Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.10.10

Niggemeier vs. Neven DuMont

Die Diskussion, ob Stefan Niggemeier darüber berichten durfte, dass Konstantin Neven DuMont möglicherweise über Monate hinweg unter unterschiedlichen Pseudonymen im Blog Niggemeiers Kommentare verfasst hat, halte ich für spannend. Eine abschließende Meinung habe ich dazu nicht.

War Niggemeier verpflichtet, die Anonymität Neven DuMonts zu wahren? Eine Frage, die man juristisch unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes diskutieren kann. Aber andererseits eventuell auch unter dem Gesichtspunkt eines Rechts auf einen „Gegenschlag“, was mir angesichts der Position DuMonts und der Inhalte der Beiträge nicht abwegig erscheint.

posted by Stadler at 22:25  

17 Comments

  1. Hm. Einfach alles löschen, was ein Troll unter zahlreichen Pseudonymen schreibt, wäre sicher auch eine Möglichkeit gewesen dem Problem Herr zu werden. Aber so ergibt es natürlich eine viel bessere Geschichte, die spannend zu verfolgen ist.
    Allerdings würde mich auch interessieren, ob man das so einfach darf, oder ob man die Anonymität seiner Kommentatoren um jeden Preis schützen muss.

    Comment by Heiko C. — 20.10, 2010 @ 22:52

  2. In Zeiten weitgehender Impressumspflichten mag zwar (noch) das Recht bestehen, (zunächst) anonyme Kommentare zu veröffentlichen, aber kaum die Pflicht, bei im eigenen Blog in Erscheinung getretenen Kommentatoren deren Anonymität grundsätzlich oder gar in jedem Fall zu wahren (selbst in Fällen des Missbrauchs der Kommentar-Funktion). Die „Enttarnung“ darf m.E. selbstverständlich nicht in eine Ausbreitung über den Namen hinausgehender persönlicher Daten ausarten.

    Comment by Ralf Petring — 20.10, 2010 @ 22:57

  3. @R. Petring: §13 VI TMG

    Comment by Jens Ferner — 20.10, 2010 @ 23:01

  4. @Jens Ferner: Die Nutzung hat er ja unter Pseudonym ermöglicht. ;-)

    Es gibt ein Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz einerseits und Kommunikationsgrundrechten andererseits. Mit diesem Spannungsverhältnis hat sich der Gesetzgeber bislang nicht befasst. Und das wollte ich mit meinem kurzen Beitrag andeuten.

    Comment by Stadler — 21.10, 2010 @ 08:05

  5. Niggemeier hätte ggf. gut daran getan, wenn er nur indirekte Hinweise gegeben hätte. Z. B. dass es so aussieht, als ob der künftige Erbe eines großen Verlagshauses, dem er bereits früher einen Sandkasten spendiert hat, sich unter Dutzenden von Pseudonymen in seinem Blog zu Wort gemeldet hat. Wenn danach andere unter Bezug auf den Beitrag bei Niggemeiner den Namen Konstantin Neven DuMont benutzt hätten, sei es drum.

    Comment by M. Boettcher — 21.10, 2010 @ 10:16

  6. Ich halte das Vorgehen von Niggemeier für datenschutzrechtlich unzulässig. Der Identitätsabgleich, die Zusammenstellung der Daten zu einem Nutzerprofil und schließlich die Weitergabe der Daten nach außen ohne Zwang oder sachliche Notwendigkeit – Niggemeier handelt rein journalistisch! – sind von der Datenschutzerklärung nicht gedeckt.

    Dazu braucht es keine große Abwägung, schließlich sind die Daten nur auf Grundlage der Datenschutzbelehrung an Niggemeier herausgegeben worden und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

    Comment by Dr. Seelos — 21.10, 2010 @ 16:10

  7. @M. Boettcher
    Sie meinen also, wenn man einfach nur einen Anschein erweckt statt konkret zu beschuldigen, macht das irgendetwas besser? „Also ich weiß von jemand, der es wissen muss, dass er … hat“ ist besser als „er hat…“?

    Selbst wenn das Ganze rechtlich dann abgesichert wäre (was ich nicht glaube), bliebe es immer noch eins: unredlich.

    Wäre es jemand anders gewesen, stände es im Bildblog.

    Comment by VonFernSeher — 21.10, 2010 @ 20:06

  8. Es sollte doch inzwischem jedem klar sein, daß eine wirklich anonyme Teilnahme an Blogs überhaupt nich mehr möglich ist.
    Deshalb sollte man sich IMHO überlegen, was man schreibt – es könnte jederzeit auf einen zurückfallen.
    Und da das so ist, könnte (oder sollte?) man lieber auch gleich nichtanonym schreiben. Denn dann entfällt eine beunruhigende Ungewissheit, die eigentlich technisch gar keine ist.
    Im Zweifel schreibt man also einfach gar nix, oder man will irgendwas erreichen, mit dem, was man schreibt, und steht dazu.
    Oder sehe ich das falsch?

    Comment by Waldbaer — 21.10, 2010 @ 21:04

  9. @Waldbaer: Doch, natürlich ist das möglich. Man könnte über TOR gehen, zumindest, sofern der Blogbetreiber die TOR-Exit-Nodes nicht gesperrt hat. Und dann natürlich eine offensichtlich falsche Mailadresse oder die eines anonymen Maildienstes angeben (gibt’s den MIX eigentlich noch?).

    Ich bin sogar in meinem Blog positiv überrascht, wie selten TOR-Exit-Nodes von Spammern verwendet werden. Kann man also zulassen, ohne von Spam überschwemmt zu werden.

    Gruß, Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 22.10, 2010 @ 12:13

  10. @VonFernSeher: es mag Ihnen nicht eingängig sein, es geht aber nicht um Anschein, sondern um den sehr konkreten Widerspruch der Publikation zu den Datenschutzaussagen auf den Seiten von SN und damit um Glaubwürdigkeit und ggf. Angreifbarkeit. Wenn Sie das unbedingt in den falschen Hals bekommen und fehlinterpretieren wollen, ist das einzig Ihr persönliches Problem.

    Comment by M. Boettcher — 22.10, 2010 @ 16:11

  11. @M. Boettcher #10
    Der Anschein bezog sich nicht auf den Datenschutz, sondern auf den Artikel. Der Unterschied liegt doch genau dort. Vielleicht hätte eine verklausulierte Formulierung an der rechtlichen Angreifbarkeit etwas geändert, aber doch nicht an der Glaubwürdigkeit.

    Comment by VonFernSeher — 22.10, 2010 @ 17:24

  12. Niggemeier hat Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verletzt. Was ich nicht verstehe: Neven DuMont hat mehr als ausreichend finanzielle Mittel. Warum reißt er Niggemeier nicht mittels Anwalt den Arsch auf?

    Comment by Anti — 25.10, 2010 @ 10:03

  13. @12 Weil Neven DuMont Niggermeier offenbar mag und sein „Express“ doch tagtäglich auch nichts anderes macht, als Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

    Comment by RA Andreas Schwartmann — 25.10, 2010 @ 13:52

  14. Anonymität ist das eine — auch ich poste hier quasi anonym, wenngleich leicht identifizierbar. (Ich möchte einfach von potentiellen Kunden im Internet aufgefunden werden, ohne daß diese sich erst durch sämtliche meiner Internetaktivitäten wühlen müssen.) Wenn man zur Wahrung der Anonymität 1 Pseudonym verwendet, muß das imho auf jeden Fall geschützt werden. Wenn allerdings hunderte von Alter Egos verwendet werden, um die eigene Person vermeintlich von anderen in Szene zu setzen sowie die eigene Meinung als die vieler darzustellen, so ist das ein Mißbrauch der Anonymität.

    Wir haben sicher alle in unseren Blogs mal derartige Störer und wissen genau um wen es sich handelt, ohne es wirklich beweisen zu können. Hierbei handelt es sich allerdings in aller Regel um Nicht-Öffentliche Personen. Diese zu enttarnen bedeutet einen Vertrauensverlust aller zu riskieren.

    Wenn aber eine Öffentliche Person derartig massiv — 110 unterschiedliche Pseudonyme innerhalb eines Zeitraumes von vielen Monaten — stört, dann würde ich es dem von KND so fleißig propagierten „investigativen Journalismus“ zuschreiben, das öffentlich zu machen.

    Comment by kluelz — 25.10, 2010 @ 19:00

  15. Herr Stadler,

    Auch hier gibt´s noch keine begründete Meinung:

    Das Recht auf Gegenschlag ist ein jur. Aspekt, aber zugleich auch mit Blick aufs Übermaß- und Schikaneverbot (sog. Verhältnismäßigkeit der Mittel) eher wohl utima ratio.

    Vermutlich müßte im Fall der Fälle gerichtlich gepüft werden, ob´s Niggemeiner´sche Vorwarnungen an KdM gab oder nicht und obs nur´n N´s Verdacht war oder´n Hartfakt …

    Bonngruß

    Altenheimer

    Comment by altenheimer — 25.10, 2010 @ 19:02

  16. Guten Tag!

    Ich hatte den Fall auch schon – vor einem Jahr.
    Die Dame legte Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten ein – dem ich noch in der Sache antworten muss.
    http://heddesheimblog.de/2009/09/15/kommen-sie-aus-der-deckung-frau-kemmet/

    Auf meinen journalistischen Blogs ist die Verwendung von Pseudonymen erlaubt, aber Lobbyismus jeglicher Art verboten.

    Die Dame hat damit gegen die Regeln verstoßen. In Sachen Persönlichkeitsrecht denke ich, es handelt sich um eine Abwägung. Als Nicht-Jurist definiere ich das so: Private Meinungsäußerungen werden geschützt und ich habe noch nicht einmal daran gedacht, die Daten eines privaten Kommentators zu veröffentlichen und werde das auch nicht tun.
    Aus Überzeugung und aus meinem laienhaften Rechtsverständnis heraus.

    Sofern aber jemand aus wirtschaftlichen oder politischen Interessen heraus sich unter Pseudonym äußert, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen, halte ich das für eine Grenzverletzung und sehe es als journalistische Pflicht an, die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis zu setzen.

    Im Fall von Neven Dumont handelt es sich um eine herausragende Persönlichkeit, nicht irgendeine Privatperson, der Medienbranche.

    Es ist reichlich unerheblich, ob er selbst oder jemand über seinen Computer diese Kommentare verfasst hat.

    Klar ist, dass die Veröffentlichung nicht schön ist und in einem Grenzbereich stattfindet. Tatsächlich hätte ich auch im Bewusstsein, ein Ordnungsgeld zu kassieren, im Fall der BdS-Frau wieder so gehandelt, weil sie sich unredlich verhalten hat und ich das öffentliche Interesse höher bewerte, als eventuelle Persönlichkeitsrechte.

    Darüber hinaus habe ich keine „persönlichen Informationen“ verbreitet, sondern die Veröffentlichung ausschließlich an ihre Funktion als BdS-Vorstand und als Geschäftsfrau geknüpft. Aus meiner Sicht ein einwandfreier Vorgang.

    Ein anderer Aspekt ist ebenfalls wichtig: Stört man das Vertrauensverhältnis bei anderen durch eien solche Aktion? Das kann eine mögliche Folge sein und muss bedacht werden.

    Beste Grüße
    Hardy Prothmann

    Comment by Hardy Prothmann — 25.10, 2010 @ 19:26

  17. Eine Frage an die Rechtsgelehrten:

    Warum hat man ein Gegenschlagsrecht, wenn man jederzeit den Schlag hätte abwehren können?

    Comment by VonFernSeher — 26.10, 2010 @ 05:10

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