Papier ist immer noch geduldig
Vor einigen Tagen habe ich erstmals eine Klage der Kanzlei Waldorf Frommer in einer Filesharing-Sache auf den Tisch bekommen. Es scheint also was dran zu sein an den Spekulationen, dass die Kanzlei Waldorf vermehrt Klagen erhebt und hierbei zunächst mit den Altfällen, in denen Verjährung droht, beginnt.
Als Gerichtsort hat man sich – den Segnungen des fliegenden Gerichtsstands sei Dank – München ausgesucht, was nicht nur Kanzleisitz der prozessführenden Anwaltskanzlei ist, sondern sich bislang für Filesharing-Abmahner als durchaus gutes Pflaster erwiesen hat.
Die Klageschrift ist stolze 33 Seiten lang und besteht erwartungsgemäß vorwiegend aus Textbausteinen. Papier ist eben immer noch geduldig.
Der eingeklagte Fall stammt noch aus dem Jahre 2007 und wurde kurz vor Jahresende 2010 mit einem Mahnbescheid anhängig gemacht, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgte über ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln.
Speziell im Jahre 2007 sind der Staatsanwaltschaft Köln bei der Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP-Adresse allerdings häufig Fehler aufgefallen, was in einem Beschluss des Landgerichts Köln anschaulich geschildert wird. Mal sehen, ob das Amtsgericht München diesen Einwand, der im konkreten Fall auch zeitlich und örtlich passt, ignorieren kann.