Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.3.10

Der BGH und das Hamburger Landrecht

Dass der BGH in schöner Regelmäßigkeit meinungsfeindliche Urteile der Hamburger Gerichte aufhebt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Eine dieser Entscheidungen des BGH, über die ich bereits vor einigen Wochen berichtet hatte, ist jetzt im Volltext online.

Es geht um die Zulässigkeit von sogenannten Dossiers bei SpiegelOnline, in denen die wegen Mordes an Walter Sedlmayr verurteilten Täter namentlich genannt und auch bildlich dargestellt sind.

Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2010 (VI ZR 243/08) erneut ausgeführt, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlerhaft vorgenommen haben.

posted by Stadler at 11:10  

5 Comments

  1. Stellt euch mal vor die Richter vom Hamburger Landgericht würden im BGH sitzen…

    Eine wirklich beängstigende Vorstellung.

    Comment by Anonymous — 18.03, 2010 @ 12:58

  2. Hambruger Richter in Karlsruhe richten weniger Schaden an als Hambruger Richter in Hamburg.
    Logisch, gelle?

    Comment by Anonymous — 18.03, 2010 @ 17:26

  3. Nr. 2

    Bitte nur kommentieren, wenn man den Kommentar von Nr. 1 auch verstanden hat.

    Comment by Anonymous — 18.03, 2010 @ 18:32

  4. Was mich an den Entscheidungen aus Hamburg im Zusammenhang mit den Sedlmayr-Morden nervt, ist, dass die beiden Mörder kein Geld und deswegen stets PKH bekommen haben.

    Der Staat zahlt jetzt den Instanzenweg.

    Comment by dpms — 19.03, 2010 @ 08:29

  5. […] Licht rücken. Da diese Klage beim berüchtigten Hamburger Landgericht eingereicht wurden, der primären Anlaufstelle für jede Sorte von Piraten, ist ihre Klage durchaus erst zu […]

    Pingback by Bettina Wulff hat keine Vergangenheit! « kaminkatze — 8.09, 2012 @ 16:04

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