Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.11.10

Wer verdient an der Neuregelung des JMStV?

Die taz berichtet in einem aktuellen Artikel darüber, dass der Countdown für die umstrittene Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) läuft und noch 11 Landesparlamente der Neuregelung bis zum Jahresende zustimmen müssen. Das bedeutet allerdings auch, dass prinzipiell jede der etablierten Parteien (Union, SPD, Grüne und Linke) in der Lage ist, das Inkrafttreten der verfehlten Novelle zu stoppen, denn alle Parteien sind in einzelnen Bundesländern an der Regierung beteiligt.

Die Frage, wer ein wirtschaftliches Interesse am Inkrafttreten der Neufassung hat, ist bislang kaum gestellt worden. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil die geplante Alterskennzeichnung von Inhalten im Zusammenhang mit der Etablierung von Jugendschutzfiltern zu sehen ist, mit denen schließlich Unternehmen auch Geld verdienen wollen. Insoweit sollte man auch die Frage stellen, welche Mitglieder von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle von der Neuregelung profitieren.

Die Neufassung des JMStV enthält in § 11 Abs. 3 folgende Regelung:

Ein Jugendschutzprogramm gilt als anerkannt, wenn eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein Jugendschutzprogramm positiv beurteilt und die KJM das Jugendschutzprogramm nicht innerhalb von vier Monaten nach Mitteilung der Beurteilung durch die Freiwillige Selbstkontrolle beanstandet hat

Eine Einrichtung wie die FSM, deren Mitglieder selbst Jugendschutzsoftware herstellen und anbieten werden, kann einem solchen Jugendschutzprogramm also durch positive Beurteilung zur Anerkennung verhelfen. Das ist zumindest dann, wenn Mitglieder der FSM, die vielleicht sogar im Vorstand vertreten sind, selbst entsprechende Jugendschutzprogramme anbieten, eher merkwürdig. Denn der Hersteller eines Jugendschutzprogramms wird seine eigene Software natürlich positiv beurteilen. Diese vorprogrammierte Interessenkollision regelt der Gesetzgeber aber nicht.

posted by Stadler at 21:03  

5.11.10

Massive Kritik an der geplanten Neufassung des JMStV

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wird seit Monaten kotrovers diskutiert. Wie nun die gestrige Sachverständigenanhörung im Haupt- und Medienausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen gezeigt hat, halten Experten aus unterschiedlichsten Fachbereichen die geplante Neufassung des JMStV für bedenklich und im Sinne des Jugendschutzes für wenig effizient. Die Kritik bezog sich u.a. auf die geplante Alterskennzeichnung für Websites, die dem Einsatz von Filterprogrammen durch Eltern dienen soll.

Diese Anhörung dürfte zumindest bewirkt haben, dass die Parlamentarier bzw. Ausschussmitglieder mit der berechtigten Kritik am JMStV unmittelbar konfrontiert worden sind.

posted by Stadler at 12:29  

28.10.10

JMStV: Der letzte Akt

Über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wird nunmehr noch in den letzten Landesparlamenten abgestimmt, u.a. in Nordrhein-Westfalen. Dass sich SPD und Grüne dort vor dem Regierungswechsel gegenüber dem JMStV kritisch bis ablehnend geäußert haben, zählt bekanntlich nicht viel. Man will den Staatsvertrag offenbar durchwinken.

Auf dem Server des Landtags finden sich bereits die ersten Stellungnahmen zu einer am 04.11.2010 stattfindenden Ausschussanhörung. Es bleibt zu hoffen, dass im Hinblick auf die fragwürdige „freiwillige“ Alterskennzeichnung für Websites die wirklich relevanten Bedenken nochmals zur Sprache kommen. Die Hoffnung darauf, dass das derzeitige von Über- und Fehlregulierung geprägte Jugendmedienschutzkonzept generell auf den Prüfstand kommt, habe ich aber eigentlich aufgegeben.

posted by Stadler at 15:44  

11.9.10

Was spricht gegen die Neufassung des JMStV?

Wer sich mit der Kritik an der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen will, findet die Kritikpunkte gebündelt in der MindMap von Jürgen Ertelt. Meine zahlreichen Blogbeiträge zum Thema JMStV gibt es ebenfalls im Überblick.

posted by Stadler at 12:42  

31.8.10

JMStV: Welche Internetangebote brauchen eine Alterskennzeichnung?

Jens Ferner greift die seit einiger Zeit laufende Diskussion um die Neureglung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf und stellt insbesondere die Frage, ob und wie man sich als Blogger auf die geplante Alterskennzeichnung (§ 5 Abs. 2 JMStV-E) einstellen muss. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Neureglung des JMStV das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen hat. Dem Staatsvertrag müssen alle Länderparlamente zustimmen. Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf aber bereits beschlossen hat, wird erwartet, dass er ohne weitere Änderungen auch zum 01.01.2011 in Kraft treten kann.

Jens Ferner verweist in seinem Blogbeitrag auf eine Auskunft der Landesmedienanstalt von NRW, nach der die Regelung zur Alterskennzeichnung freiwillig sei. Leider wird in dem Beitrag Sinn und Zweck und Hintergrund der geplanten Regelung des § 5 Abs. 2 JMStV nicht erläutert.

Richtig ist, dass das Gesetz keine Rechtspflicht zur Alterskennzeichnung vorsieht. Niemand ist also verpflichtet, seine Angebote mit der Angabe einer Altersstufe zu versehen. Manche werden sich deshalb die Frage stellen, was der Gesetzgeber mit einer Regelung bezweckt, die ohnehin nur freiwillig ist. Die Antwort auf diese Frage liefert die Gesetzesbegründung. Denn das Konzept der „freiwilligen“ Alterskennzeichnung setzt auf ein Zusammenspiel mit Jugendschutzfiltern. Wenn man seine Angebote mit einer Alterskennzeichnung versieht, dann muss diese Kennzeichnung auch eine technische Komponente enthalten. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Die technische Komponente soll von anerkannten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden können, sodass bei deren Einsatz ein altersdifferenzierter Zugang zum Internet ermöglicht wird.

Die Vorstellung des Gesetzgebers ist also die, dass es in naher Zukunft Filtersoftware geben wird, die diese technische Komponente anwendet. Wenn dies nach dem sog. White-List-Prinzip geschieht, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Internetangebote, die keine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, von Jugendlichen nicht mehr aufgerufen werden können. Diesen Aspekt habe ich in einem älteren Blogbeitrag schon kritisch beleuchtet. Warum der Jugendmedienschutz generell auf den Prüfstand gehört, kann man hier nachlesen.

posted by Stadler at 10:59  

9.8.10

Doch noch Bewegung bei der Novelle des JMStV?

Die Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)  ist von den Minsterpräsidenten der Länder beschlossen worden, die noch ausstehende Zustimmung aller Landesparlamante galt bislang eher als Formalität. Allerdings hat in NRW zwischenzeitlich bekanntlich ein Regierungswechsel stattgefunden.

Dass die Jusos aus Nordrhein-Westfalen jetzt eine Ablehnung des JMStV fordern, ist noch nicht wirklich sensationell. Denn Juso-Positionen setzen sich bekanntlich nicht immer durch. Allerdings hatten auch andere Gremien von SPD und Grünen aus NRW – vor dem Machtwechsel – eine Ablehnung des JMStV beschlossen, insbesondere der Landesparteitag der SPD.

Andererseits ist der aktuelle Entwurf federführend vom SPD-regierten Rheinland-Pfalz ausgearbeitet worden, namentlich vom dortigen Staatssekretär Martin Stadelmaier. Die SPD hinterlässt damit, wie bei fast allen netzpolitischen Themen, einen inhomogenen Eindruck, der sich wie ein roter Faden durch deren Politik zieht. Wie schon beim Zugangserschwerungsgesetz kommt die Ablehnung immer erst oder immer nur dann, wenn sich die SPD gerade in der Rolle der Opposition befindet. Dass die SPD in NRW als Oppositionspartei die Neuregelung des JMStV abgelehnt hat, bedeutet deshalb noch lange nicht, dass sie nicht als Regierungspartei demselben Entwurf zustimmen wird.

Nachdem die SPD auf dem Gebiet der Netzpolitik bereits viel an Glaubwürdigkeit verloren hat, wäre dies für die Partei freilich auch eine Chance, sich ein Stück dieser Glaubwürdigkeit zurück zu erobern. Dazu müssten die Abgeordeneten im Landtag in Düsseldorf aber gegen den JMStV stimmen.

In sachlicher Hinsicht wäre das n auch die richtige Entscheidung, was ich in diesem Blog mehrfach dargestellt habe.

posted by Stadler at 11:22  

15.6.10

Synopse zum JMStV

Nachdem die Ministerpräsidenten die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen haben, scheint die Zustimmung der Landesparlamente nur noch Formsache zu sein.  Das ist auch die Einschätzung von Medienpolitikern, die ich gestern beim Mainzer Medieninstitut am Rande der Veranstaltung „Die Medienordnung der Zukunft“, mehrfach gehört habe.

Die FSM hat eine Synopse veröffentlicht, die die bislang geltende Fassung der nunmehr beschlossenen Neufassung gegenüberstellt. Die Änderungen sind hervorgehoben.

posted by Stadler at 18:45  

9.6.10

Brief an die Ministerpräsidenten zum JMStV

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV), die ich für verfehlt halte, habe ich einen Brief an die Ministerpräsidenten mitunterzeichnet, der dazu auffordert, die Beschlussfassung zu verschieben und sich nochmals in Ruhe mit den Sachargumenten zu befassen, die gegen die Novelle im Speziellen und das Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes im Allgemeinen sprechen.

posted by Stadler at 22:42  

8.6.10

Ministerpräsidenten wollen JMStV am 10.06.2010 beschließen

Auf der Tagesordnung der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 10. Juni 2010 in Berlin steht u.a. die Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag). Danach wird die Abstimmung in den Landtagen wohl wirklich nur noch Formsache sein.

Update vom 10.06.2010:
Die Ministerpräsidenten haben den JMStV erwartungsgemäß beschlossen.

posted by Stadler at 17:08  

6.6.10

Nervosität beim JMStV

Ein vor wenigen Tagen auf dem Server des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlichtes Dokument zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) deutet auf eine gewisse Nervosität hin. Denn man ist bemüht, nochmals zu bekräftigen, dass der Entwurf auf breite Akzeptanz stößt, die technische Umsetzbarkeit gegeben sei und auch das Hans Bredow Institut die geplante Neuregelung positiv beurteile. Was von der Einschätzung des Bredow Instituts zu halten ist, habe ich unlängst bereits dargestellt.

Insgesamt überzeugender wäre es freilich, wenn man sich endlich mit der vorgebrachten konstruktiven Kritik befassen würde. Siehe z.B.:
Forderungskatalog des AK Zensur
JMStV: „Behüten, wo es nötig ist“

posted by Stadler at 08:58  
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