Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.8.09

BGH: Telekom hat Konkurrenten bei Preselection gezielt behindert

Der BGH hatte über die Frage einer wettbewerbswidrigen Behinderung eines Mitbewerbers durch die Deutsche Telekom bei der Voreinstellung (Preselection) eines anderen Verbindungsnetzbetreibers zu entscheiden. Das Urteil vom 05.02.2009 (Az.: I ZR 119/06) ist heute im Volltext veröffentlicht worden.

Ein Kunde der Klägerin wollte den Preselectionvertrag mit ihr zunächst kündigen und im Rahmen eines Haustürgeschäfts zu einem anderen Verbindungsnetzbetreiber (Starcom) wechseln. Der Kunde hat das Haustürgeschäft mit Starcom aber dann widerrufen und den Teilnehmernetzbetreiber (die Telekom) angewiesen, den alten Zustand wiederherszustellen. Das hat die Telekom aber nicht getan, sondern den Kunden auf sich umgestellt, was der Kunde aber eine ganze Zeit lang nicht bemerkte.

Der BGH hat die Telekom wegen wettbewerbswidriger Behinderung der Klägerin (nach dem UWG alter Fassung) verurteilt.

Zu diesem Sachverhalt kann ich anmerken, dass wir vor ca. 5 Jahren eine ganz ähnliche Erfahrung mit der Telekom im Zuge eines Kanzleiumzugs gemacht haben. Nach dem Umzug war die bis dahin geschaltete und ungekündigte Preselection mit Arcor nicht mehr aktiv. Vielmehr waren wir erstaunt, dass nunmehr Rechnungen der Telekom über Verbindungsentgelte kamen, obwohl mit der Telekom kein Vertragsverhältnis bestanden hat. Zumindest im damaligen Zeitpunkt dürfte dies daher Geschäftspolitik der Telekom gewesen sein.

posted by Stadler at 13:45  

6.8.09

BGH: Telekom hat Konkurrenten bei Preselection gezielt behindert

Der BGH hatte über die Frage einer wettbewerbswidrigen Behinderung eines Mitbewerbers durch die Deutsche Telekom bei der Voreinstellung (Preselection) eines anderen Verbindungsnetzbetreibers zu entscheiden. Das Urteil vom 05.02.2009 (Az.: I ZR 119/06) ist heute im Volltext veröffentlicht worden.

Ein Kunde der Klägerin wollte den Preselectionvertrag mit ihr zunächst kündigen und im Rahmen eines Haustürgeschäfts zu einem anderen Verbindungsnetzbetreiber (Starcom) wechseln. Der Kunde hat das Haustürgeschäft mit Starcom aber dann widerrufen und den Teilnehmernetzbetreiber (die Telekom) angewiesen, den alten Zustand wiederherszustellen. Das hat die Telekom aber nicht getan, sondern den Kunden auf sich umgestellt, was der Kunde aber eine ganze Zeit lang nicht bemerkte.

Der BGH hat die Telekom wegen wettbewerbswidriger Behinderung der Klägerin (nach dem UWG alter Fassung) verurteilt.

Zu diesem Sachverhalt kann ich anmerken, dass wir vor ca. 5 Jahren eine ganz ähnliche Erfahrung mit der Telekom im Zuge eines Kanzleiumzugs gemacht haben. Nach dem Umzug war die bis dahin geschaltete und ungekündigte Preselection mit Arcor nicht mehr aktiv. Vielmehr waren wir erstaunt, dass nunmehr Rechnungen der Telekom über Verbindungsentgelte kamen, obwohl mit der Telekom kein Vertragsverhältnis bestanden hat. Zumindest im damaligen Zeitpunkt dürfte dies daher Geschäftspolitik der Telekom gewesen sein.

posted by Stadler at 12:45  

6.8.09

a.i.d.a. geht gerichtlich gegen Eintrag in bay. Verfassungsschutzbericht vor

Darüber, dass das Antifaschistische Informations- und Dokumentationsarchiv (a.i.d.a.) ohne nähere Begründung im aktuellen Verfassungsschutzberichts des Freistaats Bayern als linksextremistisch eingestuft wird, hatte ich bereits vor einiger Zeit berichtet.

Der Verein wehrt sich nunmehr auch vor dem Verwaltungsgericht München gegen diesen Eintrag, wie die Süddeutsche berichet.

Der Verfassungsschutz hat nunmehr laut des Presseberichts als Begründung u.a. auf Verurteilungen des Vereinsvorsitzenden zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 DM, die 19 und 23 Jahre (!) zurückliegen, sowie darauf, dass er im Jahr 1994 an einer Wahlparty der PDS teilgenommen haben soll.

Passen Sie also gut auf, wenn Sie vorhaben sollten, am 27.09.2009 auf eine Wahparty der Linkspartei zu gehen.

posted by Stadler at 12:10  

6.8.09

a.i.d.a. geht gerichtlich gegen Eintrag in bay. Verfassungsschutzbericht vor

Darüber, dass das Antifaschistische Informations- und Dokumentationsarchiv (a.i.d.a.) ohne nähere Begründung im aktuellen Verfassungsschutzberichts des Freistaats Bayern als linksextremistisch eingestuft wird, hatte ich bereits vor einiger Zeit berichtet.

Der Verein wehrt sich nunmehr auch vor dem Verwaltungsgericht München gegen diesen Eintrag, wie die Süddeutsche berichet.

Der Verfassungsschutz hat nunmehr laut des Presseberichts als Begründung u.a. auf Verurteilungen des Vereinsvorsitzenden zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 DM, die 19 und 23 Jahre (!) zurückliegen, sowie darauf, dass er im Jahr 1994 an einer Wahlparty der PDS teilgenommen haben soll.

Passen Sie also gut auf, wenn Sie vorhaben sollten, am 27.09.2009 auf eine Wahparty der Linkspartei zu gehen.

posted by Stadler at 11:10  

5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

posted by Stadler at 22:10  

5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

posted by Stadler at 21:10  

5.8.09

Ute Vogt bedauert Zustimmung der SPD zum Sperrgesetz

Die Landesvorsitzende der SPD Baden-Württembergs Ute Vogt bedauert in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt hat.

Vogt sagte u.a.: „Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind – und inwieweit eben nicht.“

Auf die Frage, warum die Fraktion überhaupt zugestimmt habe antwortete Ute Vogt: „Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.“

Es könnte sein, dass langsam immer mehr Leuten in der SPD dämmert, dass diese Entscheidung sachlich falsch war und die Wahlchancen der Partei zusätzlich verschlechtert hat. Die Netzgemeinde nimmt nämlich gerade der SPD ihren Kurs übel, weil man von dieser Partei einfach mehr erwartet hatte. Dass man damit vermutlich dauerhaft einige hundertausend Wähler vergrault hat – die Netizens vergessen nicht so schnell wie Bildleser – dürfte der Parteispitze nach wie vor aber nicht ganz bewusst sein.

posted by Stadler at 18:12  

5.8.09

Ute Vogt bedauert Zustimmung der SPD zum Sperrgesetz

Die Landesvorsitzende der SPD Baden-Württembergs Ute Vogt bedauert in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt hat.

Vogt sagte u.a.: „Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind – und inwieweit eben nicht.“

Auf die Frage, warum die Fraktion überhaupt zugestimmt habe antwortete Ute Vogt: „Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.“

Es könnte sein, dass langsam immer mehr Leuten in der SPD dämmert, dass diese Entscheidung sachlich falsch war und die Wahlchancen der Partei zusätzlich verschlechtert hat. Die Netzgemeinde nimmt nämlich gerade der SPD ihren Kurs übel, weil man von dieser Partei einfach mehr erwartet hatte. Dass man damit vermutlich dauerhaft einige hundertausend Wähler vergrault hat – die Netizens vergessen nicht so schnell wie Bildleser – dürfte der Parteispitze nach wie vor aber nicht ganz bewusst sein.

posted by Stadler at 17:12  

5.8.09

BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater nicht irreführend

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 220/06) über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Bezeichnung Vorsorge- und Versicherungsberater für Mitarbeiter einer Versicherung zulässig ist.

Der BGH hat dies bejaht und weist darauf, dass es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt und diese Bezeichnung auch nicht zu einer wettbewerbsrechtlich relvanten Irreführung des Verkehrs führt, weshalb diese Bezeichnung nicht untersagt werden kann.

posted by Stadler at 13:44  

5.8.09

BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater nicht irreführend

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 220/06) über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Bezeichnung Vorsorge- und Versicherungsberater für Mitarbeiter einer Versicherung zulässig ist.

Der BGH hat dies bejaht und weist darauf, dass es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt und diese Bezeichnung auch nicht zu einer wettbewerbsrechtlich relvanten Irreführung des Verkehrs führt, weshalb diese Bezeichnung nicht untersagt werden kann.

posted by Stadler at 12:44  
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