Bei eBay ist es ein ganz beliebtes Spielchen und viele machen es aus Unwissenheit. Wenn man ein bestimmtes Produkt bei eBay zum Verkauf einstellt und kein eigenes Produktfoto zur Hand hat, dann ist die Versuchung groß, sich schnell irgendwo ein Foto desselben Produkts zu kopieren.
Damit verletzt man allerdings das sog. Lichtbildrecht des Fotografen nach § 72 UrhG. Der Fotograf/Urheber kann deshalb nicht nur Unterlassung verlangen, sondern auch Schadensersatz, der zumeist in Form der sog. Lizenzanalogie gefordert wird. Hierzu ist es bei Fotos beliebt, die sog. MFM-Liste heranzuziehen, um die Höhe des Schadens zu beziffern.
Einen aktuellen Fall dieser Art hat gerade das OLG Brandenburg (Urteil vom 3.2.2009 – 6 U 58/08) entschieden. Der dortige Beklagte ist übrigens noch vergleichsweise billig davon gekommen.
posted by Stadler at 17:35
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Die deutsche Bahn, die in den letzten Tagen durch ihre Abmahnung von „netzpolitik.org“ heftigen Aufruhr in der Bloggerszene verursacht hat, gibt offenbar auf. Die Pressestelle der Bahn hat telefonisch bestätigt, dass die Bahn keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Netzaktivisten und Blogger Markus Beckedahl ergreifen will, wie er selbst auf seinem Blog meldet.
posted by Stadler at 15:06
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Die deutsche Bahn, die in den letzten Tagen durch ihre Abmahnung von „netzpolitik.org“ heftigen Aufruhr in der Bloggerszene verursacht hat, gibt offenbar auf. Die Pressestelle der Bahn hat telefonisch bestätigt, dass die Bahn keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Netzaktivisten und Blogger Markus Beckedahl ergreifen will, wie er selbst auf seinem Blog meldet.
posted by Stadler at 15:06
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Nachdem bei Bloggern Unsicherheit darüber herrscht, ob sie ein Impressum brauchen und es sogar (angebliche) Richter gibt, die meinen, anonym bloggen zu können, bin ich in einem Beitrag auf unserer Kanzleiwebsite der Frage der Impressumspflicht einfach mal nachgegangen.
Impressumspflicht für Blogs? (AFS-Rechtsanwälte)
posted by Stadler at 14:51
Der Telemedicus berichtet über ein interessantes neues Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 09.01.2009, Az. 324 O 867 /06) wonach der Text in „Google Snipplets“, also die kurze Zusammenfassung des Seiteninhalts, die Google bei seinen Suchergebnissen liefert, nicht zwingend geeignet ist, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begründen und gegen Google auch kein Anspruch auf Unterlassung und Entfernung besteht.
Bei Eingabe des Namens des Klägers als Suchbegriff zeigte Google in einer Reihe von Treffern in den Snipplets“ sowohl den Namen des Klägers als auch die Begriffe Betrug bzw. Immobilienbetrug an. Das Landgericht Hamburg wies die Unterlassungsklage ab. Begründet wurde dies damit, dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt, weil sich aus den Snipplets nicht unmittelbar ergebe, dass der Kläger ein Betrüger sei und der Nutzer auch wisse, dass diese Schnippsel nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind. Mit dem Suchergebnis verbindet der Nutzer deshalb nach Ansicht des Gerichts jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Wörter als „Schnippsel“ aufgeführt werden.
Interessant wäre gewesen, wie das Landgericht entschieden hätte, wenn in dem Suchtext in einem vollen Satz gestanden hätte, dass der Kläger ein Betrüger ist. Denn mit der allgemeinen Frage, ob und in welchem Umfang Google für den Inhalt des unter den Suchtreffern angezeigten Textes haftet, hat sich das Gericht letztlich nicht beschäftigt.
posted by Stadler at 12:41
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Wie die ORF-Futurezone berichtet, soll der sog. Medina-Report Anfäng März 2009 im Europaparlament zur Abstimmung gestellt werden und zwar ohne Diskussion im Plenum und ohne die Möglichkeit von Abänderungsanträgen.
Der Bericht befasst sich mit der „Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ und enthält fragwürdige Thesen und Ansätze und ist m.E. ein weiterer Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Lesen Sie hierzu meinen Blogeintrag vom 26.01.09.
posted by Stadler at 12:24
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Die Modekette C&A meint, dass Google Adsense Werbung, die neben einem redaktionellen Bericht über ihr Unternehmen platziert wird, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und hat „die-topnews.de“ abgemahnt.
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das primär auf einen Verstoß gegen des sog. Trennungsgebot (Trennung von redaktioneller Berichterstattung und Werbung) gestützt sein kann, weil nicht ausreichend deutlich abgegrenzt worden ist.
Quelle: die.topnews.de
posted by Stadler at 18:51
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem Urteil vom 30.12.2008 (Az.: I-15 U 17/08) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen für ausländische Pressepublikationen eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu bejahen ist. Zu entscheiden war dies sowohl für die Print- als auch für Onlinefassung eines Zeitungsartikels.
Für den Onlinebereich ist folgende Passage aus dem Urteil des OLG relevant:
„Im Bereich der Informationsverbreitung durch elektronische Medien wird eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte von der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum und von Teilen der Rechtsprechung nur dann angenommen, wenn sich das Angebot gezielt, bzw. bestimmungsgemäß auch auf den deutschen Markt richtet (KG Berlin, Urteil vom 25.03.1997 – 5 U 659/97, NJW 1997, 3321 „concert-concept“; OLG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2000 – 2 U 139/99 CR 2000, 770-772 „Werbung mit Rechtsberatung im Internet“; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2007 – 6 W 161/07, NJW-RR 2008, 359; OLG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 29 U 271/07, AfP 394, 396 „Salzburger Nachrichten“; LG Hamburg, Urteil vom 22. März 2001 – 315 O 856/00, GRUR-RR 2002, 267, 268 „schuhmarkt.de“; Mankowski a.a.O. MMR 2002, 817, 818; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 14 UWG Rdnr. 16).)“
Dieser zutreffenden Linie hat sich das OLG Düsseldorf dann auch angeschlossen.
posted by Stadler at 18:29
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Die Aktivistin „Twister“, die unlängst Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz erhoben hat, schreibt in ihrem neuen Blog der Zeitung „der Freitag“ über konkrete und beabsichtigte Nebeneffekte der finnischen Access-Sperrungen, die Frau von der Leyen immer gerne als Vorbild für ihr Vorhaben kinderpornogarfische Webseiten zu sperren, nennt. Lesen!
posted by Stadler at 16:15
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Habe wieder mal einen dieser Filesharing-Fälle auf dem Tisch und auf der Gegenseite die einschlägig bekannte Kanzlei SBR Schindler Boltze, die den Pornofilmhersteller Gedast vertritt.
Manchmal verliert man wirklich die Lust, wenn man auf konkrete Einwendungen hin wieder nur fünf Seiten Textbaustein vorgesetzt bekommt.
Mir war z.B. neu, dass man nach den Grundsätzen der Störerhaftung – Unterlassungserklärung war schon abgegeben – auch Schadensersatz verlangen kann. War da nicht mal was mit Verschulden?
Dieser Fall ist insoweit anders, als die Mandantschaft ein Hotel betreibt und offenbar einer der Hotelgäste über den zur Verfügung gestellten DSL-Zugang kleine Filmchen aus einer Tauschbörse auf sein Notebook geladen hat. Hier stellt sich mit Blick auf Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche endlich mal die Frage, ob die Mandantin sich auf § 8 TMG berufen kann. Schließlich vermittelt sie nur den Zugang zum Netz. Und was kommt darauf für eine Antwort der Kollegen SBR? Wieder nur Textbaustein Nr. 17 zur Störerhaftung.
posted by Stadler at 13:04