Zypries hat schon mal Recht
Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.
Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.
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