LG Hamburg: Rechtsmissbräuchliches „Forum-Shopping“
Das Landgericht Hamburg sieht in einer neuen Entscheidung eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs (§ 8 Abs. 4 UWG) darin, dass die Klägerin in einer Vielzahl von Fällen unter Berufung auf die Möglichkeiten des sog. fliegenden Gerichtsstands ihre Klagen und Anträge bei Gerichten erhoben hat, die in erheblicher Entfernung vom Sitz des Schuldners liegen und im konkreten Fall auch weit entfernt vom Sitz der Klägerin, ohne, dass hierfür nachvollziehbare sachliche Gründe ersichtlich waren.
Das Landgericht Hamburg erkennt in dem Verhalten der Klägerin ein Muster, das darin besteht, den Anspruch prozessual immer vor einem vom Sitz des Schuldners weit entfernten Gericht geltend zu machen, um dadurch dem Schuldner die Rechtsverteidigung zu erschweren.
Beschluss des LG Hamburg vom 22.01.2009 – Az.: 408 O 218/07 (via Rechtsanwälte Nass Kuhse Lange)