Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.8.09

Die Verschwörungstheorien um das Zugangserschwerungsgesetz

Wenn eine der renommierten Zeitungen mit einer haarsträubenden Verschwörungstheorie aufwartet, wie gestern im Fall der Süddeutschen geschehen, verursacht das ein riesiges Echo und viele Leute scheinen das auch noch für bare Münze zu nehmen. Derselbe Inhalt in einem Blog – Fefe hat es erwartungsgemäß dennoch freudig aufgegriffen – hätte bei den meisten nur ein müdes Gähnen verursacht.

Was Prantl in der SZ zum Thema Diskontinuität verzapft wird in der staatsrechtlichen Literatur praktisch nicht vertreten und weshalb zu Guttenberg von der Leyen – mitten im Wahlkampf – ärgern sollte, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn ihr unbedingt eine plausible (Verschwörungs-)Theorie hören wollt, dann nehmt diese hier:
Bei der Bundesregierung ist durchgesickert, dass Köhler das Zugangserschwerungsgesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht unterzeichnen will. Weil man sich diese Blöße vor der Wahl nicht geben und den Kritikern den Triumph nicht gönnen will, verzögert man die Vorlage an den Bundespräsidenten mit fadenscheiniger Begründung bis zum Oktober. Wie klingt das?

posted by Stadler at 10:35  

5.8.09

Die Verschwörungstheorien um das Zugangserschwerungsgesetz

Wenn eine der renommierten Zeitungen mit einer haarsträubenden Verschwörungstheorie aufwartet, wie gestern im Fall der Süddeutschen geschehen, verursacht das ein riesiges Echo und viele Leute scheinen das auch noch für bare Münze zu nehmen. Derselbe Inhalt in einem Blog – Fefe hat es erwartungsgemäß dennoch freudig aufgegriffen – hätte bei den meisten nur ein müdes Gähnen verursacht.

Was Prantl in der SZ zum Thema Diskontinuität verzapft wird in der staatsrechtlichen Literatur praktisch nicht vertreten und weshalb zu Guttenberg von der Leyen – mitten im Wahlkampf – ärgern sollte, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn ihr unbedingt eine plausible (Verschwörungs-)Theorie hören wollt, dann nehmt diese hier:
Bei der Bundesregierung ist durchgesickert, dass Köhler das Zugangserschwerungsgesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht unterzeichnen will. Weil man sich diese Blöße vor der Wahl nicht geben und den Kritikern den Triumph nicht gönnen will, verzögert man die Vorlage an den Bundespräsidenten mit fadenscheiniger Begründung bis zum Oktober. Wie klingt das?

posted by Stadler at 09:35  

4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

posted by Stadler at 19:11  

4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

posted by Stadler at 18:11  

4.8.09

BGH: Hohe Sorgfaltsanforderung wenn fremde Software zum Download ins Netz gestellt wird

Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 239/06) darüber zu befinden, welcher Sorgfaltsmaßstab für die Frage des Verschuldens anzulegen ist, wenn ein fremdes Computerprogramm zum Download ins Netz gestellt wird. Der BGH führt wörtlich aus:

„Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (…). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn – wie hier – ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download bereitgestelltes Computerprogramm jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann. Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.“

posted by Stadler at 18:00  

4.8.09

BGH: Hohe Sorgfaltsanforderung wenn fremde Software zum Download ins Netz gestellt wird

Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 239/06) darüber zu befinden, welcher Sorgfaltsmaßstab für die Frage des Verschuldens anzulegen ist, wenn ein fremdes Computerprogramm zum Download ins Netz gestellt wird. Der BGH führt wörtlich aus:

„Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (…). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn – wie hier – ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download bereitgestelltes Computerprogramm jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann. Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.“

posted by Stadler at 17:00  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit „Service Center TKÜ“ einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 16:57  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit „Service Center TKÜ“ einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 15:57  

4.8.09

Lesetipp: Die Musikindustrie im Wandel

Sascha Blach hat in dem Musikmagazin Zillo einen interessanten Hintergrundartikel über Ursachen und Chancen der Krise der Musikindustrie verfasst. Lesen!

posted by Stadler at 13:49  

4.8.09

Lesetipp: Die Musikindustrie im Wandel

Sascha Blach hat in dem Musikmagazin Zillo einen interessanten Hintergrundartikel über Ursachen und Chancen der Krise der Musikindustrie verfasst. Lesen!

posted by Stadler at 12:49  
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