Der Reflex war so vorhersehbar wie sonst noch was. Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden will Bundesbildungsministerin Schavan „Gewaltseiten“ im Internet „sperren“.
Hierzu müsste freilich vorab geklärt werden, was „Gewaltseiten“ genau sind und wie und wodurch solche Angebote Einfluss haben auf Taten wie die von Winnenden.
Fest steht aber bereits, dass Access-Sperren wirkungslos und nicht geeignet sind, den Zugriff auf inkriminierte Inhalte nennenswert zu erschweren.
Da es politische Ohnmacht offiziell nicht geben kann, propagieren hilflose Politiker in ihrer Not dennoch auch gerne sinnlose Maßnahmen, um den Eindruck der Untätigkeit zu vermeiden.
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sollte man sich aber zuerst mit naheliegenden Dingen beschäftigen, wie dem Einfluss der Waffenlobby in Deutschland und den Schützenvereinen.
Denn Menschen werden nicht durch Gewaltseiten und Killerspiele getötet, sondern durch Waffen. Und bei den beiden schrecklichsten Amokläufen von Erfurt und Winnenden haben die Täter den Umgang mit Waffen immer in Schützenvereinen erlernt. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, darüber nachzudenken, Jugendliche vom Umgang mit Waffen in Schützenvereinen auszuschließen. Aber dem steht eine mächtige Lobby im Weg. Dann doch lieber wieder eine Phantomdiskussion über Killerspiele und das böse Internet führen.
posted by Stadler at 09:54
Wie Heise berichtet, arbeitet man bei der Telekom an einer Lösung, um die von Ursula von der Leyen propagierten „freiwilligen“ Netzsperren doch noch auf vertraglicher Grundlage umzusetzen.
Die überwiegende Zahl der Fachleute hält dieses Netzsperren für technisch wirkungslos und juristisch höchst fragwürdig.
Quelle: Heise-Newsticker
posted by Stadler at 16:06
Kommentare deaktiviert für Netzsperren: Telekom arbeitet angeblich an Einigung mit von der Leyen
Die Creative Commons Bewegung hat ein neues Lizenzmodell das man CC0 (null) nennt, vorgestellt.
Damit soll vom Autor/Urheber ein vollständiger Urheberrechtsverzicht erklärt werden. Für Staaten, in denen das wegen der Vorstellung eines unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrechts schwierig ist, soll dies als eine weitreichende unbefristete Lizenz an jedermann verstanden werden.
Quelle: CreativeCommons.de, via Telemedicus
posted by Stadler at 15:19
Kommentare deaktiviert für Creative Commons: CC0
Aus USA – woher auch sonst – kommt, die Meldung, dass eine Berufungen in einem Zivilprozess darauf gestützt worden ist, dass ein Schöffe sich via Twitter zum Verfahren geäußert hatte und er deswegen befangen sei.
Quelle: techdirt
posted by Stadler at 13:44
Kommentare deaktiviert für Befangenheit wegen Twitter-Nachricht
Auseinandersetzungen zwischen der Politik und dem Bundesverfassungsgericht wurden bislang, wenn überhaupt, hinter verschlossenen Türen ausgetragen.
Bundesinnenminister Schäuble hat diesen Grundkonsens aufgekündigt und erst letzte Woche das Gericht wegen Eimischung in die Gesetzegebung angegriffen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgericht kontert den Angriff des Ministers nunmehr in ungewohnter Deutlichkeit. Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stelle, und ein „Primat der Politik“ fordere, rüttle an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats, sagte Papier auf einem Vortrag, ohne freilich Schäuble beim Namen zu nennen.
Auch diese verbale Auseinandersetzung zeigt sehr deutlich, dass sich die staatlichen Gewalten nicht mehr im Gleichgewicht befinden. Wir sehen eine Politik, die im sicherheitspolitischen Bereich verfassungswidrige Gesetze am laufenden Band produziert, weil die gewählten Abgeordneten mehrheitlich nicht dazu in der Lage sind, die Einhaltung der Grundrechte im Gesetzgebungsverfahren zu garantieren. Gleichzeitig sehen wir ein Verfassungsgericht, das zwar, so gut es geht, die Fahne des Rechtsstaats hochhält, aber zunehmend in die Defensive gerät und mehr und mehr von der Politik angegriffen wird.
Gerade das Versagen der Gesetzgebung zwingt das Verfassungsgericht aber dazu, in ungewohntem Ausmaß rechtsstaatswidrige Sicherheitsgesetze zu korrigieren.
Quelle: taz
posted by Stadler at 10:10
Christiane Schulzki-Haddouti hat für ihr Blog ein Interview mit Lutz Donnerhacke zur zurückliegenden ICANN-Tagung geführt. Donnerhacke leitet innerhalb ICANN die Arbeitsgruppe „DNS Sicherheit“. Lesenswert.
posted by Stadler at 18:21
Kommentare deaktiviert für Über Domain-Name-(Un-)Sicherheiten
Lese gerade in einer Klageschrift zum AG München, dass sich die Zusändigkeit des angerufenen Gerichts daraus ergeben würde, dass das Amtsgericht München nach der Zuständigkeitsverordnung für alle amtsgerichtlichen Urheberrechtsstreitsachen im gesamten Bezirk des OLG München zuständig sei.
Habe ich da was verpasst? Meine Fassung des § 32 Bay GZVJu besagt immer noch, dass das AG München insoweit nur für die Bezirke der Landgerichte München I und II zuständig ist. Mein Beklagter sitzt nun aber im Bezirk eines anderen Landgerichts. Mal sehen.
posted by Stadler at 11:20
Kommentare deaktiviert für Zuständigkeit des Amtsgerichts München in Urheberrechtssachen
Im Bundesministerium der Justiz nimmt zum 1. April 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache seine Arbeit auf. Sprachwissenschaftler werden künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften fachkundig beraten. Damit wird das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt „Verständliche Gesetze“ fortgeführt und ausgeweitet.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 17.03.09
posted by Stadler at 11:14
Wenn europäische Innen- und Sicherheitspolitiker eine „Zukunftsgruppe“ bilden, die den Namen „Freiheit, Sicherheit, Schutz der Privatsphäre – Europäische Innenpolitik in einer offenen Welt“ trägt, dann gibt es Anlass zu Misstrauen.
Denn was so liberal daherkommt, ist natürlich nur eine weitere Etappe auf dem Weg von Schäuble & Co. hin zu mehr Überwachung und Kontrolle der Bürger. Der Begriff der Freiheit hat in diesem Kontext nichts verloren.
Quelle: ORF-Futurezone
posted by Stadler at 10:37
Ein interessantes Urteil des Bundersgerichtshofs zu §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ist heute veröffentlicht worden. Die Leitsätze lauten:
Aus dem Gesichtspunkt der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der geschuldeten Beseitigung von Mängeln kann eine Fristsetzung als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs wegen Schlechterteilung grundsätzlich nur dann entbehrlich werden, wenn der Schuldner die Mängelbeseitigung bereits verweigert hat, bevor diese durch den Gläubiger erfolgt.
Wie der Schuldner sich nach der Mängelbeseitigung durch den Gläubiger verhält, kann nur dann von Bedeutung sein, wenn dieses Verhalten den sicheren Rückschluss erlaubt oder hierzu beiträgt, dass schon vor der Mängelbeseitigung die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert war.
BGH, Urt. v. 20. Januar 2009, Az.: X ZR 45/07
posted by Stadler at 10:28
Kommentare deaktiviert für BGH zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung