Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.10

BGH hebt meinungsfeindliche Hamburger Rechtsprechung erneut auf

Der Bundesgerichtshof hat das meinungsfeindliche „Hamburger Landrecht“ erneut korrigiert und Entscheidungen des OLG Hamburg (1. Instanz: LG Hamburg) aufgehoben, durch die SpiegelOnline die Nennung der als Täter wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedelmayr verurteilten Personen in einem Dossier mit Altmeldungen untersagt worden war.

Bereits mit Urteilen vom 15.12.2009 hatte der BGH in einem parallelen Fall die namentliche Nennung der Sedlmayr-Mörder in Onlinearchiven des Deutschlandradios für zulässig erachtet und anderslautende Urteile der hanseatischen Gerichte aufgehoben.

Urteile des BGH vom 9. Februar 2010 (Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010

posted by Stadler at 18:25  

Keine Kommentare

  1. Man mag nur hoffen können, dass die Hamburger irgendwann einmal beginnen, zu verstehen, was man von ihnen hält.

    Comment by Werner Siebers — 9.02, 2010 @ 18:50

  2. Was ist wohl das Ziel der Hamburger Richter? Ich nehme doch an, dass sie die regelmässige Aufhebung ihrer Urteile durch den BGH mitbekommen. Wieso wird dies regelmässig ignoriert?

    Comment by Anonymous — 9.02, 2010 @ 20:37

  3. Man muss nicht immer Absicht vermuten, wenn Dummheit auch eine hinreichende Erklärung abgibt. (Oscar Wilde)

    Comment by Anonymous — 9.02, 2010 @ 22:41

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