Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.2.09

Foto-/Bildhonorare – MFM-Empfehlung 2009

Für Urheberrechtlicher ist sie unverzichtbar, die jährliche Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für Bildhonorare. Die Sätze sind manchmal etwas hoch, wie mir Fotografen immer wieder berichten, aber die Gerichte orientieren sich gerade in Verletzungsfällen sehr stark an dieser Übersicht.
Die Ausgabe 2009 ist jetzt erschienen.

posted by Stadler at 18:18  

3.2.09

Bahn mahnt Internetportal „netzpolitik.org“ wegen Geheimnisverrat ab

Bei der Bahn scheinen einige Leute sehr nervös zu sein. Die Bahn hat das Bürgerrechtsportal „netzpolitik.org“ wegen der Veröffentlichung eines internen Gesprächsprotokolls der Bahn abgemahnt. In dem Gespräch, das Vertreter der Bahn mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten geführt haben, geht es um das unlängst bekannt gewordene Screeing der Bahn, von dem mehr als 170.000 Bahnmitarbeiter betroffen sein sollen.

Die Bahn behauptet einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (sog. Geheimnisverwertung) sowie gegen §§ 823, 826 BGB und verlangt von dem Betreiber, dass er das Dokument vom Netz nimmt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG sind m.E. aus verschiedenen Gründen nicht erfüllt. Der Betreiber von „netzpolitik.org“ hat nicht zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz oder in der Absicht der Bahn Schaden zuzufügen, gehandelt, sondern aus einem Berichterstattungsinteresse heraus. Damit fehlt es in jedem Fall am subjektiven Tatbestand der Norm.

Aber auch die objektiven Voraussetzungen der Vorschrift sind nicht erfüllt. Es ist bereits fraglich, ob das Dokument auf eine der im Gesetz genannten (unlauteren) Arten erlangt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, müsste man freilich genauer wissen, woher das Dokument stammt.

Die Frage ist aber auch, ob die Datei überhaupt geheimhaltungsbedürftige Geschäftsgeheimnisse der Bahn enthält, zumal das Dokument ganz offensichtlich verschiedensten Journalisten und Redaktionen bereits vorgelegen hat und daraus in den Medien auch schon mehrfach zitiert worden ist.

Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit ist zudem, gerade im Rahmen von § 823 BGB, eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind und gegen ein evtl. Geheimhaltungsbedürfnis der Bahn abgewogen werden müssen. Insoweit dürfte angesichts des Hintergrunds von einem Überwiegen des Informationsinteresses auszugehen sein.

Die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), wie sie die Bahn ebenfalls behauptet, ist gänzlich abwegig und keiner Diskussion wert.

Mir scheint es, dass bei der Bahn einige Leute nicht mehr wirklich bei Trost sind und gerade wild um sich schlagen. Diese Abmahnung ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern wird das schlechte Image der Bahn nicht verbessern. Vielleicht sollte die Bahn einfach ihre Rechts- und Presseabteilungen zusammen mit Herrn Mehdorn in die Wüste schicken.

Quellen:
Netzpolitik.org
ORF Futurezone

posted by Stadler at 17:12  

3.2.09

Bahn mahnt Internetportal "netzpolitik.org" wegen Geheimnisverrat ab

Bei der Bahn scheinen einige Leute sehr nervös zu sein. Die Bahn hat das Bürgerrechtsportal „netzpolitik.org“ wegen der Veröffentlichung eines internen Gesprächsprotokolls der Bahn abgemahnt. In dem Gespräch, das Vertreter der Bahn mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten geführt haben, geht es um das unlängst bekannt gewordene Screeing der Bahn, von dem mehr als 170.000 Bahnmitarbeiter betroffen sein sollen.

Die Bahn behauptet einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (sog. Geheimnisverwertung) sowie gegen §§ 823, 826 BGB und verlangt von dem Betreiber, dass er das Dokument vom Netz nimmt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG sind m.E. aus verschiedenen Gründen nicht erfüllt. Der Betreiber von „netzpolitik.org“ hat nicht zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz oder in der Absicht der Bahn Schaden zuzufügen, gehandelt, sondern aus einem Berichterstattungsinteresse heraus. Damit fehlt es in jedem Fall am subjektiven Tatbestand der Norm.

Aber auch die objektiven Voraussetzungen der Vorschrift sind nicht erfüllt. Es ist bereits fraglich, ob das Dokument auf eine der im Gesetz genannten (unlauteren) Arten erlangt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, müsste man freilich genauer wissen, woher das Dokument stammt.

Die Frage ist aber auch, ob die Datei überhaupt geheimhaltungsbedürftige Geschäftsgeheimnisse der Bahn enthält, zumal das Dokument ganz offensichtlich verschiedensten Journalisten und Redaktionen bereits vorgelegen hat und daraus in den Medien auch schon mehrfach zitiert worden ist.

Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit ist zudem, gerade im Rahmen von § 823 BGB, eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind und gegen ein evtl. Geheimhaltungsbedürfnis der Bahn abgewogen werden müssen. Insoweit dürfte angesichts des Hintergrunds von einem Überwiegen des Informationsinteresses auszugehen sein.

Die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), wie sie die Bahn ebenfalls behauptet, ist gänzlich abwegig und keiner Diskussion wert.

Mir scheint es, dass bei der Bahn einige Leute nicht mehr wirklich bei Trost sind und gerade wild um sich schlagen. Diese Abmahnung ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern wird das schlechte Image der Bahn nicht verbessern. Vielleicht sollte die Bahn einfach ihre Rechts- und Presseabteilungen zusammen mit Herrn Mehdorn in die Wüste schicken.

Quellen:
Netzpolitik.org
ORF Futurezone

posted by Stadler at 17:12  

3.2.09

UDRP-Verfahren zur Domain „quicksilverstore.com“

Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem UDRP-Verfahren entschieden, dass der Lizenznehmer der Marke „Quicksilver“ keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „quicksilverstore.com“ hat.
Quelle: WIPO, ADMINISTRATIVE PANEL DECISION, 27.01.2009, Case No. D2008-1859

posted by Stadler at 09:46  

3.2.09

UDRP-Verfahren zur Domain "quicksilverstore.com"

Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem UDRP-Verfahren entschieden, dass der Lizenznehmer der Marke „Quicksilver“ keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „quicksilverstore.com“ hat.
Quelle: WIPO, ADMINISTRATIVE PANEL DECISION, 27.01.2009, Case No. D2008-1859

posted by Stadler at 09:46  

3.2.09

BVerfG: Mündliche Verhandlung über Lissabonn-Vertrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11.02.2009 die Verfassungsbeschwerde von Peter Gauweiler gegen den Vertrag von Lissabonn (EU-Grundlagenvertrag) und hat hierzu nunmehr vorab eine Verhandlungsgliederung bekannt gegeben, die den Ablauf des Termins und die zu erörternden Punkte skizziert.

Auch wenn man sich kaum vorstellen kann, dass das BVerfG den Lissabonn-Vertrag kippt, so zeigt die Verfassungsbeschwerde doch ganz gravierende Demokratiedefizite der EU auf. Davon war an dieser Stelle schon die Rede.

Wine breite gesellschaftspolitische Diskussion wäre zu diesem Thema dringend nötig. Aber das Interesse der deutschen Öffentlichkeit weckt man einfacher indem man über EU-Regelungen zum Krümmungswinkel von Bananen berichtet. Der Errosion fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch den europäischen Prozess scheint die breite Öffentlichkeit wenig zu kümmern.

Das erheblich institutionelle Demokratiedefizit wird durch den Vertrag von Lissabonn zwar abgemildert, bleibt aber aufgrund der fortbestehenden Gesetzgebungskompetenz des nicht demokraktisch legitimierten Rates erhalten.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.02.2009

posted by Stadler at 08:59  

2.2.09

Unzulässige Hyperlinks?

NZZ Online berichtet über einen Fall aus den USA, der mich stark an die Paperboy-Entscheidung des BGH erinnert.

Eine Tochterfirma der New York Times, der Boston Globe, betreibt eine Website für den Bostoner Vorort Newton. Diese Site verlinkt auf verschiedene Quellen, die sich mit Newton befassen, u.a. auch auf eine Lokalzeitung, die zu GateHouse Media gehört.

Der Boston Globe hatte nicht nur „Deep-Links“ gesetzt, sondern auch Schlagzeilen und Einstiegssätze der Gatehouse-Artikel übernommen. Gatehouse sah darin eine Urheberrechtsverletzung und beklagt, dass dadurch ihre Startseite und damit ihre Werbung umgangen wird. Genauso ist im deutschen Paperboyfall auch argumentiert worden.

In den USA hat man sich nunmehr offenbar verglichen, in Deutschland hat der BGH damals die Unterlassungsklage abgewiesen.

posted by Stadler at 16:16  

2.2.09

Bewusstseinswandel beim Datenschutz

Eine neue Studie von TNS-Infratest, die am 30.01.09 vorgestellt wurde, hat einen Bewusstseinswandel der Internetnutzer beim Datenschutz in Richtung einer größeren Freizügigkeit im Umgang mit persönlichen Daten festgestellt.

Das ist wenig erstaunlich, zumal wenn ich lese, dass diese Studie von Microsoft in Auftrag gegeben worden ist. Denn die sind ja bekanntlich beim Datenschutz ganz weit vorn. ;-)

Quelle: magnus.de

posted by Stadler at 13:05  

2.2.09

BGH: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Heute wurde eine interessante gesellschaftsrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH veröffentlicht. Die amtlichen Leisätze:

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert (BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003 – II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544.
Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete – sofort fällige – Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGHZ 144, 365, 369 f.)

BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZR 263/07 – OLG München

posted by Stadler at 10:16  

2.2.09

LG Hamburg: Rechtsmissbräuchliches „Forum-Shopping“

Das Landgericht Hamburg sieht in einer neuen Entscheidung eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs (§ 8 Abs. 4 UWG) darin, dass die Klägerin in einer Vielzahl von Fällen unter Berufung auf die Möglichkeiten des sog. fliegenden Gerichtsstands ihre Klagen und Anträge bei Gerichten erhoben hat, die in erheblicher Entfernung vom Sitz des Schuldners liegen und im konkreten Fall auch weit entfernt vom Sitz der Klägerin, ohne, dass hierfür nachvollziehbare sachliche Gründe ersichtlich waren.

Das Landgericht Hamburg erkennt in dem Verhalten der Klägerin ein Muster, das darin besteht, den Anspruch prozessual immer vor einem vom Sitz des Schuldners weit entfernten Gericht geltend zu machen, um dadurch dem Schuldner die Rechtsverteidigung zu erschweren.
Beschluss des LG Hamburg vom 22.01.2009 – Az.: 408 O 218/07 (via Rechtsanwälte Nass Kuhse Lange)

posted by Stadler at 09:35  
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