bilderbuch-Köln“ auf dem sie Gebäude und Häuser der Stadt Köln abbildet, wobei es ihr erklärtes Ziel ist, in absehbarer Zeit dort jedes Kölner Gebäude abzubilden. Die Fotos stammen von Google Street View. Die Gebäude können bei der Beklagten auch über eine Adresssuche gefunden werden. Die Klägerin meint, dass dies eine unzulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten sei und im übrigen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Landgericht Köln hat die Klage abgewiesen.

Das Gericht geht zunächst davon aus, dass ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ausscheidet, weil die veröffentlichten Fotos nur das abbilden, was jedermann von der Straße aus ohnehin sehen kann.

Mit Blick auf den geltend gemachten Verstoß gegen Datenschutzrecht geht das Landgericht Köln davon aus, dass sich die Beklagte auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen kann, weil sie u.a. auch Informationen zur Architektur und Stadtgeschichte anbietet. Abgesehen davon sei eine Verwendung des Google-Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig, insbesondere wegen der Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit.

posted by Stadler at 08:00  

4.2.10

Der Arbeitnehmer auf der Firmenwebsite

Nachdem sich Unternehmen im Internet sehr gerne auch mit den Fotos von Mitarbeitern präsentieren, wird von Arbeitnehmern auch immer öfter die Frage nach dem Recht am eigenen Bild gestellt, vor allem nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Kollege Dramburg hat zu dieser Thematik einen anschaulichen Blogbeitrag geschrieben, der einige der Problempunkte aufgreift.

Ein derartiger Streitfall hat mir vor einigen Wochen das seltene Vergnügen eines Termins vor dem Arbeitsgericht München verschafft. Ein Arbeitgeber hatte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses über Jahre hinweg eine ganze Reihe von Fotos (einzeln und in der Gruppe) seiner früheren Arbeitnehmerin auf seiner Website belassen. Der Arbeitgeber hat sich vorgerichtlich geweigert, die Fotos vom Netz zu nehmen und Schadensersatz zu leisten. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber schließlich zur Unterlassung und zur Zahlung von immerhin EUR 1.300,- Schadensersatz verpflichtet hat.

Wer Fotos seiner Arbeitnehmer ins Web stellt, sollte dies also in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Mitarbeiter tun, sinnvoller Weise auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung.

posted by Stadler at 18:30  

26.1.10

Medienfreiheit contra Persönlichkeitsrecht: BGH hebt erneut Hamburger Urteile auf

Vor ca. 6 Wochen habe ich über ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet, das zum wiederholten Male meinungsfeindliche Entscheidungen der Hanseatischen Gerichte aufgehoben hat. Es geht darum, ob ältere Rundfunkberichte, die einen veurteilten Straftäter in zulässiger Weise namentlich genannt haben, in einem Online-Archiv weiterhin zum Abruf bereit gehalten werden dürfen. Bemerkenswert ist u.a. auch, dass der BGH insoweit von Medienfreiheit und nicht (mehr) nur von Rundfunkfreiheit spricht. Der BGH hat die folgenden amtlichen Leitsäte formuliert:

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals („Online-Archiv“) weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 (Az.: VI ZR 227/08)

posted by Stadler at 09:42  

18.1.10

LG München I: Namensnennung einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Internet ist unzulässig

Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urteil vom 19.11.2009, Az.: 35 O 9639/09) ist die namentliche Nennung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes im Rahmen einer Berichterstattung über das Vorgehen der Behörde in einer Sorgerechtsangelegenheit, unzulässig.

Das Jugendamt der Stadt Bamberg hatte die Pflegschaft über den Sohn der
Verfügungsbeklagten gegen deren Willen übernommen. Die Verfügungsbeklagte führt deshalb eine von ihr auch öffentlich gemachte Auseinandersetzung mit der Stadt Bamberg und dem Jugendamt. Im konkreten Fall hatte sie einen Zeitungartikel ins Web gestellt, in dem die Verfügungsklägerin unter der Zwischenüberschrift „Die Menschen, die eine Familie zerstörten“ namentlich genannt ist.

Das Landgericht München I sieht in der namentlichen Nennung der Mitarbeiterin des Jugendamts einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrecht und hat eine bereits zuvor erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt.

Interessanter Weise geht das Landgericht nicht auf die Frage ein, wie sich der Umstand, dass der Name der Jugendamstmitarbeiterin zunächst nicht durch die Beklagte selbst, sondern durch eine Zeitung öffentlich genannt wurde, auswirkt. Wenn die Veröffentlichung durch die Zeitung zulässig ist, dann ist es auch die nochmalige Wiedergabe des Artikels. Insoweit wäre bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung zudem zu berücksichtigen gewesen, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eine deutlich geringere Intensität aufweist, nachdem der Name der Mitarbeiterin ohnehin schon durch die Presse gegangen war. Die Frage ist dann auch, inwieweit sich eine im Lichte der Meinungsfreiheit berechtigte Kritik unmittelbar gegen das dienstliche Verhalten der betroffenen Mitarbeiterin richtet. Ist dies nämlich der Fall, dann muss sich ein Behördenmitarbeiter durchaus auch öffentliche Kritik gefallen lassen. Die Urteilsbegründung erscheint mir in jedem Fall etwas dürftig.
(Urteil via Kanzlei Prof. Schweizer)

posted by Stadler at 14:30  

11.1.10

Löschpflicht für Onlinearchive?

Das OLG Bremen geht in einem Beschluss vom 30.11.2009 (Az.: 3 W 33/09) davon aus, dass eine Pflicht, alte Presseartikel aus Onlinearchiven zu löschen, tendenziell dann nicht besteht, wenn die identifizierende Berichterstattung – hier die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung – ursprünglich rechtmäßig war, weil es sich nur um einen Verweis auf eine frühere Berichterstattung handelt, dem nicht dieselbe Breitenwirkung zukommt, wie einer neuen Berichterstattung.

Die Entscheidung des OLG Bremen deckt sich mit Urteilen des BGH, die ca. 2 Wochen später am 15.12.2009 ergangen sind, in denen dieselbe Thematik behandelt wird.

posted by Stadler at 19:39  
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