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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.2.09

BGH: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Heute wurde eine interessante gesellschaftsrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH veröffentlicht. Die amtlichen Leisätze:

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert (BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003 – II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544.
Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete – sofort fällige – Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGHZ 144, 365, 369 f.)

BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZR 263/07 – OLG München

posted by Stadler at 10:16  

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