Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.5.10

Ist das Internet ein Zoo?

Die SPD-Politikerin Barbara Kisseler – übrigens Fachfrau für Kultur in Steinmeiers grandiosem Wahlkampfteam – hat sich mit einer beachtlichen These zu Wort gemeldet. „Die freie Wildbahn im Internet kann nicht in unserem gesellschaftspolitischen Interesse sein“, sagte sie der Zeitschrift proMedia in einem Interview. Was dem Rechtspolitiker sein rechtsfreier Raum, das ist für den Kulturpolitiker offenbar die freie Wildbahn.

Entspricht es tatsächlich unserem gesellschaftspolitischen Interesse, das Internet in einen Zoo umzufunktionieren?  Und wen meint Frau Kisseler, wenn sie von wir spricht? Wohl eher die Content-Industrie als die Gesamtheit dieser Gesellschaft.

Schön ist auch folgender Satz aus dem Interview mit Kisseler:

Wenn man als Provider journalistische Inhalte benutzt, hat man davon einen direkten Vorteil und muss eine Gegenleistung erbringen.

Da kommt man aus dem Staunen gar nicht mehr raus vor lauter Expertentum, an dem bei der SPD nach wie vor kein Mangel zu herrschen scheint.

posted by Stadler at 08:00  

9.2.10

BGH hebt meinungsfeindliche Hamburger Rechtsprechung erneut auf

Der Bundesgerichtshof hat das meinungsfeindliche „Hamburger Landrecht“ erneut korrigiert und Entscheidungen des OLG Hamburg (1. Instanz: LG Hamburg) aufgehoben, durch die SpiegelOnline die Nennung der als Täter wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedelmayr verurteilten Personen in einem Dossier mit Altmeldungen untersagt worden war.

Bereits mit Urteilen vom 15.12.2009 hatte der BGH in einem parallelen Fall die namentliche Nennung der Sedlmayr-Mörder in Onlinearchiven des Deutschlandradios für zulässig erachtet und anderslautende Urteile der hanseatischen Gerichte aufgehoben.

Urteile des BGH vom 9. Februar 2010 (Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010

posted by Stadler at 18:25  

6.1.10

Paradigmenwechsel: Der Medienwandel brillant analysiert

Bei Carta ist heute eine der besten Analysen des medialen Umbruchs erschienen, die ich bislang gelesen habe. „Kommunikationswandel: Die vier Subsysteme des Medienapparats“ von Martin Oetting ist ganz nebenbei ein guter Beleg dafür, dass Qualitätsjournalismus gerade auch in Blogs stattfindet.

posted by Stadler at 17:49  

1.10.09

taz gewinnt gegen Bild

Die Bildzeitung muss eine Bezugnahme auf ihr Blatt in einem Werbespot der taz dulden, entschied der BGH heute, weil dies im konkreten Fall als humorvolle, vergleichende Werbung nicht unlauter ist.

In der Pressemitteilung des BGH wird der Sachverhalt so geschildert.

Im ersten Teil des Werbepots ist vor einem als „Trinkhalle“ bezeichneten Zeitungskiosk ein mit dem Logo der BILD-Zeitung versehener, leerer Zeitungsständer zu sehen. Ein Kunde, der nur mit einem Unterhemd und einer Jogginghose bekleidet ist, fordert den Inhaber des Kiosks auf: „Kalle, gib mal Zeitung“, worauf dieser entgegnet: „Is aus“. Auf Nachfrage des Kunden: „Wie aus?“, schiebt der Kioskinhaber wortlos eine TAZ über den Tresen. Der Kunde reagiert hierauf mit den Worten: „Wat is dat denn? Mach mich nicht fertig, Du“ und wirft die TAZ nach einem Blick in die Zeitung verärgert zurück auf den Ladentisch. Der Kioskinhaber holt nun eine unter dem Tresen versteckte BILD-Zeitung hervor, die er dem Kunden gibt. Daraufhin brechen beide in Gelächter aus. Im zweiten Teil des Werbespots ist vor der „Trinkhalle“ ein nunmehr mit BILD-Zeitungen gefüllter Zeitungständer zu sehen. Der Kunde verlangt aber: „Kalle, gib mal taz“. Der Kioskinhaber ist so verblüfft, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Jetzt bricht der Kunde in Gelächter aus, in das der Kioskinhaber einstimmt. Am Ende beider Teile des Werbespots ist der Text eingeblendet: „taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.“

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 201/2009 (Urteil vom 1. Oktober 2009 Az.: I ZR 134/07 – Gib mal Zeitung)

posted by Stadler at 16:49  

11.9.09

Die urheberrechtliche Kostenlosmentalität von Burda

Nachdem Herr Burda im Netz kein Geld verdient, müssen sich seine Zeitschriften wegen des Bildmaterials dort eben auch kostenlos bedienen. Das leuchtet mir ein.

Burda v. Stil in Berlin (IP Notitz)
the internet is for free (Pudri Blog)

posted by Stadler at 16:49  

7.9.09

Steinmeier fordert zeitgemäßes Medienkonzentrationsrecht und mehr Internetregulierung

Frank-Walter Steinmeier hat einen medienpolitischen Forderungskatalog aufgestellt, der gerade in Wahlkampfzeiten Beachtung verdient.

Drei der vom Kanzlerkandidaten der SPD geforderten (neuen) Instrumentarien lauten:

„1. Ein zeitgemäßes Medienkonzentrationsrecht, das vor allem auch der Entwicklung der Speichermedien (on demand) Rechnung trägt und neue Vermachtungsstrukturen (Google und Co.) klein hält. (…)
3. Erleichterungen im Pressefusionsrecht für die Zeitungen sowie die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage im Urheberrrecht, damit kostspielig erstellte Inhalte nicht beliebig kostenlos kommerziell verwertet werden können. (…)
5. Ein Rechtsrahmen für Internetangebote, der sicherstellt, dass die sich heute schon abzeichnenden und die schon realisierten Möglichkeiten des Missbrauchs die positiven Möglichkeiten nicht verdunkeln.“

Auch wenn Steinmeier wahlkampftypisch vage bleibt, ist doch klar erkennbar, dass er insgesamt auf eine zunehmende staatliche Regulierung und Einflussnahme auf das Internet und die Medien im Allgemeinen setzt. Damit will er, man höre und staune, die Demokratie und die Meinungsfreiheit sichern.

Sein Postulat von der Begrenzung des Rechtsmissbrauchs im Internet kann m.E. nur bedeuten, dass er das bereits vom Bundestag beschlossene Instrumentarium der Access-Sperren auch auf andere Bereiche ausgeweitet sehen will.

Seine weitere Forderung nach einem Medienkonzentrationsrecht einerseits und einer Erleichterung von Pressefusionen andererseits, könnte widersinniger gar nicht sein. Steinmeier will offenbar die Medienkonzentration im Onlinebereich beschränken und im Printbereich stärker zulassen. Der Feind hat auch bei ihm einen Namen, nämlich Google. Auf Gesetzesentwürfe, die diese schon im Ansatz gleichheitswidrige Forderung umsetzen, darf man wirklich gespannt sein.

Die Haltung von Steinmeier ist in ihrer Gesamttendenz rückwärtsgewandt und übernimmt zudem in bedenklicher Art und Weise die einseitgen Forderungen von Zeitungsverlegern und Urheberrechtslobbyisten. Was Steinmeier hier propagiert, weist eine verdächtige Nähe zum Forderungskatalog des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)auf, mit dem ich mich an dieser Stelle schon auseinandergesetzt habe.

Wie sehr würde ich mir einen deutschen Spitzenpolitiker wünschen, dessen Blick ungetrübt und nach vorne gerichtet ist. Dass Steinmeier diese Anforderung, ebenso wie Angela Merkel, nicht erfüllt, ist leider evident.

posted by Stadler at 09:45  

13.7.09

Zensursula und Medienschelte

Lesetipp:
Ein sehr guter, analytischer Artikel von Jakob Jochmann zum Zu­stand der Medien in der Debatte über Netzsperren.

Für den Autor deutet der Umstand, dass Familineminsterin von der Leyen in der politischen Diskussion Unwahrheiten verbreiten kann, ohne von den traditionellen Medien dafür gerügt zu werden, auf eine Medienkrise hin.

Einer der Kernsätze seines Beitrags lauet:
Nach Jahren der Sabine Chris­ti­an­se­ni­sie­rung der Po­li­tik, in denen Fern­se­hen aber auch Print immer häu­fi­ger ein will­fäh­ri­ges Forum für po­li­ti­sche Schein­de­bat­ten bieten, ähnelt die Si­tua­ti­on der deut­schen Medien in man­chen Punk­ten der Si­tua­ti­on des Me­di­en­ver­sa­gens in den USA. Wenn spin doc­tors un­wi­der­spro­chen die öf­f­ent­li­che Mei­nung ma­ni­pu­lie­ren, kommt schlech­te Po­li­tik dabei heraus.

posted by Stadler at 15:10  
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