In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.
In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.
Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.
posted by Stadler at 10:00
Kommentare deaktiviert für Tod im Netz
In der Süddeutschen wird heute die Frage erörtert, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passiert, wenn der Inhaber des Accounts verstirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. „Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?“ lautet eine der Fragen, die der Autor Johan Schloemann in seinem Artikel aufwirft.
In diesem Zusammenhang stellen sich auch – man hatte es befürchtet – rechtliche Fragen. Was können die Angehörigen/Erben vom Betreiber der Plattform verlangen? Die Löschung des Profils und die Aushändigung der Zugangsdaten? Facebook lässt das Profil eines Verstorbenen offenbar aktiv und verweigert den Angehörigen die Herausgabe der Zugangsdaten, was unlängst laut des SZ-Artikels von der kanadischen Datenschutzbehörde gerügt worden ist.
Die Nutzungsbedingungen von Social Networks werden zu diesen Fragen wohl früher oder später Regelungen treffen. Vielleicht findet man in Zukunft auch in Testamenten Regelungen zum virtuellen Nachlass des Verstorbenen.
posted by Stadler at 09:00
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Im Beck Blog berichtet Prof. Henning Ernst Müller in einem sehr interessanten Beitrag über Fehler der Kriminalitätsstatistik 2008 und ihren Einfluss auf die politische Diskussion.
Unabhängig von den Aspekten die Müller beleuchtet, sollte man sich immer den grundlegenden Schwächen und Unzulänglichkeiten der deutschen Kriminalitätsstatistik bewusst sein.
Die Erhebung heißt aus gutem Grund „Polizeiliche Kriminalstatisitk“. Erfasst werden nämlich nur Verdachtsfälle, die bei der Polizei eingehen, unabhängig davon, ob sich hieraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entwickelt, ob es zur Anklage oder gar zu einer Verurteilung kommt. Auch Verfahren die eingestellt werden und sogar solche die später vor Gericht mit einem Freispruch enden, verbleiben in der Statistik.
Das war zum Beispiel auch der Grund dafür, dass diejenigen, die das Zugangserschwerungsgesetz durchsetzen wollten, in der Diskussion immer einen sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie behaupten konnten. Denn Ende 2007 fand die sog. Operation Himmel statt, die angeblich 12.000 Verdachtsfälle zu Tage gefördert hatte, die auch Eingang in die Statisitk gefunden haben. Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Operation Himmel, war freilich kar, dass die Staatsanwaltschaften die Mehrzahl der Verfahren mangels Tatverdacht einstellen mussten und allenfalls eine Hand voll Fälle übrig geblieben ist, die weiter verfolgt worden sind. Man hatte es nicht mit 12.000, sondern wohl nur mit einer zweistelligen Zahl von Straftaten zu tun. Das wussten natürlich auch BKA und Bundesregierung. Gleichwohl hat man sich – wider besseren Wissen – auf das überholte Zahlenmaterial berufen, um die Netzsperren durchzusetzen.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die deutsche Kriminalitätsstatisitk nur über einen sehr begrenzten Erkenntniswert verfügt und stets kritisch und mit Vorsicht zu betrachten ist. Das scheinen auch viele Journalisten nicht erkannt zu haben oder immer wieder aus den Augen zu verlieren.
posted by Stadler at 11:50
Kommentare deaktiviert für Fehlerhafte Kriminalstatistik und ihr Einfluss auf die öffentliche Diskussion
Im Beck Blog berichtet Prof. Henning Ernst Müller in einem sehr interessanten Beitrag über Fehler der Kriminalitätsstatistik 2008 und ihren Einfluss auf die politische Diskussion.
Unabhängig von den Aspekten die Müller beleuchtet, sollte man sich immer den grundlegenden Schwächen und Unzulänglichkeiten der deutschen Kriminalitätsstatistik bewusst sein.
Die Erhebung heißt aus gutem Grund „Polizeiliche Kriminalstatisitk“. Erfasst werden nämlich nur Verdachtsfälle, die bei der Polizei eingehen, unabhängig davon, ob sich hieraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entwickelt, ob es zur Anklage oder gar zu einer Verurteilung kommt. Auch Verfahren die eingestellt werden und sogar solche die später vor Gericht mit einem Freispruch enden, verbleiben in der Statistik.
Das war zum Beispiel auch der Grund dafür, dass diejenigen, die das Zugangserschwerungsgesetz durchsetzen wollten, in der Diskussion immer einen sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie behaupten konnten. Denn Ende 2007 fand die sog. Operation Himmel statt, die angeblich 12.000 Verdachtsfälle zu Tage gefördert hatte, die auch Eingang in die Statisitk gefunden haben. Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Operation Himmel, war freilich kar, dass die Staatsanwaltschaften die Mehrzahl der Verfahren mangels Tatverdacht einstellen mussten und allenfalls eine Hand voll Fälle übrig geblieben ist, die weiter verfolgt worden sind. Man hatte es nicht mit 12.000, sondern wohl nur mit einer zweistelligen Zahl von Straftaten zu tun. Das wussten natürlich auch BKA und Bundesregierung. Gleichwohl hat man sich – wider besseren Wissen – auf das überholte Zahlenmaterial berufen, um die Netzsperren durchzusetzen.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die deutsche Kriminalitätsstatisitk nur über einen sehr begrenzten Erkenntniswert verfügt und stets kritisch und mit Vorsicht zu betrachten ist. Das scheinen auch viele Journalisten nicht erkannt zu haben oder immer wieder aus den Augen zu verlieren.
posted by Stadler at 10:50
Wikileaks hat eine Liste von Domains und URL’s veröffentlicht, die von der Suchmaschine Lycos blockiert werden und dadurch in den Suchergebnissen nicht mehr erscheinen. Darunter findet man auch Inhalte von FAZ, Heise und Stiftung Warentest!
Das lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die zentrale Rolle der Suchmaschinen für das Auffinden von Inhalten im Web und zeigt, welche Macht die Suchmaschinenbetreiber haben. Denn was über Suchmaschinen nicht gefunden werden kann, ist praktisch nicht existent im Netz.
Deshalb muss auch diese Diskussion geführt werden, wenn man über die Sperrung, Blockade oder Filterung von Inhalten spricht, die aus verschiedenen Gründen von unterschiedlichsten Interessengruppen als unerwünscht betrachtet werden. Die Unterdrückung von Informationen ist per se bedenklich und die Liste von Lycos zeigt, was auch gegen staatliche Sperrlisten ins Feld zu führen sein wird. Es finden sich dort leider immer auch – und zwar nicht nur in einem vernachlässigenswürdigen Umfang – legale und nützliche Inhalte. Derartige Blockaden beeinträchtigen daher immer auch das Recht des Bürgers sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
posted by Stadler at 17:00
Kommentare deaktiviert für Informationsunterdrückung durch Suchmaschinen
Wikileaks hat eine Liste von Domains und URL’s veröffentlicht, die von der Suchmaschine Lycos blockiert werden und dadurch in den Suchergebnissen nicht mehr erscheinen. Darunter findet man auch Inhalte von FAZ, Heise und Stiftung Warentest!
Das lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die zentrale Rolle der Suchmaschinen für das Auffinden von Inhalten im Web und zeigt, welche Macht die Suchmaschinenbetreiber haben. Denn was über Suchmaschinen nicht gefunden werden kann, ist praktisch nicht existent im Netz.
Deshalb muss auch diese Diskussion geführt werden, wenn man über die Sperrung, Blockade oder Filterung von Inhalten spricht, die aus verschiedenen Gründen von unterschiedlichsten Interessengruppen als unerwünscht betrachtet werden. Die Unterdrückung von Informationen ist per se bedenklich und die Liste von Lycos zeigt, was auch gegen staatliche Sperrlisten ins Feld zu führen sein wird. Es finden sich dort leider immer auch – und zwar nicht nur in einem vernachlässigenswürdigen Umfang – legale und nützliche Inhalte. Derartige Blockaden beeinträchtigen daher immer auch das Recht des Bürgers sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
posted by Stadler at 16:00
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„Wen wählen?“, eine neue Plattform zur Bundestagswahl geht u.a. der Frage nach, welche Parteien das Internet stärker regulieren wollen. Sehr interessant sind auch die z.T. veröffentlichten Begründungen der Bundestagskandidaten.
Ich frage mich gelegentlich, ob manche wirklich glauben, dass das bereits jetzt stärker als die reale Welt regulierte Internet einen rechtsfreien Raum darstellt. Da klafft – Unwissenheit hin oder her – eine erhebliche Lücke zwischen Vorstellung und Realität. Und derartige Fehlvorstellungen fördern eine vernünftige Gesetzgebung sicherlich nicht.
posted by Stadler at 15:00
Kommentare deaktiviert für Welche Parteien wollen das Internet stärker regulieren?
„Wen wählen?“, eine neue Plattform zur Bundestagswahl geht u.a. der Frage nach, welche Parteien das Internet stärker regulieren wollen. Sehr interessant sind auch die z.T. veröffentlichten Begründungen der Bundestagskandidaten.
Ich frage mich gelegentlich, ob manche wirklich glauben, dass das bereits jetzt stärker als die reale Welt regulierte Internet einen rechtsfreien Raum darstellt. Da klafft – Unwissenheit hin oder her – eine erhebliche Lücke zwischen Vorstellung und Realität. Und derartige Fehlvorstellungen fördern eine vernünftige Gesetzgebung sicherlich nicht.
posted by Stadler at 14:00
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Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07) kann das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Konkurrenten zwar eine unlautere Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG darstellen. Die bloße Beobachtung eines Mitbewerbers von einer öffentlichen Straße aus, erfüllt diese Voraussetzungen aber noch nicht.
Im konkreten Fall hatte die Beklagte das Betriebsgelände der Klägerin durch einen Mitarbeiter von einem auf öffentlicher Straße stehenden PKW aus beobachten lassen. Der Mitarbeiter der Beklagten hatte sich dabei Notizen über An- und Abfahrten von Fahrzeugen und damit verbundene Tätigkeiten auf dem Gelände gemacht. Das OLG Celle sah darin, im Gegensatz zum BGH, einen Wettbewerbsverstoß.
posted by Stadler at 09:48
Kommentare deaktiviert für BGH: Betriebsbeobachtung
Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07) kann das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Konkurrenten zwar eine unlautere Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG darstellen. Die bloße Beobachtung eines Mitbewerbers von einer öffentlichen Straße aus, erfüllt diese Voraussetzungen aber noch nicht.
Im konkreten Fall hatte die Beklagte das Betriebsgelände der Klägerin durch einen Mitarbeiter von einem auf öffentlicher Straße stehenden PKW aus beobachten lassen. Der Mitarbeiter der Beklagten hatte sich dabei Notizen über An- und Abfahrten von Fahrzeugen und damit verbundene Tätigkeiten auf dem Gelände gemacht. Das OLG Celle sah darin, im Gegensatz zum BGH, einen Wettbewerbsverstoß.
posted by Stadler at 08:48
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