Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.12.10

Zensurdiskussion: Was passiert in Ungarn wirklich?

Eine alarmistische Berichterstattung informiert uns derzeit darüber, dass Ungarn mit einem neuen Mediengesetz die Zensur einführt bzw. die Pressefreiheit außer Kraft setzt. Man muss also annehmen, dass dort Dinge im Gang sind, die sich deutlich von dem abheben, was in anderen EU-Staaten passiert. Die aufgeregte deutsche Berichterstattung ist inhaltlich leider äußerst vage und lässt kaum erkennen, was die wirklich kritischen Aspekte dieses neuen Gesetzes sind. Schließlich gibt es Medienaufsicht auch hierzulande und wenn man sich beispielsweise die deutschen Landesmedienanstalten anschaut, dann sind die politisch auch nicht wirklich neutral. Was ist also in Ungarn jetzt anders und schlimmer als in anderen europäischen Staaten?

Die dortige Aufsichtsbehörde scheint für alle Arten von Medien zuständig zu sein und  ist offenbar politisch nicht unabhängig. Welche konkreten materiellen Befugnisse ihr zustehen, besagt die deutsche Berichterstattung aber nicht. Bekannt ist allerdings, dass die OSZE das Gesetz scharf kritisiert hat und Parallelen zu totalitären Staaten zieht. Das Mediengesetz sieht offenbar außerdem auch keinen hinreichenden Schutz journalistischer Quellen vor. Wenn nur solche Quellen geschützt werden, die keine vertraulichen Informationen enthalten, ist ein Quellenschutz faktisch wertlos.

Trotz dieser Fragmente sind für mich bislang Umfang und Ausmaß der ungarischen Regelung nicht deutlich genug erkennbar. Sollte jemand Links auf eine (übersetzte) Textfassung des neuen ungarischen Mediengesetzes kennen, wäre ich deshalb für Hinweise dankbar.

posted by Stadler at 20:57  

12.11.10

Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

Das Blog e-comm befasst sich – zunächst aus Sicht des österreichischen Rechts, mit der Frage, ob es ein Redaktionsgeheimnis auch für Blogger und NGOs gibt. Der Kollege Lehofer weist schließlich auf ein Urteil des EGMR vom 14.04.2009 hin, in dem u.a. folgendes ausgeführt ist:

The function of the press includes the creation of forums for public debate. However, the realisation of this function is not limited to the media or professional journalists. In the present case, the preparation of the forum of public debate was conducted by a non-governmental organisation.

Die Passage macht sehr deutlich, dass die Erfüllung der Aufgaben der Presse nicht auf professionelle Medien beschränkt ist, sondern diese Aufgabe auch durch Formen des „Bürgerjournalismus“ erfüllt werden können.

In Deutschland steht das Redaktionsgeheimnis sowie der Quellen- und Informantenschutz als Ausfluss von Art. 5 Abs. 1 GG unter dem Schutz der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, zuletzt in der sog. CICERO-Entscheidung, in der es u.a. ausführt:

Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (…). Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (…). Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks (…). Die Gewährleistungsbereiche der Presse- und Rundfunkfreiheit schließen diejenigen Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten mit ein, ohne welche die Medien ihre Funktion nicht in angemessener Weise erfüllen können. Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten (…). Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (…).

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dieser Entscheidung nur mit Medien im traditionellen Sinne befasst. Nachdem es aber andererseits jedermann freisteht, auch journalistisch-redaktionell zu arbeiten und zu publizieren, muss es unerheblich sein, ob man hierzu eine Zeitung oder Zeitschrift gründet oder ein Weblog eröffnet. Auch das Qualitätsargument taugt hier wenig, weil inhaltliche Krierien nach einhelliger verfassungsrechtlicher Ansicht für die Eröffnung des Schutzbereichs nicht maßgeblich sind. Andernfalls müsste man Teile der Boulevardpresse vom Schutz ausnehmen.

Der spezifische Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit erstreckt sich deshalb auch auf Blogger. Das schließt den Quellenschutz mit ein.  Das beste Argument hierfür liefert die Verfassung selbst, denn sie gewährleistet die Freiheit der Berichterstattung. Die Diskussion, ob Erscheinungsformen wie Weblogs dem offenen und dynamischen verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff zuzuordnen sind, oder als „elektronische Presse“ eher der Pressefreiheit oder gar einer neuen „Internet-Kommunikationsfreiheit“ unterfallen, ist noch nicht beendet. Außer Frage dürfte aber stehen, dass die Online-Berichterstattung denselben Schutz genießen muss wie Presse und Rundfunk.

posted by Stadler at 16:51  

11.11.10

KJM: „Tatort Internet“ verstößt nicht gegen Jugendschutzrecht

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten – die bei der BLM angesiedelt ist – teilt heute mit, dass man das umstrittene RTL2-Format „Tatort Internet“ nicht als jugendgefährdend einstuft. In der Pressemitteilung wird der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring mit den Worten zitiert,

„Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird – und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben“

sowie die KJM mit folgender Aussage:

„Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – leider – zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss“

Diese Begründung ist äußerst instruktiv, insbesondere wenn man ergänzend einen anderen aktuellen Fall betrachtet, in dem die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), deren Präsident ebenfalls Ring ist, das Kunstprojekt „Heroin Kids“ als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft hat.

Die (künstlerische) fotografische Darstellung Drogenabhängiger ist Kindern nicht zumutbar, während man die reißerische Aufarbeitung der Diskussion um den sexuellen Missbrauch im Rahmen des Formats „Tatort Internet“ für nicht beanstandungswürdig hält.

Wenn die gesellschaftliche Diskussion der Missbrauchsproblematik zu unserem Alltag gehört, sollte man meinen, dass dies für die Diskussion der Drogenproblematik ebenso gelten müsste.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es neben dem Jugendschutz hier gerade auch um wirtschaftliche Aspekte geht. Denn in dem einen Fall ist ein Fersehsender betroffen, dem man für den Medienstandort München eine gewisse Bedeutung beimisst, während es in dem anderen Fall nur um ein Kunstprojekt von zwei Studenten geht.

Der Jugendmedienschutz ist in seiner jetzigen Form schon fragwürdig genug. Seine unterschiedliche Anwendung verstärkt diesen Eindruck nur noch.

posted by Stadler at 15:08  

31.10.10

Recht auf Gegenschlag?

Das Deutschlandradio Kultur hat mich gestern zu dem Konflikt Niggemeier vs. Neven DuMont interviewt und auch nach dem dahinterstehenden Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Datenschutz gefragt. Das Interview ist als MP3 verfügbar.

Zu diesem Themenkreis passt auch der Vorschlag eines Gesetzes zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen des Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

posted by Stadler at 15:48  

20.10.10

Niggemeier vs. Neven DuMont

Die Diskussion, ob Stefan Niggemeier darüber berichten durfte, dass Konstantin Neven DuMont möglicherweise über Monate hinweg unter unterschiedlichen Pseudonymen im Blog Niggemeiers Kommentare verfasst hat, halte ich für spannend. Eine abschließende Meinung habe ich dazu nicht.

War Niggemeier verpflichtet, die Anonymität Neven DuMonts zu wahren? Eine Frage, die man juristisch unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes diskutieren kann. Aber andererseits eventuell auch unter dem Gesichtspunkt eines Rechts auf einen „Gegenschlag“, was mir angesichts der Position DuMonts und der Inhalte der Beiträge nicht abwegig erscheint.

posted by Stadler at 22:25  

13.10.10

KEK stellt vierten Medienkonzentrationsbericht vor

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat den vierten Bericht über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk vorgestellt. In der diesbzeüglichen Pressemitteilung vom 12.10.2010 liest sich das u.a. so:

Zurzeit ist festzustellen, dass das Fernsehen auf absehbare Zeit das Leitmedium bleiben wird. Dies rechtfertigt auch weiterhin den grundsätzlich fernsehspezifischen Ansatz im Rundfunkstaatsvertrag. Gleichzeitig muss der Blick jedoch auch über den Fernsehmarkt hinaus auf weitere Medien, insbesondere das Internet, und ihre Meinungsrelevanz gerichtet werden. Die Vielfaltssicherung braucht ein ganzheitliches Konzept, das flexibel anwendbar ist und eine crossmediale Betrachtungsweise einschließt.

Diese Ausführungen offenbaren gewisse Fehlvorstellungen. Denn das Internet ist kein Medium, jedenfalls nicht in dem Sinne, wie das Fernsehen eines ist. Ein ganzheitliches Konzept ist daher, mit Blick auf diejenigen Inhalte, die über das Netz angeboten werden, weder sinnvoll noch denkbar.

Dass die KEK nun den Blick auf die Meinungsrelevanz des Internets richten will, um ein ganzheitliches Konzept einer Vielfaltssicherung zu gewährleisten, wird man jedenfalls aufmerksam beobachten müssen. Denn eines ist klar, diejenigen, deren primäre Aufgabe es bisher war (Rundfunk) zu regulieren, wollen ihre (alten)  Regulierungsansätze auch auf die neuen Medien übertragen.

posted by Stadler at 14:00  

29.8.10

Die Dominanz des Irrelevanten

Deutschland diskutiert über Thilo Sarrazin und seine fremdenfeindlichen Thesen, mit denen er in Buchform gutes Geld verdient. Es gibt kein Entrinnen, ganz egal welche Zeitung man aufschlägt, welche politischen Inhalte man im Netz oder im Rundfunk verfolgt. Dabei sollte jeder wissen, der sich an der Debatte um die Thesen des Herrn Sarrazin aktiv beteiligt, dass er damit einzig und allein die Auflage des Buches steigert, das schon am Vorabend seiner Veröffentlichung auf Platz 1 der Amazon Bestsellerliste steht. Denn eines stellen die Ausführungen Sarrazins sicherlich nicht dar, nämlich einen sinnvollen Beitrag zur Integrationsdebatte.

Populisten wie er setzen auf eine kühl kalkulierte und leicht kalkulierbare öffentliche Empörung. Dieses Konzept kann freilich nur dann aufgehen, wenn genügend sog. Leitmedien mitspielen. Vermeintlich seriöse Magazine wie der SPIEGEL, der mittlerweile das Niveau einer Bild-Zeitung für Intellektuelle nicht mehr häufig genug überschreitet, sind Bestandteil einer Empörungsmaschinerie, deren durchsichtige Mechanismen immer wieder erfolgreich nach demselben Schema funktionieren. Hanno Zulla hat es auf Twitter in weniger als 140 Zeichen sehr treffend so beschrieben:

Das Prinzip SPIEGEL: Sarrazin exklusiv vorab drucken, danach sein Buch verreißen und später lamentieren, dass ihm ein Forum geboten wird.

Aber auch die ZEIT oder die FAZ lassen sich nicht lumpen. Für sie und für Sarrazin stellt das Ganze eine auflagensteigernde Win-Win-Situation dar. Auf der Strecke bleibt lediglich diejenige Berichterstattung, die den Kriterien der Seriosität und der Relevanz verpflichtet ist.

Der satirische Hieb des römischen Dichters Juvenal auf eine Gesellschaft die nur an Brot und Spielen interessiert ist – und die damit auch ausreichend versorgt wird – trifft uneingeschränkt auch auf das Deutschland der Gegenwart zu. Heutzutage lässt man sich von RTL verblöden und spürt dabei nicht mehr viel. Das hat Auswirkungen auch auf die (mediale) Diskussion politischer und gesellschaftlicher Themen. Der Blick für das Wesentliche und das Interesse daran, komplexe Zusammenhänge verstehen zu wollen, geht mehr und mehr verloren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich komplexe Sachverhalte für Talkshowformate von Illner, Will und Plasberg nicht eignen und dort demzufolge auch nicht stattfinden. Sie werden ersetzt durch einfach dargestellte und aufbereitete Aufregerthemen, durch eine formatierte Form der Berichterstattung, die dem Strickmuster des Formatfernsehens gehorcht und von einer parallel laufenden Empörungsmaschinerie angetrieben wird. An einem Sarrazin und seinen Stammtischparolen kann sich schließlich jeder abarbeiten. Die Relevanz von Inhalten scheint kein entscheidender Aspekt mehr zu sein.

Ähnliche mediale Phänome lässt sich auch in anderen Bereichen beobachten. Als die Welt gerade in einer schweren Finanz- und Wirtschaftskrise steckte, hatte Deutschland nichts besseres zu tun, als wochenlang über Ulla Schmidts Dienstwagenaffaire zu diskutieren. Bei rechtspolitischen Themen sieht es nicht besser aus. Das ganze Land debattiert emotional über eine Nebensächlichkeit wie Google Street View, während der Datenschutz im Internetzeitalter eine grundlegende Weichenstellung benötigen würde, der eine breite gesellschaftliche Diskussion vorausgehen sollte.

Und wer wissen will, was Thilo Sarrazin wirklich antreibt, dem empfehle ich einen alten Albumtitel von Frank Zappa, der „We’re Only In It For The Money“ lautet.

posted by Stadler at 20:33  

8.8.10

Die Meinungsmacht des Internet

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat unlängst ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zur  „Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung“ veröffentlicht. Die Studie, über die CARTA vor ein paar Tagen schon berichtet hat, beschäftigt sich vor allem mit der Frage der publizistischen Relevanz und der Meinungsbildungsrelevanz des Mediums Internet.

Das erscheint mir in etwa so wie die Frage nach der publizistischen Relevanz von Papier. Insoweit ist die Ausgangsfrage bereits ungenau gestellt, denn sie impliziert, das Internet sei ein Medium wie die Presse und der Rundfunk. Das Internet ist allerdings nur eine technische Struktur, die es erlaubt, unterschiedlichste Inhalte zu veröffentlichen. Offenbar geht es den Autoren aber darum, die Relevanz von Presse und Rundfunk der Bedeutung neuer publizistischer Erscheinungsformen (Blogs, Twitter etc.) gegenüberzustellen. Die Onlineangebote von klassischen Anbietern wie ARD, ZDF, Spiegel, ZEIT oder Süddeutsche werden dabei den klassischen Medien zugeordnet und nicht dem Internet. Dass damit möglicherweise bereits die Ausgangsfragen falsch bzw. ungenau gestellt sind, sollte man allerdings weniger den Autoren anlasten, als ihren Auftraggebern.

Dies Formulierung der Ausgangsfrage führt zu dem wenig sensationellen Ergebnis, dass die traditionellen Massenmedien und besonders das Fernsehen als journalistische und politische Medien immer noch bedeutsamer sind als das Internet. Man wird auch kaum erwarten dürfen, dass von Blogs in absehbarer Zeit eine größere Meinungsmacht ausgeht, als von allen klassischen Medien zusammen. Würde man die Online-Inhalte der traditionellen Anbieter anders zuordnen, wäre das Ergebnis sicherlich weniger eindeutig.

Eine weitere Annahme der Studie besteht darin, dass die publizistische Leistung von Blogs eher gering sei und auch bislang keinen bedeutenden Faktor für die Meinungsbildung darstellen würde. Insoweit dürfte allerdings der Umstand nicht ausreichend gewürdigt worden sein, dass gerade professionelle Journalisten vermehrt (bestimmte) Blogs verfolgen und aus diesem Grund immer öfter Themen aus den Blogs in die Mainstream-Medien überschwappen. Dass der umgekehrte Effekt, nämlich dass Blogs Themen aus traditionellen Medien aufgreifen, nach wie vor überwiegt, dürfte dennoch klar sein.

Daneben ist aber auch das Phänomen zu beobachten, dass Themen, über die zuerst in traditionellen Medien nur am Rande berichtet wird, erst über den Umweg der Blogs und mit einer Verzögerung von mehreren Tagen auf die Titelseiten der Zeitungen und in die Tagesschau gelangen. Bestes Beispiel hierfür ist das Interview von Horst Köhler zu Afghanistan und zur Rolle der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen, das letztlich zum Rücktritt des Bundespräsidenten geführt hat. Eine Passage aus einem Interview Köhlers mit dem Deutschlandradio ist zunächst in den traditionellen Medien kaum beachtet worden, wurde aber über mehrere Tage hinweg intensiv im Web 2.0 diskutiert, bis es schließlich zum Top-Thema in allen großen Medien avancierte. Diese Entwicklung wäre ohne die neuen Kommunikationsformen nicht denkbar gewesen und zeigt sehr schön den Einfluss von Blogs als Verstärker gewisser Themen, denen sich die großen Medien (zunächst) nicht annehmen.

Auch der politische Einfluss, der von neu gegründeten Bürgerrechtsbewegungen und deren Kampagnen ausgeht, wurde in der Studie nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade bei Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren ist der politische Einfluss aus dem Netz heraus deutlich spürbar angestiegen.

Die Autoren der Studie scheinen mir insgesamt zu stark den traditionellen Medien verbunden zu sein. Sie stützen ihre Thesen zudem häufig auf andere Studien, deren Datenmaterial zwangsläufig zumeist mehrere Jahre alt ist. Das führt gerade wegen der Geschwindigkeit mit der sich Kommunikationsprozesse verändern, zu einer verzerrten Darstellung. Nach meiner Beobachtung hat sich in Deutschland gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hier sehr viel getan. Eine Entwicklung die diese Studie noch nicht in Gänze erfasst hat.

posted by Stadler at 15:49  

21.7.10

Angela Merkel und ihre Probleme mit dem Internet

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich darüber beklagt, dass die Vielzahl der Medien ein immer schnelleres Reagieren der Politik verlangt und es immer schwieriger werde, ein Gesamtmeinungsbild zu erkennen.

Ach, was waren das noch für Zeiten, als ein Bundeskanzler fast nach Belieben die öffentliche Meinung steuern und manipulieren konnte und kein Bürger dabei störte.

Der politische Kontrollverlust den die Kanzlerin beklagt, ist ein Sieg der Meinungs- und Informationsfreiheit auch wenn ich nicht glaube, dass sie damit gleichzeitig den wahren Grund für Netzsperren offenbart hat.

posted by Stadler at 13:13  

19.6.10

Das Linkverhalten der Blogosphäre

Während gelegentlich die angebliche Selbstreferentialität der deutschen Blogosphäre kritisiert wird, stellt „netzwertig.com“ die gegenteilige These auf und meint, die einheimischen Blogs würden eher auf US-Blogs oder deutsche Mainstream-Medien verlinken als auf andere deutsche Blogs.

Und in der Tat kann man häufiger feststellen, dass ein bestimmtes Thema zuerst in einem oder mehreren Blogs auftaucht, um dann Stunden später als Schlagzeile auf dem Heise-Ticker oder Spiegel-Online zu erscheinen. Die meisten Blogger haben gar nicht die Zeit hunderte von Blogs zu verfolgen, weshalb sie von bestimmten Informationen erstmals häufig eben nicht über Blogs sondern über ein großes Nachrichtenportal erfahren. Und das hat dann zur Folge, dass nicht das Blog, das die Nachricht zuerst publiziert hat den Link bekommt, sondern im Zweifel eben doch der Heise-Newsticker.

Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine kleine Linkliste bekannter und weniger bekannter Qualitätsblogs zu präsentieren. Es handelt sich im Grunde um unsortierte Bookmarks. Die Auflistung ist deshalb zwangsläufig unvollständig und die Reihenfolge ist beliebig. Thematisch geht es um Medien- und Internetrecht, (Netz)-Politik, Bürgerrechte, IT und Medien. Fühlen Sie sich frei, in den Kommentaren weitere – thematisch einschlägige – Vorschläge zu unterbreiten.

Telemedicus
CARTA
netzpolitik.org
Offene Netze und Recht
…Kaffee bei mir?
Spreeblick
Jurabilis
iRights.info-Blog
Netzpiloten
law blog
Verfassungsblog
LAWgical
Die wunderbare Welt von Isotopp
KoopTech
Blog zum Medienrecht
Stefan Niggemeier
daten-speicherung.de
mediaclinique
immateriblog.de
jensscholz.com
ReH..Mo-Blog
Medial Digital
E-Comm

posted by Stadler at 12:42  
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