Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.9.09

Ein lautes Yeah schallt durch einen müden Wahlkampf

Was man einst eine Spontanversammlung nannte, heißt jetzt Flashmob und das Thema hat es heute sogar auf die Titelseite der Süddeutschen (Print) geschafft.

Die Entwicklung ist erstaunlich, weil immer mehr Menschen die virtuelle Welt verlassen und sich in diesen Wahlkampf einmischen. Und wenn man sich die inhaltliche Leere des Fernsehwahlkampfs so anschaut, dann ist es höchste Zeit mit ein paar lauten Yeahs der Leblosigkeit einer Angela Merkel etwas Dynamik entgegenzusetzen. Besonders eindrucksvoll wurde das letzte Woche in Hamburg umgesetzt.

Dass das politische Establisment diesen demokratischen Akt der Meinungskundgabe als Störung von Wahlkampfveranstaltungen betrachtet, ist so naheliegend, wie es falsch ist. Es muss manche beunruhigen, dass sich Menschen bewegen, die man bislang für unpolitisch gehalten hat und die mit einem einzigen „Yeah“ mehr transportieren als eine ganze Wahlkampfrede von Merkel und Steinmeier zusammen.

posted by Stadler at 08:00  

23.9.09

Ein lautes Yeah schallt durch einen müden Wahlkampf

Was man einst eine Spontanversammlung nannte, heißt jetzt Flashmob und das Thema hat es heute sogar auf die Titelseite der Süddeutschen (Print) geschafft.

Die Entwicklung ist erstaunlich, weil immer mehr Menschen die virtuelle Welt verlassen und sich in diesen Wahlkampf einmischen. Und wenn man sich die inhaltliche Leere des Fernsehwahlkampfs so anschaut, dann ist es höchste Zeit mit ein paar lauten Yeahs der Leblosigkeit einer Angela Merkel etwas Dynamik entgegenzusetzen. Besonders eindrucksvoll wurde das letzte Woche in Hamburg umgesetzt.

Dass das politische Establisment diesen demokratischen Akt der Meinungskundgabe als Störung von Wahlkampfveranstaltungen betrachtet, ist so naheliegend, wie es falsch ist. Es muss manche beunruhigen, dass sich Menschen bewegen, die man bislang für unpolitisch gehalten hat und die mit einem einzigen „Yeah“ mehr transportieren als eine ganze Wahlkampfrede von Merkel und Steinmeier zusammen.

posted by Stadler at 07:00  

22.9.09

Eminem verklagt Apple

Der Musikverlag des Rappers Eminem hat Apple vor einem US-Gericht verklagt, wegen angeblich urheberrechtswidriger Nutzung von Tracks des Rappers im ITunes Store. Apple beruft sich darauf, die Rechte von der Plattenfirma Eminems erworben zu haben, während der Musikverlag des Hip Hop Künstlers behauptet, die Plattenfirma sei nicht befugt gewesen, Rechte für eine Onlinenutzung über ITunes einzuräumen. Es ist durchaus ungewöhnlich, dass dieser Streit vor Gericht ausgetragen wird.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 20:45  

22.9.09

Eminem verklagt Apple

Der Musikverlag des Rappers Eminem hat Apple vor einem US-Gericht verklagt, wegen angeblich urheberrechtswidriger Nutzung von Tracks des Rappers im ITunes Store. Apple beruft sich darauf, die Rechte von der Plattenfirma Eminems erworben zu haben, während der Musikverlag des Hip Hop Künstlers behauptet, die Plattenfirma sei nicht befugt gewesen, Rechte für eine Onlinenutzung über ITunes einzuräumen. Es ist durchaus ungewöhnlich, dass dieser Streit vor Gericht ausgetragen wird.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 19:45  

22.9.09

BGH kippt meinungsfeindliche Rechtsprechung der Hamburger Gerichte

Der BGH hat, wie schon häufiger, bei kritischen, z.T. auch spekualtiven Äußerungen den Umfang des von der Meinungsfreiheit gedeckten Werturteils weit gezogen. Er lässt einzelne Elemente tatsächlicher Behauptungen zu, wenn sich eine Äußerung in ihrem Gesamtkontext als wertend einstufen lässt, wobei der BGH im konkreten Fall besonders betont, dass die Äußerung zu einem Sachthema von erheblichem öffentlichen Interesse erfolgt ist und nicht die Herabsetzung der Person des Klägers im Vordergrund gestanden hat.

Die Aussage: „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (als Vorsitzender des Vorstands) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ wurde vom Landgericht Hamburg und auch vom Oberlandesgericht noch als unzulässige Tatsachenbehauptung beanstandet. Diese Urteile hat der BGH aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Speziell die hanseatischen Gerichte fallen immer wieder durch eine Rechtsprechung auf, die nicht unbedingt als meinungsfreundlich gelten kann, weshalb gerade bei vermeintlichen Ehrverletzungen der Gang nach Hamburg mittlerweile üblich ist. Bleibt zu hoffen, dass sich speziell das Landgericht Hamburg in diesem Kontext in Zukunft stärker der Bedeutung von Art. 5 GG bewusst wird.
Urteil des BGH vom 22. September 2009 (Az.: VI ZR 19/08)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 191/2009

posted by Stadler at 16:55  

22.9.09

BGH kippt meinungsfeindliche Rechtsprechung der Hamburger Gerichte

Der BGH hat, wie schon häufiger, bei kritischen, z.T. auch spekualtiven Äußerungen den Umfang des von der Meinungsfreiheit gedeckten Werturteils weit gezogen. Er lässt einzelne Elemente tatsächlicher Behauptungen zu, wenn sich eine Äußerung in ihrem Gesamtkontext als wertend einstufen lässt, wobei der BGH im konkreten Fall besonders betont, dass die Äußerung zu einem Sachthema von erheblichem öffentlichen Interesse erfolgt ist und nicht die Herabsetzung der Person des Klägers im Vordergrund gestanden hat.

Die Aussage: „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (als Vorsitzender des Vorstands) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ wurde vom Landgericht Hamburg und auch vom Oberlandesgericht noch als unzulässige Tatsachenbehauptung beanstandet. Diese Urteile hat der BGH aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Speziell die hanseatischen Gerichte fallen immer wieder durch eine Rechtsprechung auf, die nicht unbedingt als meinungsfreundlich gelten kann, weshalb gerade bei vermeintlichen Ehrverletzungen der Gang nach Hamburg mittlerweile üblich ist. Bleibt zu hoffen, dass sich speziell das Landgericht Hamburg in diesem Kontext in Zukunft stärker der Bedeutung von Art. 5 GG bewusst wird.
Urteil des BGH vom 22. September 2009 (Az.: VI ZR 19/08)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 191/2009

posted by Stadler at 15:55  

22.9.09

Markenverletzung durch Google AdWords: Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google AdWords Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte euroapweit. Der BGH hatte – wie Gerichte aus anderen Mitgliedsstaaten auch – diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

In drei anderen Vorlageverfahren des französischen Cour de Cassation, die zusammengefasst worden sind, hat der EuGH die Frage zu klären, ob Google (France) die Rechte der Markeninhaber als Anbieter der AdWords-Werbung verletzt. Hierzu liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.09.09 (Rechtssachen: C?236/08, C?237/08 und C?238/08) vor, der eine Markenrechtsverletzung durch Google (u.a. wegen fehlender Verwechslungsgefahr) und auch eine Mitwirkung an einer Markenverletzung Dritter (insbesondere des Werbenden) verneint.

Der EuGH ist bei seiner nun zu treffenden Entscheidung zwar nicht an die Schlussanträge gebunden, folgt ihnen dennoch in aller Regel.

posted by Stadler at 13:30  

22.9.09

Markenverletzung durch Google AdWords: Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google AdWords Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte euroapweit. Der BGH hatte – wie Gerichte aus anderen Mitgliedsstaaten auch – diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

In drei anderen Vorlageverfahren des französischen Cour de Cassation, die zusammengefasst worden sind, hat der EuGH die Frage zu klären, ob Google (France) die Rechte der Markeninhaber als Anbieter der AdWords-Werbung verletzt. Hierzu liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.09.09 (Rechtssachen: C?236/08, C?237/08 und C?238/08) vor, der eine Markenrechtsverletzung durch Google (u.a. wegen fehlender Verwechslungsgefahr) und auch eine Mitwirkung an einer Markenverletzung Dritter (insbesondere des Werbenden) verneint.

Der EuGH ist bei seiner nun zu treffenden Entscheidung zwar nicht an die Schlussanträge gebunden, folgt ihnen dennoch in aller Regel.

posted by Stadler at 12:30  

22.9.09

Juli Zeh und Slut: corpus delicti

Die Schriftstellerin Juli Zeh (Jahrgang 1974) positioniert sich politisch und unterscheidet sich damit von vielen Autoren ihrer Generation. Vor wenigen Wochen hat sie zusammen mit Ilija Trojanow das von ihr selbst als politische Kampfschrift bezeichnete Werk „Angriff auf die Freiheit“ veröffentlicht, in dem sie leidenschaftlich, polemisch und pointiert die fortschreitende Demontage der Freiheitsrechte durch den Staat anprangert.

Ihr im Frühjahr erschienenes literarisches Werk „Corpus Delicti„, das eine Gesundheitsdiktatur skizziert, in der ein wohlmeinender und vermeintlich vernünftiger und unfehlbarer Staat alles Ungesunde verbietet und das Individuum zu diesem Zwecke lückenlos überwacht. Das Werk, das als eine Art Fortsetzung von Huxleys „Brave New World“ verstanden werden kann, ist von der Autorin zusammen mit der Rockband Slut vertont worden. Diese „Schallnovelle“ ist soeben auf CD erschienen. Juli Zeh spricht in diesem Hörspiel die Stimme der Protagonistin Mia Holl selbst, Slut-Sänger Chris Neuburger hat ihrem Bruder Moritz Holl seine Sprechstimme geliehen.

Das Schlüsselkapitel des Romans „Wie die Frage lautet„, mit einem beeindruckenden Plädoyer für Selbstbestimmung und gegen staatliche Bevormundung, gibt es zum nachhören als MP3-Hörprobe beim Verlag. Die dazugehörige Musik von Slut kann man sich in Teilen über die MySpace-Seite der Band anhören.

Es lohnt sich aber in jedem Fall diese Schallnovelle als Gesamtwerk am Stück zu hören, zumal das Intro nicht dem Buch entstammt und speziell auf den Hörer ausgerichtet ist.

Die CD bietet die Möglichkeit eines der wichtigsten Werke der Gegenwartsliteratur noch einmal anders zu erleben, vertont von einer der wirklich guten deutschen Bands. Slut und Juli Zeh bringen ihre Schallnovelle auch gemeinsam auf die Bühne, die Tournee beginnt diese Woche.

posted by Stadler at 12:00  

22.9.09

Juli Zeh und Slut: corpus delicti

Die Schriftstellerin Juli Zeh (Jahrgang 1974) positioniert sich politisch und unterscheidet sich damit von vielen Autoren ihrer Generation. Vor wenigen Wochen hat sie zusammen mit Ilija Trojanow das von ihr selbst als politische Kampfschrift bezeichnete Werk „Angriff auf die Freiheit“ veröffentlicht, in dem sie leidenschaftlich, polemisch und pointiert die fortschreitende Demontage der Freiheitsrechte durch den Staat anprangert.

Ihr im Frühjahr erschienenes literarisches Werk „Corpus Delicti„, das eine Gesundheitsdiktatur skizziert, in der ein wohlmeinender und vermeintlich vernünftiger und unfehlbarer Staat alles Ungesunde verbietet und das Individuum zu diesem Zwecke lückenlos überwacht. Das Werk, das als eine Art Fortsetzung von Huxleys „Brave New World“ verstanden werden kann, ist von der Autorin zusammen mit der Rockband Slut vertont worden. Diese „Schallnovelle“ ist soeben auf CD erschienen. Juli Zeh spricht in diesem Hörspiel die Stimme der Protagonistin Mia Holl selbst, Slut-Sänger Chris Neuburger hat ihrem Bruder Moritz Holl seine Sprechstimme geliehen.

Das Schlüsselkapitel des Romans „Wie die Frage lautet„, mit einem beeindruckenden Plädoyer für Selbstbestimmung und gegen staatliche Bevormundung, gibt es zum nachhören als MP3-Hörprobe beim Verlag. Die dazugehörige Musik von Slut kann man sich in Teilen über die MySpace-Seite der Band anhören.

Es lohnt sich aber in jedem Fall diese Schallnovelle als Gesamtwerk am Stück zu hören, zumal das Intro nicht dem Buch entstammt und speziell auf den Hörer ausgerichtet ist.

Die CD bietet die Möglichkeit eines der wichtigsten Werke der Gegenwartsliteratur noch einmal anders zu erleben, vertont von einer der wirklich guten deutschen Bands. Slut und Juli Zeh bringen ihre Schallnovelle auch gemeinsam auf die Bühne, die Tournee beginnt diese Woche.

posted by Stadler at 11:00  
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