Der BGH und das Hamburger Landrecht
Dass der BGH in schöner Regelmäßigkeit meinungsfeindliche Urteile der Hamburger Gerichte aufhebt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.
Eine dieser Entscheidungen des BGH, über die ich bereits vor einigen Wochen berichtet hatte, ist jetzt im Volltext online.
Es geht um die Zulässigkeit von sogenannten Dossiers bei SpiegelOnline, in denen die wegen Mordes an Walter Sedlmayr verurteilten Täter namentlich genannt und auch bildlich dargestellt sind.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2010 (VI ZR 243/08) erneut ausgeführt, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlerhaft vorgenommen haben.


Stellt euch mal vor die Richter vom Hamburger Landgericht würden im BGH sitzen…
Eine wirklich beängstigende Vorstellung.
Kommentar by Anonymous — 18.03, 2010 @ 12:58
Hambruger Richter in Karlsruhe richten weniger Schaden an als Hambruger Richter in Hamburg.
Logisch, gelle?
Kommentar by Anonymous — 18.03, 2010 @ 17:26
Nr. 2
Bitte nur kommentieren, wenn man den Kommentar von Nr. 1 auch verstanden hat.
Kommentar by Anonymous — 18.03, 2010 @ 18:32
Was mich an den Entscheidungen aus Hamburg im Zusammenhang mit den Sedlmayr-Morden nervt, ist, dass die beiden Mörder kein Geld und deswegen stets PKH bekommen haben.
Der Staat zahlt jetzt den Instanzenweg.
Kommentar by dpms — 19.03, 2010 @ 08:29