Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.2.09

Unzulässige Hyperlinks?

NZZ Online berichtet über einen Fall aus den USA, der mich stark an die Paperboy-Entscheidung des BGH erinnert.

Eine Tochterfirma der New York Times, der Boston Globe, betreibt eine Website für den Bostoner Vorort Newton. Diese Site verlinkt auf verschiedene Quellen, die sich mit Newton befassen, u.a. auch auf eine Lokalzeitung, die zu GateHouse Media gehört.

Der Boston Globe hatte nicht nur „Deep-Links“ gesetzt, sondern auch Schlagzeilen und Einstiegssätze der Gatehouse-Artikel übernommen. Gatehouse sah darin eine Urheberrechtsverletzung und beklagt, dass dadurch ihre Startseite und damit ihre Werbung umgangen wird. Genauso ist im deutschen Paperboyfall auch argumentiert worden.

In den USA hat man sich nunmehr offenbar verglichen, in Deutschland hat der BGH damals die Unterlassungsklage abgewiesen.

posted by Stadler at 16:16  

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