Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.9.09

Französisches Verfassungsgericht soll Three Strikes Out erneut prüfen

Nachdem die französische Nationalversammlung erneut eine leicht modifiziertes Gesetz zur Einführung der sog. Three Strikes Out Regelung verabschiedet hatte, soll nochmals das französische Verfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte die im Frühjahr verabschiedete Variante bereits für verfassungswidrig erklärt.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 13:52  

24.9.09

Sony Music mahnt jetzt auch Blogs ab

Sony Music mahnt jetzt offenbar auch Blogs ab, die (nur)auf HipHop Mixtapes verlinken. U.a. wird hierbei die Verletzung der Urheberrechte an Tracks des deutschen Rappers Curse beanstandet.

Was in tatsächlicher Hinsicht dazu zu sagen ist, kann man bei dei den blog.rebellen nachlesen. Die Musikindustrie schießt weiter auf ihr eigenes Tor.

Rechtlich wird es sehr stark darauf ankommen, ob man den Bloggern Verschulden unterstellen kann. Bei Links auf Quellen wie Rapidshare ist zu befürchten, dass die Gerichte Fahrlässigkeit annehmen, weil der Linksetzer damit rechnen muss, dass das Material dort unter Verstoß gegen das Urheberrecht eingestellt worden ist. Ansonsten bleibt nur die Störerhaftung und darüber gibt es keinen Schadensersatz. Insgesamt bleibt aber die Frage, ob durch den Link überhaupt etwas öffentlich zugänglich gemacht wird, oder das Werk nicht ohnehin schon öffentlich zugänglich war. Die rechtlichen Fragen rund um die Linkhaftung sind nach wie vor nicht wirklich abschließend geklärt und der Gesetzgeber drückt sich bislang um eine Regelung.

Update: Offenbar hatten MTV und das eigene Label von Curse auch auf das Mixtape verlinkt!

posted by Stadler at 13:10  

24.9.09

Google Book Settlement soll grundlegend überarbeitet werden

Nach einer Pressemitteilung des Bundesjustizminsteriums vom 24.09.09 soll das sog. Google Book Settlement grundlegend überarbeitet werden. Wie genau die neue Fassung aussehen wird und welchen Bedenken und Einwänden von Verlagen, Autoren und nationalen Regierungen Google im Einzelnen nachkommen wird, ergibt sich aus der Pressemitteilung des BMJ allerdings nicht.

Amerikanische Verlage klagen derzeit in New York gegen Google. Die Bundesregierung hat in diesem Prozess einen eigenen Schriftsatz eingereicht.

posted by Stadler at 12:45  

23.9.09

Neue Filesharing-Abmahnungen von Sony Music

Habe wieder mal zwei Abmahnungen einer Münchener Kanzlei auf dem Tisch, die im Auftrag von Sony Music diesmal u.a. das Angebot von Werken der Künstlerin Annett Louisan über Filesharing-Netzwerke abmahnt.

Es wird wie immer behauptet, dass der Anschlussinhaber als Störer haftet, obwohl dies mittlerweile auch in der Rechtsprechung höchst umstritten ist und sogar so getan, als würde diese Haftung auch für Schadensersatzansprüche gelten.

In Deutschland haben im Laufe der Jahre vor allem zwei Anwaltskanzleien bestens mit diesen Abmahnungen verdient, während sich die großen Labels wie hier Sony Music sukzessive ihren Ruf ruinierten, ohne, dass dieses juristische Vorgehen erkennbare Effekte erzielt hätte. Ob die Musikindustrie eigentlich irgendwann zur Vernunft kommt? Es sieht irgendwie nicht danach aus.

posted by Stadler at 17:13  

22.9.09

Eminem verklagt Apple

Der Musikverlag des Rappers Eminem hat Apple vor einem US-Gericht verklagt, wegen angeblich urheberrechtswidriger Nutzung von Tracks des Rappers im ITunes Store. Apple beruft sich darauf, die Rechte von der Plattenfirma Eminems erworben zu haben, während der Musikverlag des Hip Hop Künstlers behauptet, die Plattenfirma sei nicht befugt gewesen, Rechte für eine Onlinenutzung über ITunes einzuräumen. Es ist durchaus ungewöhnlich, dass dieser Streit vor Gericht ausgetragen wird.
Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 19:45  

17.9.09

OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Ideen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 28.08.2009 (Az. 6 U 225/08) entschieden, was im Grundsatz selbstverständlich ist, nämlich, dass Ideen nicht dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und zwar auch dann nicht, wenn sie die Grundlage für die Schaffung eines Werkes darstellen. Geschützt ist vielmehr nur das Werk in seiner äußeren Gestalt und die Idee nur insofern, als sie sich im Werk verkörpert.
Quelle: MIR

posted by Stadler at 16:39  

16.9.09

Ghostwriter-Vereinbarung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, dass eine sog. Ghostwriter-Vereinbarung auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Betracht kommt, zumindest außerhalb des Hochschulbereichs.

Bei einer Ghostwriter-Vereinbarung verpflichtet sich der wirkliche Urheber dazu, seine eigene Urheberschaft zu verschweigen und gestattet seinem Auftraggeber das Werk als eigenes zu veröffentlichen.

Das halte ich im wissenschaftlichen Bereich für verwerflich, weil man sich dadurch wissenschaftliches Renommee einfach erkaufen kann. Deshalb liegt die Annahme einer Sittenwidrigkeit meines Erachtens nahe.

Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom vom 01.09.2009 (Az.: 11 U 51/08) allerdings, zumindest für Fälle außerhalb des klassichen universitären Wissenschaftsbetriebs anders beurteilt.

Quelle: kanzlei.biz

posted by Stadler at 17:00  

16.9.09

Auskunftsanspruch gegen Provider

Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.

In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.

posted by Stadler at 12:30  

11.9.09

Die urheberrechtliche Kostenlosmentalität von Burda

Nachdem Herr Burda im Netz kein Geld verdient, müssen sich seine Zeitschriften wegen des Bildmaterials dort eben auch kostenlos bedienen. Das leuchtet mir ein.

Burda v. Stil in Berlin (IP Notitz)
the internet is for free (Pudri Blog)

posted by Stadler at 16:49  

9.9.09

BGH zur Miturheberschaft

Eine heute im Volltext veröffentlichte urheberrechtliche Entscheidung des BGH vom 26.02.2009 „Kranhäuser“ trägt die folgenden amtlichen Leitsätze:

a) Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG – auch im Verhältnis zueinander – bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.

b) Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 – I ZR 142/06

posted by Stadler at 12:36  
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