Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.6.11

Heute beim BGH: Das Kölner Landrecht

Wer Unterlassungsanprüche gegen eine unliebsame aber von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckte Berichterstattung durchsetzen möchte, für den ist bekanntlich das Landgericht Hamburg die erste Wahl. Dicht gefolgt von Köln, denn das dortige Landgericht fällt ebenfalls regelmäßig durch eine eher meinungsfeindliche Rechtsprechung auf. Das klappt in Köln in letzter Zeit nicht mehr so gut, weil das Oberlandesgericht korrigierend eingreift.

Der BGH hatte heute (Urteil vom 21. Juni 2011, Az.: VI ZR 262/09) über eine Klage der früheren Tagesschau-Moderatorin Eva Hermann zu befinden, die gegen eine aus ihrer Sicht persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung vor das Landgericht Köln zog und dort, wie auch vor dem OLG, im Wesentlichen Recht bekam. In der Sache ging es um die Darstellung der Aussagen Hermanns im Rahmen einer Pressekonferenz, auf der sie die Familienpolitik der Nazis gelobt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen. In der Pressemitteilung des BGH werden zunächst die Originalaussagen der Moderatorin und die Aussagen aus dem Artikel des Hamburger Abendblatts gegenüber gestellt.

In relativ trockener Art und Weise zieht der BGH anschließend folgende Schlussfolgerung:

Die Beklagte hat die Äußerung der Klägerin aber weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.

Es ist eigentlich bitter, dass man in einem solchen Fall bis zum BGH muss, weil sich das in der Regel wirklich nur große Verlage leisten können.

posted by Stadler at 17:25  

Ein Kommentar

  1. Na ja, an Ihrer Darstellung stimmt leider so gut wie nichts. Erstens hat Eva Herman nicht die Familienpolitik der Nazis gelobt. Sie hat sich stattdessen immer vehement dagegen ausgesprochen. Nachzulesen z. B. hier:
    http://knol.google.com/k/peter-mersch/eva-herman-der-bgh-und-die-deutsche/6u2bxygsjec7/147

    Zweitens ist das Urteil ein Fehlurteil. Nachzulesen im obigen Artikel oder im Blog Ihres Kollegen Oliver Garcia:
    http://blog.delegibus.com/2011/06/23/eva-herman-entscheidung-eine-zeitbombe-fur-das-presserecht/

    LG Lena

    Comment by Lena Waider — 28.08, 2011 @ 02:23

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