China hat dem UN-Menschenrechtsrat mitgeteilt, dass seine Bürger ihre Meinung frei äußern können und, dass die chinesische Regierung Folter ablehnt.
Wenn ich so was lese, muss ich zu später Stunde zwangsläufig von Rotwein auf Wodka umsteigen.
Quelle: WBAY
posted by Stadler at 23:48
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DENIC vergibt keine Domainnamen, die aus zwei Buchstaben bestehen und auch keine Domains mit drei Buchstaben, die einem KFZ-Kennzeichen entsprechen.
Eine Regionalzeitung aus einem bestimmten Landkreis hat DENIC auf Vergabe der dem KFZ-Kennzeichen des Kreises entsprechenden DE-Domain verklagt.
Diese Klage hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 07.01.2009 (2-06 O 362/08) abgewiesen und argumentiert, es bestehe kein kartellrechtlicher Anspruch auf Erteilung, weil es für die Verweigerung der Erteilung sachliche Gründe gebe.
DENIC hatte damit argumentiert, man plane, den Namensraum unter der Top-Level-Domain „.de“ regional aufzuteilen und die Abkürzungen der Kfz-Zulassungsbezirke als Second-Level-Domains zu verwenden und anschließend den Nutzern die Registrierung von Domains auf dem Third-Level anzubieten.
posted by Stadler at 22:39
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Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 06.02.2009, Az.: 11 O 762/09) hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des den Holcausat leugnenden katholischen Bischofs Richard Williamson abgelehnt.
Williamson wollte einem schwedischen Fernsehsender u.a. verbieten, einen Filmausschnitt, in dem der Geistliche den Holocaust leugnet, über die Website des Senders zu verbreiten.
Williamson hatte dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television am 01.11.2008 im Landkreis Regensburg ein Interview gegeben, in dem er die Judenvernichtung in Abrede gestellt hatte.
Williamson beruft sich jetzt darauf, von dem Sender nicht darüber informiert worden zu sein, dass das Interview auch im Internet veröffentlicht und außerhalb Schwedens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Das LG Nürnberg-Fürth hat den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Nach Ansicht des Gerichts liegt keine Rechtsverletzungen vor. Der Geistliche habe einer Verbreitung des Interviews über das Internet nicht ausdrücklich widersprochen. Ohne einen solchen Widerspruch habe der Fernsehsender davon ausgehen dürfen, dass Williamson auch mit einer Verbreitung über andere Medien einverstanden ist. Der Sender sei außerdem ohnehin über Satellit in vielen Ländern außerhalb Schwedens zu empfangen.
Quelle: Juris
posted by Stadler at 17:56
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Die hochgelobte aber wenig gelesene Wochenzeitung „der Freitag“ kommt mit einer neuen und vielsprechenden Website, die stark auf die Beteiligung von Lesern und Bloggern setzt.
Auch wenn einiges noch etwas holprig wirkt und der Server mitunter etwas träge reagiert, entsteht da vielleicht gerade eine wichtige Quelle für alternative Informationen und Meinungen. Give It A Try!
posted by Stadler at 17:10
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Wie hier schon berichtet, hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten zu Sperrungsanordungen auf der Ebene der Access-Provider vorgelegt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.
Auch wenn das Gutachten nichts bahnbrechend neues enthält, sondern nur das bestätigt, was die Mehrzahl der Fachleute bisher schon vertreten hat, führt es den Abgeordneten des Bundestages vielleicht die Fakten dessen vor Augen, was Frau von der Leyen da gerade plant.
Netzpolitik.org hat das Gutachten jetzt im Volltext veröffentlicht
Und hier noch der Hinweis auf ein paar meiner (älteren) Veröffentlichungen zum Thema:
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider, MMR 2002, 343
Anmerkung zu einem Beschluss des VG Düsseldorf, MMR 2003, 205
Sperrungsanordnung gegen Access-Provider
posted by Stadler at 15:29
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Wenn es nach der Gewerkschaft der Polizei geht, soll künftig in jeder Polizeidirektion ein eigenes Fachkommissariat Internet gebildet werden. Das hat der niedersächsische GdP-Landesvorsitzende Witthaut gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gefordert.
Zur Bekämpfung der Internetkriminalität wäre in der Tat die bessere Ausstattung der Polizei mit Fachpersonal und entsprechender Hard- und Software zielführender, als der ewige Ruf nach neuen gesetzlichen Eingriffsbefugnissen.
Quelle: magnus.de
posted by Stadler at 12:00
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Nach einer neuen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 04.11.2008
– I-20 U 125/08) zur Impressumspflicht bei Telemedien, stellt eine nur während der Dauer der Bearbeitung der Impressumsseite technisch bedingte Unerreichbarkeit noch keinen Verstoß gegen die von § 5 TMG geforderte ständige Verfügbarkeit dar.
Ist im Impressum der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin allerdings nicht mit volständigem Namen (Vor- und Nachname) benannnt, stellt dies nach Ansicht des OLG Düsseldorf einen erheblichen Verstoß dar, der zugleich einen UWG-Verstoß begründet.
posted by Stadler at 10:07
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Gegenwind für Familienministerin von der Leyen.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.
Die geplanten zentralen technischen Filtersysteme bedeuteten ein großes Missbrauchspotential und können mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von den Nutzern umgangen werden, so das Gutachten.
Vielleicht sickert das ja jetzt endlich auch bei den wirklich informationsresistenten Herrschaften der Bundesregierung durch.
Quelle: golem.de
posted by Stadler at 17:04
posted by Stadler at 15:20
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Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 02.02.2009 – (4) l Ss 4/09 (8/09) (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07 – die Revision des Münchener Rechtsanwalts Günther Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 mit der Maßgabe verworfen, dass er des vollendeten Betruges schuldig ist. Das Landgericht Berlin hatte den als Abmahnanwalt in der IT-Szene berüchtigten Gravenreuth im letzten Jahr zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, wegen Betrugs zu Lasten der Tageszeitung (taz). Die hiergegen gerichtete Revision des Anwalts blieb ohne Erfolg. Gravenreuth muss somit die Haft antreten.
Ich habe in den letzten Jahren eine ganze Menge Rechtsstreitigkeiten mit ihm als Gegenanwalt geführt und bei einer Podiumsdiskussion in einem Uni-Hörsaal haben wir uns auch einmal gegenüber gestanden. Ein trauriges Ende einer Anwaltskarriere.
posted by Stadler at 11:39