Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.7.14

Bundesregierung nutzt die aktuelle Entwicklung zur Ausweitung von Geheimdienstaktivitäten

Die Süddeutsche titelt heute, dass Berlin jetzt auch befreundete Geheimdienste überwachen will. Es geht dabei aber nur um die Überwachung der Aktivitäten von ausländischen Diensten auf deutschem Boden durch den Verfassungsschutz. Der deutsche Auslansgeheimdienst BND ist ohnehin weltweit aktiv. Aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass der BND fast die gesamte Welt überwacht, nämlich insbesondere den Telekommunikationsverkehr in und aus 150 Staaten und weiteren 46 Regionen.

Die Bundesregierung verfolgt also konsequent nur ein Konzept, nämlich das der Ausweitung der Aktivitäten deutscher Geheimdienste im In- und Ausland. Offenbar erscheint die Gegelegenheit dafür aktuell günstig, weil man der Öffentlichkeit nach den jüngsten Enthüllungen um amerikanische Spionage auf deutschem Boden die Notwendendigkeit einer solche Gegenspionage gut verkaufen kann. Die unkritische Berichterstattung aller großen Medien befördert eine solche Meinungsbildung. In einem Kommentar in der SZ wird zumindest erwähnt, dass der Schritt der Bundesregierung auch dem Ausbau des deutschen Sicherheitsapparats dienen könnte.

Jeder, der sich kurzfristig darüber gefreut haben sollte, dass Deutschland beim Thema Spionage den Amerikanern jetzt endlich Kontra gibt, sollte sich bewusst machen, dass damit nur die Überwachung insgesamt ausgeweitet wird. Für die an sich notwendigen Strategien zur Eindämmung von Geheinmdienstaktivitäten fehlt es leider auch in Deutschland an jedwedem politischen Willen.

Der Nutzen der Geheimdienstaktivitäten wird erst gar nicht analysiert und überprüft, ebensowenig wie die Bundesregierung an einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle der Dienste interessiert ist. Man behauptet die Notwendigkeit von Geheimdiensten sowie der ständigen Ausweitung ihrer Aktivitäten einfach, ohne jemals irgendeine Erfolgskontrolle durchgeführt zu haben. Weil uns die Amerikaner selbst in Deutschland ausspionieren, müssen wir jetzt einfach den Spieß umdrehen und zur Gegenspionage ausholen. Und diese Aufgabe kommt den Inlandsgeheimdiensten zu, die bei uns Verfassungsschutz heißen. Es waren aber gerade diese Behörden, die in der Vergangenheit wenig mitbekommen haben. Während man damit beschäftigt war, kritische Demokraten zu überwachen, konnte der NSU zehn Jahre lang ungestört agieren. Und diese Leute sollen jetzt NSA, CIA und GCHQ überwachen. Da kann man sich als Bürger bestimmt ganz entspannt zurücklehnen.

posted by Stadler at 09:46  

22.7.14

Verträgt sich die Tätigkeit von Geheimdiensten mit der Vorstellung von global geltenden Bürger- und Menschenrechten?

Die Heinrich Böll Stiftung hat meinen unter einer CC-Lizenz stehenden Text „Geheimdienste und Bürgerrechte“ der auch in dem Sammelband „Überwachtes Netz“ erschienen ist, übernommen. Das ehrt mich und bietet mir die Gelegenheit hier nochmals auf diesen Beitrag hinzuweisen.

Der Text kann unter Beachtung der Lizenzbedingungen CC-BY-SA weiterverbreitet werden.

posted by Stadler at 08:38  

7.7.14

Die Reaktion der Bundesregierung: Noch mehr Überwachung

Die aktuelle Diskussion um den (angeblichen) Doppelagenten beim BND, der im Auftrag von US-Diensten den NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert haben soll, kommt sowohl dem BND als auch dem Innenminister wie gerufen.

Denn die Reaktion der Bundesregierung besteht keineswegs darin, das bundesdeutsche Geheimdienstsystem zu hinterfragen oder zumindest besser zu durchleuchten. Vielmehr kündigt man eine Gegenspionage an, weil die USA – was die Bundesregierung ohnehin seit Jahrzehnten weiß – deutsche Politiker überwacht und ausspioniert.

Für diese Gegenspionage braucht man natürlich zuerst eine bessere sachliche und personelle Ausstattung. Der BND soll aufgebläht werden, weil jetzt auch noch die USA ausspioniert werden müssen. Die Bundesregierung will also auf die Aktivitäten von NSA, CIA und Co. mit noch mehr Überwachung reagieren. Klingt wie ein Coup aus der PR-Abteilung des BND und genau das ist es vermutlich auch. Zumal der Fall bestens geeignet ist, von den offensichtlich rechtswidrigen Aktivitäten des BND abzulenken, indem man sich auf den einen bösen Doppelagenten fokussiert.

Was wir stattdessen bräuchten, ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Nutzen und die Gefahren die von Geheimdiensten ausgehen, sowie darüber ob und in welchem Umfang sich demokratische Gesellschaften überhaupt Geheimdienste leisten können und sollten.

Aus aktuellem Anlass daher nochmal der Hinweis auf zwei meiner Texte zum Thema:

Geheimdienste gefährden unsere Demokratie

Geheimdienste und Bürgerrechte

 

posted by Stadler at 10:43  

3.7.14

NSA spioniert deutsche Betreiber von TOR-Servern aus

Die NSA interessiert sich offenbar für die Betreiber von TOR-Servern. Das berichtet heute das ARD Magazin Panorama, dem man Quellcode zugespielt hat, aus dem sich eine gezielte Überwachung des TOR-Servers des Erlangers Sebastian Hahn ergibt.

Zielrichtung dieser Überwachungaktivitäten ist es, die anonymen Nutzer des TOR-Netzwerkes zu identifizieren.Es dürfte sich hierbei kaum um einen Einzelfall handeln. Vielmehr muss angenommen werden, dass sich die NSA generell für TOR-Nutzer interessiert.

Panorama hat mich zu den rechtlichen Konsequenzen einer solchen Überwachungstätigkeit der NSA befragt, die sich gezielt gegen einen deutschen Staatsbürger und seinen in Deutschland gehosteten TOR-Server richten. Die Sendung wird heute Abend um 21:45 (ARD) ausgestrahlt.

posted by Stadler at 09:05  

26.6.14

Die Bundesregierung kontrolliert den BND nicht

Die Süddeutsche berichtet darüber, dass der BND jedenfalls zwischen 2004 und 2007 in großem Umfang TK-Rohdaten an die NSA übermittelt hat, die vom BND zuvor an Knotenpunkten in Frankfurt abgefangen wurden.

Die Übermittlung von TK-Daten durch den BND an ausländische Stellen, ist im G10-Gesetz ausdrücklich geregelt. Dort heißt es:

Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,
2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und
3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.
Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

Eine Datenübermittlung ist also nur in engen Grenzen vorgesehen. Die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ist nur dann möglich, wenn zuvor eine Einzelfallprüfung durchgeführt worden ist. Eine Übermittlung von Rohdaten in großem Stil ist daher gesetzlich ausgeschlossen und mithin rechtswidrig. In der Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker die Auffassung vertreten, dass der BND überhaupt keine Rohdaten an ausländische Dienste übermitteln darf. Die im Bericht der SZ geschilderte Übermittlung von Rohdaten an die NSA ist also schon vom G10-Gesetz nicht gedeckt.

Damit ist allerdings über die logisch vorrangige Frage, ob die Erhebung von Rohdaten durch den BND in großem Umfang rechtmäßig erfolgen konnte, noch nichts ausgesagt. Die Tätigkeit des BND ist auch im Bereich der TK-Überwachung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 G10-Gesetz auf seinen Aufgabenbereich als Auslandsgeheimdienst beschränkt. D.h., der  BND sammelt Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Es muss also bereits bezweifelt werden, dass das pauschale und großflächige Abzweigen von TK-Daten an inländischen Knotenpunkten überhaupt vom Aufgabenbereich des BND gedeckt ist. Denn mit einer solchen Maßnahmen werden ja vorrangig Daten aus dem Inland und über das Inland erhoben. Die Überwachung der inländischen Kommunikation ist aber schon nicht Aufgabe des BND.

Die Datenübermittlung nach dem G10-Gesetz an ausländische Geheimdienste bedarf nach dem Gesetz zudem der Zustimmung des Kanzleramts. Chef des Kanzleramts war bis 2005 Frank Walter Steinmeier und anschließend Thomas de Maizière. Die Datenübermittlung an die NSA wurde von diesen beiden Politikern verantwortlich genehmigt.

Es zeigt sich also, dass die Bundesregierung nicht zur Aufklärung der mit großer Sicherheit rechtswidrigen Aktivitäten des BND im Bereich der TK-Überwachung beitragen wird, weil der BND ja gerade mit Wissen und Zustimmung der Bundesregierung gehandelt hat. Die Bundesregierung ist mithin Teil des Problems. Nachdem die Geheimdienstkontrolle durch den Bundestag ebenfalls nicht funktioniert und man sich auch weiterhin auf Geheimhaltung berufen wird, darf man davon ausgehen, dass die Bundesregierung weder die Öffentlichkeit informieren noch zur Aufklärung beitragen wird.

posted by Stadler at 10:35  

11.6.14

Verfassungsschutz liefert immer mehr Daten an US-Dienste

Nach einem Bericht der SZ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten ausgeweitet und übermittelt immer mehr Daten an NSA, CIA und Co. Bereits im letzten Jahr hatte ich hier die Frage gestellt, was der deutsche Verfassungsschutz an die NSA liefert. Anlass meiner damaligen Frage war die Aussage des Präsidenten des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda auf einer Podiumsdiskussion, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Was dort mit den Daten passiert, wisse er nicht.

Art. 19 Abs. 3 BVerfSchG erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen, wenn die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung muss aber unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Vorschrift schränkt außerdem das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht ein, weshalb es sich nicht um Daten handeln darf, die aus einer TK-Überwachung stammen. Insoweit bietet die Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Die Frage ist diesbezüglich dann weiterhin ob und inwieweit eine Datenübermittlung nach § 4 Abs. 4 G10-Gesetz stattfindet. Der BND und die Verfassungsschutzbehörden halten diese Vorschrift offenbar für eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung an ausländische Stellen. Dem hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker unlängst in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses widersprochen und klargestellt, dass diese Vorschrift keine Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste gestattet.

Es muss vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass die Datenübermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische Dienste in nennenswertem Umfang rechtswidrig ist. Auf Aufklärung seitens der Bundesregierung – die diese Praxis kennt und billigt – oder des Bundestages werden wir vermutlich aber erneut vergeblich warten.

posted by Stadler at 21:41  

6.6.14

Vodafone und die Überwachung: the more you know, the less you are allowed to say

Vodafone hat heute einen „Law Enforcement Disclosure Report“ vorgestellt, über den u.a. die Süddeutsche und die Wirtschaftswoche berichten.

Der Inhalt ist ernüchternd bis schockierend, obwohl nach den Snowden-Enthüllungen im Grunde gar nichts mehr geeignet ist, Überraschung auszulösen.

Vodafone betont fast beschwörend, dass eine Verweigerung der Zusammenarbeit mit nationalen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten für das Unternehmen keine Option darstellt, weil dies den Entzug von Lizenzen zur Folge hätte. Vodafone erklärt, dass es in 29 Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist, zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.03.2014 zu Aufforderungen der Behörden gekommen sei, sie mit Informationen zu unterstützen. Es geht hierbei um die Telekommunkationsüberwachung sowie den Zugang zu Telekommunikationsdaten. Sehr bezeichnend finde ich die Aussage von Vodafone: „the more you know, the less you are allowed to say“. Vodafone betont zwar, mit diesem Bericht ein gewisses Risiko einzugehen, man darf andererseits aber davon ausgehen, dass Vodafone nur das mitteilt, was man rechtlich noch als vertretbar betrachtet und das dürfte nur ein Bruchteil sein.

Spektakulär ist insbesondere die Aussage, dass es den Behörden in einigen Ländern möglich ist, sich über eigens eingerichtete geheime Zugänge zum Vodafone-Netz, permanent und direkt in die Kommunikation der Nutzer einzuklinken. Im Bericht heißt es hierzu u.a.:

However, in a small number of countries the law dictates that specific agencies and authorities must have direct access to an operator’s network, bypassing any form of operational control over lawful interception on the part of the operator. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for lawful interception access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Dieselbe Aussage trifft Vodafone auch im Hinblick auf Metadaten:

In a small number of countries, agencies and authorities have direct access to communications data stored within an operator’s network. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for communications data access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Zur Situation in Deutschland und zur Überwachung nach § 5 des G-10-Gesetzes findet sich ebenfalls eine recht interessante Passage in dem Bericht:

The telecommunication service provider must allow the Intelligence Service to install the relevant technical capabilities on its premises and must grant access to the relevant employees of the Federal Intelligence Service as well as the G10 Commission (Sec. 110(1) No. 5 TKG and Sec. 27 TKÜV). The measures to be taken are further specified by the TKÜV/TR-TKÜV.

However, these technical capabilities do not constitute “interception capabilities” in the direct sense of the term. Rather, the interception itself still has to be performed by the telecommunication provider which then (electronically) hands over a so-called “interception copy” (Überwachungskopie) of the communication to the equipment of the Federal Intelligence Service. The communication is filtered by this equipment with the help of pre-defined search terms and the irrelevant part of the interception copy has to be deleted before the relevant part is passed on to the Federal Intelligence Service.

posted by Stadler at 15:12  

28.5.14

Warum hat die Bundesregierung Angst vor einer Aussage Snowdens?

Die Union attackiert Edward Snowden verbal und versucht mit aller Macht zu verhindern, dass der Whistleblower im NSA-Untersuchungsausschuss aussagt. Nachdem Innenminister de Maizière Snowden als Straftäter bezeichnet hat, der keine Zukunft in Deutschland habe, legt jetzt der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg (ebenfalls CDU) nach. Sensburg wirft Snowden vor, sich nur aufzuspielen und behauptet Snowden sei nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger befasst gewesen. Dies freilich steht in unmittelbarem Widerspruch zu einer Aussage Snowdens und wäre bereits aus diesem Grund klärungsbedürftig.

Fest steht jedenfalls, dass Union und Bundesregierung vehement versuchen, eine Aussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern. Aber warum? Der Ausschuss wird und muss sich vor allen Dingen auch mit der Rolle des BND und des Verfassungsschutzes befassen. Nachdem namhafte Verfassungsrechtler im Ausschuss bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslandsaufklärung des BND und dem Informationsaustausch mit ausländischen Diensten geäußert haben, wäre es für die Bundesregierung natürlich äußert unangenehm, wenn sich heraustellen würde, dass der BND in großem Umfang Daten und Informationen an die NSA liefert und im Gegenzug im Hinblick auf die Tätigkeit ausländischer Dienste auf deutschem Boden vielleicht ein bis zwei Augen zudrückt. Denn der Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen setzt § 7a G10-Gesetz enge Grenzen. Und diese Datenübermittlung bedarf nach § 7a Abs. 1 S. 2 G10-Gesetz außerdem der ausdrücklichen Zustimmung des Kanzleramts.

Sollte Snowden also erhärten können, dass der BND in großem Stile und undifferenziert Daten an die NSA liefert, dann würde einem solchen offensichtlich rechtswidrigen Treiben eine ausdrückliche Gestattung des Bundeskanzleramts zugrunde liegen. Und das würde dann auch die sich ansonsten gerne unbeteiligt gebende Kanzlerin enorm unter Druck setzen.

Es könnte also gut sein, dass die Bundesregierung genau vor diesem Szenario Angst hat.

posted by Stadler at 17:38  
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