Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.3.09

Creative Commons: CC0

Die Creative Commons Bewegung hat ein neues Lizenzmodell das man CC0 (null) nennt, vorgestellt.

Damit soll vom Autor/Urheber ein vollständiger Urheberrechtsverzicht erklärt werden. Für Staaten, in denen das wegen der Vorstellung eines unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrechts schwierig ist, soll dies als eine weitreichende unbefristete Lizenz an jedermann verstanden werden.
Quelle: CreativeCommons.de, via Telemedicus

posted by Stadler at 15:19  

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