Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.6.11

Papier ist immer noch geduldig

Vor einigen Tagen habe ich erstmals eine Klage der Kanzlei Waldorf Frommer in einer Filesharing-Sache auf den Tisch bekommen. Es scheint also was dran zu sein an den Spekulationen, dass die Kanzlei Waldorf vermehrt Klagen erhebt und hierbei zunächst mit den Altfällen, in denen Verjährung droht, beginnt.

Als Gerichtsort hat man sich – den Segnungen des fliegenden Gerichtsstands sei Dank – München ausgesucht, was nicht nur Kanzleisitz der prozessführenden Anwaltskanzlei ist, sondern sich bislang für Filesharing-Abmahner als durchaus gutes Pflaster erwiesen hat.

Die Klageschrift ist stolze 33 Seiten lang und besteht erwartungsgemäß vorwiegend aus Textbausteinen. Papier ist eben immer noch geduldig.

Der eingeklagte Fall stammt noch aus dem Jahre 2007 und wurde kurz vor Jahresende 2010 mit einem Mahnbescheid anhängig gemacht, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgte über ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Speziell im Jahre 2007 sind der Staatsanwaltschaft Köln bei der Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP-Adresse allerdings häufig Fehler aufgefallen, was in einem Beschluss des Landgerichts Köln anschaulich geschildert wird. Mal sehen, ob das Amtsgericht München diesen Einwand, der im konkreten Fall auch zeitlich und örtlich passt, ignorieren kann.

posted by Stadler at 13:26  

6 Comments

  1. OB das AG München den Einwand ignorieren kann oder besser: WIE? Irgendein Weg zum Anscheinsbeweis findet sich immer….

    Comment by Claudio Fuchs — 22.06, 2011 @ 13:38

  2. Über aktuelle Sachstandsnachrichten – im Rahmen des Möglichen – würde ich mich sehr freuen (und bin damit wahrscheinlich nicht alleine).

    Beste Grüße aus Heidelberg von
    Sebastian Dosch

    Comment by RA Sebastian Dosch — 22.06, 2011 @ 15:23

  3. Bei unserer Mandantschaft hat Herr Rechtsanwalt J.W. persönlich angerufen (!), um subtil darauf hinzuweisen, dass es ein Fehler sei, nicht zu bezahlen, es könne ansonsten wesentlich teurer und unangenehmer werden.

    Ein Akt der Verzweiflung?

    Vertreten wird die Tiberius Film GmbH. Der angebliche Verstoß stammt aus 6/10, das Werk heißt Daybreakers (Film).

    Comment by Schindler — 22.06, 2011 @ 15:23

  4. @ RA Sebastian Dosch

    Ich gehe mal jetzt langsam vom Ende der Aktion aus. Erstaunlich ist, dass viele bekannte Kanzleien keine Klageschriften erhalten haben. Ich zähle nun insgesamt acht Klagen (worin wiederum RA Stadlers Klage enthalten ist).

    Die Ermittlungseinwände des RA Stadler sollen dadurch umgangen werden, dass Mehrfachabmahnungen von zwei, drei Unterschiedlichen Werken über einen Zeitraum von bis zu einer Woche verbreitet von unterschiedlichen IP-Adressen, die jeweils einem Internetanschlussinhaber zugeordnet wurden vor Gericht thematisiert werden.

    Einzelabgemahnte eines Werkes scheinen raus, oder sind mir persönlich nicht bekannt.

    Es scheint sich jeweils ein klassischer Rechtsfragenrechtsstreit abzuzeichnen, in dem die 50 zusätzlichen Junganwälte … na vielleicht ist ja ein Talent darunter. Natürlich „darf“ jeder die Korrektheit der Ermittlung bestreiten wie er gerade will. Es sollte jedoch sorgsam geprüft werden, ob man das wirklich will. :-)

    Nach meiner Kentniss wurde die erste Klageerwiederung in der 23ten Woche fristgerecht verschickt. Es kann also nicht mehr allzu lange dauern, bis die ersten richterlichen Meinungen eintreffen. Es sei denn man möchte der „Negele-Gepflogenheit“ entkommen das die Hinweisbeschlüsse sofort veröffentlicht werden und gibt keine mehr ab.

    Nach meiner Kentniss ist zudem zu erwarten, dass (endlich mal) ganz neue Formen von Entscheiden am Horizont dämmern. So haben wir eine uA eine sehr schöne Vermieter-Konstellation, die ja schon jeher auf ein bahnbrechendes Urteil harrt.

    Comment by Shual — 22.06, 2011 @ 18:08

  5. @Shual:
    Gegenstand der Klage sind zwei Hörbücher und es kann durchaus sein, dass man genau damit dem Einwand einer fehlerhaften Ermittlung entgegentreten will.

    Der Mandant war bisher übrigens nicht anwaltlich vertreten und hatte selbst eine UA abgegeben.

    Comment by Stadler — 22.06, 2011 @ 22:54

  6. Gegenstand der Klage sind zwei Hörbücher

    Hörbucher? 2007? Aha, der Lobbyverband Boersenverein e.V. also…

    dass man genau damit dem Einwand einer fehlerhaften Ermittlung entgegentreten will.

    In dem Fall auch nicht verkehrt! Besonders der Zeitraum (also 2007) ist perfekt. Der Beklagte kann…äh…könnte ALLES behaupten – NULL Chance für die Kläger, daß das irgendwer prüfen könnte! Der Kläger hingegen muss schon beweisen können, was er da behauptet – wenn man das clever anstellt! Zudem noch zahlreiche weitere Argumente ins Feld gebracht werden könnten(*)
    „Witzig“ fänd ich, wenn man nebenbei auch ‚mal testen würde, was der Herr RA Frommer (Kanzlei Waldorf) als Mitlgied des Arbeitskreises „Antipiraterie“ des Boersenverein e.V. wohl dazu sagen würde, wenn man ihn mit dem Gutachten des Fraunhofer Institutes konfrontieren würde (übrigens seinerzeit beauftragt vom Boersenverein e.V. und dem BVMI e.V.)… In diesem sind nämlich sämtliche „Argumente“ der Abmahner ziemloch deutlich als Mumpitz entlarvt.

    (*) @Thomas Stadler:
    Ich schreibe dir diesbzgl. ’ne email, wenn du nichts dagegen hast. Hatte ich ja aber sowieso die ganze Zeit vor (bin schließlich noch ’ne Antwort schuldig!).

    In diesem Sinne, Baxter
    __________________________
    P.S.: Bitte auch an die Kosten im Innenverhältnis denken! D.h. daß ich mir z.B. in jedem Fall auch die Anwaltrechnung (nebst Nachweis, daß die Kosten auch bezahlt wurden) die der „Rechteinhaber“ 2007 bezahlen musste, zeigen lassen würde! Immerhin verlangen die ja in der Regel auch Zinsen und gaben/geben vor nach RVG angerechnet zu haben (Faktor 1,3), richtig!? Also Nachweis vom Anwalt UND vom sog. IT-Dienstleistungsunternehmen für deren „Dienstleistung“ (welches m.E. in Wahrheizt nämlich nicht vom „Rechteinhaber“ bezahlt wird, sondern vom Verband!)… Spätestens dann ist m.M.n. Schicht im Schacht und die Finanzbehörde ist erst ‚mal dran mit Kartontragen…!

    Comment by Baxter — 23.06, 2011 @ 02:54

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